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18.01.2012. Vor dem Hintergrund der glücklicherweise wieder verstummten Diskussion um Verkäufe kommunaler Wohnungsbestände haben das BMVBS und das BBSR eine Studie auferlegt, um die tatsächliche Bedeutung kommunaler Wohnungsbestände sowie Strategien von Kommunen in Bezug auf ihre kommunalen Wohnungsbestände zu analysieren. Dazu wurden bundesweit alle Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern sowie alle Landkreise befragt. An den ergänzenden Fallstudien insbesondere zur Zusammenarbeit von Kommunen und kommunalen Wohnungsunternehmen hat auch Bautzen teilgenommen. Siehe hierzu Seite 84ff. des vorliegenden Endberichtes.
Den Endbericht finden Sie unter Analysen/Studien
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19. Januar 2012. „Die Taktzahl der steuerlichen Änderungen ist geringer geworden.“ Mit diesen Worten begann Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. das nun schon traditionelle Seminar des vdw Sachsen zu den aktuellen Änderungen im Steuer- und Handelsrecht sowie zu den Bilanzierungsvorschriften, die für Wohnungsunternehmen von Bedeutung sind. Drei Themen fesselten die Zuhörer besonders:
1. Die elektronische Übermittlung von Bilanzen (allen bekannt als E-Bilanz) sowie von Gewinn- und Verlustrechnungen der Wohnungsunternehmen an die Finanzämter.
2. Der Sachstand zur Reform der Grundsteuer: Die bisherige Regelung soll durch eine „gerechte“ ersetzt werden und trotzdem auf einer Bemessungsgrundlage beruhen, die ohne hohen Verwaltungsaufwand ermittelbar ist, den Mietwohnungsbereich angemessen berücksichtigt, nicht zu einer Erhöhung der Mietbelastung führt und den wohnungswirtschaftlichen Anforderungen bei der Weiterbelastung der Grundsteuer an die Mieter gerecht wird.
3. Die Prüfung von Beihilfen entsprechend dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Das Institut der Wirtschaftsprüfer will Unternehmen für den Umgang mit beihilferechtlichen Risiken sensibilisieren. Dabei hat der Abschlussprüfer Prüfungshandlungen durchzuführen, um die Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Rechnungslegung im Zusammenhang mit unzulässig gewährten Beihilfen festzustellen.
Die Teilnehmer informierten sich außerdem über Änderungen im Bereich der Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht hinsichtlich Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV, Dichtigkeitsprüfungen und Beseitigung von Undichtigkeiten auf der Grundlage der Verpflichtungen des Wasserhaushaltsgesetzes, Nachrüst- und Prüfverpflichtungen aus der Trinkwasserverordnung sowie Pensionsverpflichtungen. Damit sind sie für die Jahresabschlussarbeiten gut gerüstet.
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18. Januar 2012. Noch im November 2011 hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die Auffassung des GdW und seiner Regionalverbände sowie von Haus & Grund kritisiert, dass die Kosten der Legionellenprüfung nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden können. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten.
Nun rudert der DMB offensichtlich zurück und veröffentlicht in seiner Mieterzeitung und auf seiner Homepage ein Interview mit seinem Pressesprecher Ulrich Ropertz. Darin äußert er die Ansicht, dass es sich bei den Kosten der Legionellenprüfung um Warmwasserkosten handelt, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dem Mieter in Rechnung gestellt werden können. Dem ist aus Sicht des vdw Sachsen nichts hinzuzufügen.
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