3. September 2010. „Städtebauförderung stärkt den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren, fördert qualitatives Wohnen und gewährleistet den Umbau und die positive Entwicklung der sächsischen Städte. Sie ist gerade im Hinblick auf die vor uns stehenden demografischen und wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen weiter unverzichtbar“, so Siegfried Schneider, Verbandsdirektor.
Die Ankündigung des Bundesministers, Dr. Peter Ramsauer, das Programmvolumen der Städtebauförderung des Bundes ab 2011 um ca. 305 Millionen Euro jährlich zu kürzen, was im Ergebnis eine Halbierung der Bundesfördermittel bedeuten würde, war Anlass für die Sonderbauministerkonferenz am 3. September in Berlin. Auf dieser verständigten sich die für die Stadtentwicklung verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder einstimmig auf gemeinsame Positionen, um die Kürzungsvorhaben der Städtebauförderung abzuwenden.
Das Positionspapier der Länderminister hebt die enorme Bedeutung der Städtebauförderung für Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden als Wirtschaftsfaktor mit enormen ökonomischen Effekten - auch für den lokalen Arbeitsmarkt - hervor und positioniert sich somit einstimmig und eindeutig für eine Korrektur der Kürzungsvorhaben.
Die geplanten Einsparungen bedeuten für den Freistaat Sachsen im Ergebnis den Rückgang eines Investitionsvolumens von ca. einer halben Milliarde Euro. „Es ist schon erstaunlich, wie leichtfertig der Bund gerade gegenüber den neuen Bundesländern u.a. eine integrative Quartiersentwicklung, das soziale Wohnen, den städtebaulichen Denkmalschutz und die Beschäftigungsentwicklung, letztlich den Aufbau Ost gefährdet“, so Siegfried Schneider, Verbandsdirektor. Entgegen dem von Bundesminister Ramsauer angekündigten Ziel, die Einsparungen abzumildern, fordert der vdw Sachsen eine Beibehaltung der Städtebauförderung auf bisherigem Niveau. Der vdw Sachsen dankt auch ausdrücklich dem sächsischen Innenminister Markus Ulbig für sein entsprechendes Engagement in dieser Frage.
Das vollständige Positionspapier zur Zukunft der Städtebauförderung der Sonderbauministerkonferenz und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden Sie hier
.
Die Pressemitteilung des vdw Sachsen steht Ihnen unter der Rubrik Statements
zum Download zur Verfügung.
2. September 2010: Die KfW hat im Programm „Wohnraum modernisieren“ zum 31. August 2010 die Zinsen gesenkt.
Der GdW hat mit der KfW für das Programm 431 (Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung) eine individuelle Übergangslösung gefunden hat. Dies betrifft nachweislich vor dem 16. August 2010 begonnene umfassende Maßnahmen zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen, für die Schlussrechnungen erst nach dem 31. August 2010 gestellt werden können.
Mehr unformationen finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Steuern & Finanzen>>Wohnungswirtschaft und Förderung>> 2010.
Den Zugang zum Mitgliederbereich finden Sie hier

1. September 2010. Gestern veranstalteten der vdw Sachsen und der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG) ihren traditionellen gemeinsamen Parlamentarischen Abend in Dresden, auf dem sich zahlreiche Vertreter aus Politik und Wohnungswirtschaft über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen austauschten. Der Einladung war auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig gefolgt. Er eröffnete den Abend mit einem Grußwort und machte dabei deutlich, dass die Wohnungswirtschaft ein wichtiger Partner für die sächsische Städtebauentwicklung sei. Zugleich dankte er dem vdw Sachsen und dem VSWG für die konstruktive Zusammenarbeit. Für die Politik sei es jetzt wichtig für neue Rahmenbedingungen zu sorgen und Schwerpunkte in der Fördermittelvergabe zu setzen. In Anbetracht knapper finanzieller Mittel könne die Städtebauförderung nicht in gleicher Höhe wie in den letzten 20 Jahren fortgesetzt werden.
"Wir sehen als Grundlage für eine weitere erfolgreiche Stadtentwicklung in Sachsen vor allem die Schaffung passender politischer Rahmenbedingungen", sagt Siegfried Schneider, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. "Die ungeschmälert fortgesetzte Städtebauförderung sowie die endgültige Klärung der Altschuldenfrage sind dabei nur einige unserer Forderungen."
Der Parlamentarische Abend machte deutlich, dass angemessene Wohnraumversorgung, bezahlbarer Klimaschutz und Herausforderungen des Stadtumbaus Ost in Sachsen nur gemeinsam mit der Politik bewältigt werden können. Beide Verbände werden deshalb weiterhin den konstruktiven Dialog mit der Staatsregierung und den Parlamentariern suchen, um die sächsischen Wohnungsunternehmen auch künftig als verlässlichen Partner der Politik zu etablieren und für optimale Wohn- und Lebensbedingungen für die Menschen in den sächsischen Städten und Gemeinden zu sorgen.
Die vollständige Pressemitteilung des vdw Sachsen finden Sie hier
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30. August 2010. Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) kündigte für Herbst dieses Jahres die Einbringung einer Gesetzesinitiative in den Bundesrat an. Ziel dessen ist der Schutz des Mieter vor Vermieterwillkür und Mietwucher durch zahlreiche Verbesserungen des Mietrechts.
Die Vorschläge der Senatorin betreffen:
- Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von bisher maximal zwanzig Prozent in drei Jahren auf fünfzehn Prozent in vier Jahren.
- Begrenzung der Neuvertragsmieten in Gebieten mit nur wenig freiem Wohnraum.
- Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete nur noch in Höhe von neun statt bisher elf Prozent.
- Verpflichtung des Vermieters zur unaufgeforderten Vorlage des Energieausweises für das Gebäude. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung besteht das Recht des Mieters zur Mietminderung.
Der vdw Sachsen ist der Ansicht, dass der Schutz des Mieters bereits zum heutigen Zeitpunkt umfassend sei. Dem Mieter wird durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete eine moderate Miete gewährleistet, wodurch die Vermieter in ihrem Eigentumsrecht eingeschränkt werden. Von Vermieterwillkür und Mietwucher kann somit keinesfalls gesprochen werden.
Die angestrebten Einschränkungen für die Vermieterseite widersprechen der von der Bundesregierung geforderten energetischen und klimaschützenden Modernisierung der Wohnungsbestände, wodurch sich in Zukunft voraussichtlich eine Verringerung von Neubau- und Modernisierungsinvestitionen abzeichnen wird.
Grenzerfahrungen. Stadtentwicklung in schwierigen Zeiten
27. August 2010. Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Ausgabe unserer neuen Verbandszeitschrift vorzustellen. Sie ist ein zentrales Instrument unserer Verbandskommunikation und Forum von und für Akteure auf den Handlungsfeldern kommunales Wohnen und integrativer Stadtentwicklung. Unser Ziel ist es, Schwerpunkte zu setzen, indem wir in jeder Ausgabe ein bedeutendes Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Diese Ausgabe stellt sich der Thematik „Grenzerfahrungen. Stadtentwicklung in schwierigen Zeiten“. Das Heft will „Zeit-Schrift“ sein, daher werden auch Neuigkeiten aus unseren kommunalen Mitgliedsunternehmen kommuniziert.
Das druckfrische Exemplar erhielten unsere Mitgliedsunternehmen und Partner zugeschickt. Für weitere Interessenten steht diese Broschüre unter der Rubrik Publikationen
zum Download bereit.

18. August 2010. „Eine lebendige, prosperierende Stadt ist ohne funktionierende Innenstadt nicht denkbar, aber eine funktionierende Innenstadt allein charakterisiert nicht eine lebendige Stadt“, so kommentierte Verbandsdirektor Siegfried Schneider das anlässlich der Tagung "Zukunft der Stadtentwicklung in Sachsen" am
11. August in Leipzig vorgestellte Strategiepapier des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).
Für die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen des vdw Sachsen seien trotz häufig schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Investitionen in ihre Bestände der Innenstadt oder innenstadtnahe Bereiche schon immer Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie gewesen. Nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet aber zugleich den Blick für die Menschen in den anderen zukunftsfähigen Stadtteilen nicht zu verlieren und auch hier Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. „Diese Ausgewogenheit, für Unternehmen des vdw Sachsen existenziell, vermisse ich bei dem vorgelegten Strategiepapier“, so Schneider. Einen ausführlichen Bericht können Sie der Rubrik Statements
entnehmen.
Das Positionspapier „Stadtentwicklungsstrategie Sachsen 2020“ des SMI finden Sie hier
. Die Möglichkeit zum Download des im Auftrag des SMI produzierten Films „Stadtgesichter“ haben Sie vorab unter www.smi.sachsen.de
. Selbstverständlich stellte der vdw Sachsen seinen Mitgliedsunternehmen diesen auch auf DVD zur Verfügung.
16. August 2010. Durch das von starken Niederschlägen Anfang August 2010 verursachte Hochwasser sind in weiten Teilen Sachsen beträchtliche Schäden entstanden. Auch Bestände von unseren Mitgliedsunternehmen sind teilweise stark betroffen.
Der Freistaat Sachsen hat kurzfristig zur Beseitigung der Hochwasserschäden Förderprogramme verabschiedet. Außerdem soll den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen gekommen werden.
Eine Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme, steuerlichen Maßnahmen und Hinweise zu Spenden finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Steuern & Finanzen>>Wohnungswirtschaft und Förderung>> 2010.
Den Zugang zum Mitgliederbereich finden Sie hier
16. August 2010. Staffellauf und Wohnungswirtschaft – das passt zusammen. Bei einem erfolgreichen Staffellauf muss jeder Athlet eine bestimmte Distanz zurücklegen und dann in einem Wechselraum reibungslos dem nächsten Läufer den Staffelstab übergeben. Ein ähnliches Bild trifft aber auch auf die Arbeit unserer Wohnungsunternehmen zu: Viele Fachleute arbeiten Hand in Hand, um eine Wohnanlage „am Laufen“ zu halten und somit den Mietern ein unbeschwertes Wohnen zu ermöglichen.
Daher laden die DKB Immobilien AG und die Deutsche Kreditbank AG genau diese Fachleute, d.h. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Wohnungsunternehmen und der zugehörigen Verbände, zum ersten Staffellauf der Wohnungswirtschaft ein. Dieser findet am Sonntag, 12. September 2010, im Historischen Olympischen Dorf in Wustermark statt.
Weitere Informationen zum 1. Staffellauf der Wohnungswirtschaft finden Sie hier
oder im Internet unter www.dkb-immobilien.de/staffellauf-wow
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2. August 2010. Die Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen können teilweise wieder aufatmen. Die durch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) an Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) gerichtete Aufforderung, die beabsichtigte Wohngeldkürzung zu überprüfen, zeigt Erfolg. Die Bundesregierung nimmt von der umstrittenen Wohngeldkürzung Abstand. Die geplanten Einsparungen beim Wohngeld hätten für Wohngeldempfänger eventuell einen Anspruch auf Zahlung von Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II zur Folge gehabt. Dennoch soll die Unterstützung der einkommensschwachen Haushalte sinken. In der Zukunft soll es eine Ergänzung zu den Heizkosten nicht mehr geben. Durch die Abschaffung des Heizkostenzuschusses soll eine Einsparung in Höhe von 100 Millionen Euro erreicht werden. Nicht beachtet wird hierbei, dass die im Jahr 2009 vorgenommene Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung wieder rückgängig gemacht wird sowie die stetigen Energiepreisschwankungen nicht berücksichtigt würden.
Der vdw Sachsen heißt eine dem „Verzicht auf Wohngeld“ entsprechende Entscheidung der Bundesregierung willkommen, damit die Erfüllung der sozialen Aufgaben der organisierten sächsischen Wohnungswirtschaft weiterhin in vollem Umfang möglich ist.
29. Juli 2010. Der vdw Sachsen ist Kooperationspartner der ImmoCom 2010.
Sie findet am 13. und 14. September in Berlin statt und informiert über neue Trends, Strategien und Zukunftsperspektiven für die Immobilienwirtschaft.
Das ausführliche Programm für beide Veranstaltungstage finden Sie in der Rubrik Weiterbildung
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27. Juli 2010. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) habe vorgeschlagen, die gegenwertige individuelle Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch regionale einheitliche Kriterien zu ersetzen. Der vdw Sachsen, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., als ein Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft im Freistaat Sachsen, sieht sich mit diesem Vorschlag in seinen aktuellen Bestrebungen bestätigt und begrüße die vorgeschlagene Einführung objektive Kriterien zur Ermittlung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) als einen seit langem überfälligen, aber auch nur ersten Schritt.
Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten der Hartz IV-Reform verschlechtern sich zusehends die Voraussetzungen, Betroffene angemessen unterbringen zu können. Insbesondere die Bemessung der KdU gibt unverändert Anlass zur Besorgnis. Trotz des grundrechtlich gesicherten Anspruches der Leistungsempfänger auf angemessene Unterbringung entsprechen die in den Richtlinien und Verwaltungsvorschriften festgelegten Obergrenzen für die Kaltmiete größtenteils nicht den auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für entsprechenden Wohnraum bestehenden vergleichbaren Mietpreisen. In vielen sächsischen Landkreisen sind die Kaltmieten deutlich zu niedrig bemessen und damit auch nicht angemessen. Der Kostensenkungsdruck der ARGE´n ist in den zurückliegenden Jahren spürbar gestiegen, was die Unterbringung von ALG II-Empfängern, insbesondere in energetisch sanierten Beständen der sächsischen Wohnungsgesellschaften, zunehmend erschwert. Im Rahmen von Hartz IV sind verbindliche objektive Kriterien zur Ermittlung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung festzulegen, welche sodann die gesetzlichen Vorgaben des SGB II und die höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzen. Die von einigen geforderte bundesweite Wohnpauschale wäre damit im Keim erstickt, da sie der gesetzlichen Pflicht zur Übernahme der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zuwider läuft. Der vdw Sachsen hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Pauschalisierung der Wohnkosten ausgesprochen.
Die vollständige Pressemitteilung des vdw Sachsen finden Sie hier
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27. Juli 2010. Der vdw Sachsen, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, begrüßt die vom sächsischen Innenminister, Markus Ulbig (CDU), in einem Brief an Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) gerichtete schriftliche Aufforderung zur „Überprüfung“ der beabsichtigten Einsparungen im Wohngeldrecht.
Im Zuge der Haushaltseinsparungen beabsichtigt die Bundesregierung massive Ausgabenkürzungen bei staatlichen Transferleistungen - auch beim Wohngeld. Die Regierung plant, Wohngeldleistung linear zu kürzen, indem das Wohngeld insgesamt bis 2011 um 40 Prozent auf 491 Millionen Euro gekürzt werden soll. Die dabei geplante Änderung der Höchstbeiträge führe dazu, dass sich der Wohngeldanspruch im Einzelfall verringert, schlimmstenfalls vollkommen entfällt, so Siegfried Schneider, Verbandsdirektor des vdw Sachsen.
Das Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen für einkommensschwache Haushalte wirtschaftlich sichern. So ist es im § 1 des Wohngeldgesetzes festgeschrieben. Der vdw Sachsen befürchtet nun, dass das Wohngeld durch diese beabsichtige Kürzung seine Funktion nicht mehr erfüllen könne, sie führe lediglich zu einer Verschiebung der Belastung von Haushaltstiteln, nicht aber zu einer Haushaltskonsolidierung. Eine solche Haushaltskonsolidierung durch Leistungskürzung trägt immer die Gefahr der Konsolidierung zu Lasten der Vertragspartner der Leistungsempfänger in sich, was die sächsischen Wohnungsunternehmen als unmittelbare Vertragspartner vor große Herausforderungen stellt. Durch eine solche Leistungskürzung könnte die soziale Wohnraumversorgung nicht mehr indem bisherigen Umfang sichergestellt werden.
Die vollständige Pressemitteilung des vdw Sachsen finden Sie hier
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21. Juli 2010. Die neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist am 8. Juli 2010 in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen sind von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Hinweise und den Text der Richtlinie finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Fachinformationen >> Rundschreiben >> 2010.
Den Zugang zum Mitgliederbereich finden Sie hier
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16. Juli 2010. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat im Jahr 2008 mit seinem Branchenbericht 3 "Wohntrends 2020" die wesentlichen Trends der zukünftigen Entwicklung von Wohnbedarfen und Wohnungsnachfrage aufgezeigt. Damit konnten den Wohnungsunternehmen wichtige Hinweise und entscheidungsrelevante Informationen für die Bestands- und Angebotsentwicklung, für Modernisierungsstrategien ebenso wie für Marketingkonzeptionen gegeben werden. Auch wurden konkrete Möglichkeiten für die Wohnungsunternehmen dargestellt, eigene empirische Studien für die Portfolioentwicklung und die Ausrichtung des Marketings zu günstigen Konditionen in Auftrag zu geben.
Nun sollen im Rahmen einer zweiten Grundlagenstudie die Unternehmenstrends 2020 ermittelt, analysiert und für eine Dokumentation aufbereitet werden. Im Rahmen dieser Studie bittet der GdW um persönliche Einschätzung zu einigen wichtigen Zukunftsthemen der Wohnungswirtschaft. Zu Beginn dieses Projektes erfolgt eine Befragung aller in den Regionalverbänden des GdW organisierten Wohnungsunternehmen.
Ziel ist es, wesentliche Zukunftsthemen der Unternehmensentwicklung zu beleuchten und allgemein gültige Orientierungen und Empfehlungen für strategische und operative Entscheidungen in der Wohnungswirtschaft bis 2020 zu geben. Hierfür hat der GdW die beiden Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte und InWIS mit der Erstellung der Studie "Unternehmenstrends 2020" beauftragt. Die Veröffentlichung der Studie ist für Anfang 2011 geplant.
Den Fragebogen finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Fachinformationen >> Download
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Juli 2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten ab 12. Juli 2010 neue Förderkonditionen.
Weitere Informationen finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Steuern & Finanzen>> Wohnungswirtschaft und Förderung>> 2010
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Das Kabinett billigte am 7. Juli 2010 den Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble für den Haushalt 2011 und den Finanzplan bis 2014. Dabei plant die Regierung massive Ausgabenkürzungen auch bei staatlichen Transferleistungen. So ist beabsichtigt, die Wohngeldleistung linear zu kürzen.
Die geplante Änderung der Höchstbeiträge führt dazu, dass sich der Wohngeldanspruch im Einzelfall verringert, schlimmstenfalls vollkommen entfällt. Eine Wohngeldkürzung führt lediglich zu einer Verschiebung der Belastung von Haushaltstiteln und nicht zu einer Haushaltskonsolidierung. Durch eine solche Leistungskürzung könnte die soziale Wohnraumversorgung nicht mehr indem bisherigen Umfang sichergestellt werden. Im Zuge der Wohngeldnovellierung im Jahre 2009 wurde die jahrelang überfällige Anpassung des Wohngeldes an gestiegene Wohnkostenbelastung und Einkommensentwicklung Rechnung getragen und erstmals auch die Belastung einkommensschwacher Haushalte mit stetig steigenden Heizkosten in Form einer Heizkostenkomponente berücksichtigt. Umso so unverständlicher ist es, dass nur 1 ½ Jahre später die Bundesregierung beabsichtigt, diese Errungenschaften der Wohngeldreform zu vernichten. Diese massiven Leistungskürzung würde nicht nur die seinerzeit vorgenommene Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung wieder rückgängig machen, sondern auch eine dringend erforderliche Anpassungen an die seit Anfang 2009 bundesweit gestiegen Wohnkosten, insbesondere warme Betriebskosten völlig im Keim ersticken. Unerklärlich ist auch die vollständige Streichung der Heizungskomponente gerade vor dem Hintergrund der schwankenden Energiepreise sowie der Ressourcenknappheit. Eine solche Vorgehensweise lehnt der vdw Sachsen ab. Das Wohngeld darf nicht zum Spielball werden, um den Einsparvorgaben des Bundeshaushalts gerecht zu werden. Staatliche Transferleistungen müssen auch weiterhin bestehende und künftige angemessene Lebens- und Wohnverhältnisse – auch in Krisenzeiten – sichern!
Die vollständige Pressemitteilung des vdw Sachsen finden Sie hier
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Pünktlich zum 23. Verbandstag 2010 präsentierte der vdw Sachsen seine aktuelle Broschüre "Daten und Fakten 2009".
Die ermittelten Strukturdaten beruhen auf den Angaben von 125 Mitgliedsunternehmen, die insgesamt rund 295.000 Wohnungen in Sachsen bewirtschaften. Sie erlauben eine Analyse und Interpretation der Situation der im vdw Sachsen organisierten Wohnungsunternehmen.
Weitere informationen finden Sie hier

Wohnungspolitik auf dem Prüfstand! Die Mittel der Städtebauförderung sollen halbiert werden, die Einführung einer Wohnpauschale für Hartz-IV-Empfänger wird diskutiert, energetische Sanierungsauflagen drohen die Mieten in die Höhe zu treiben und in Sachsen ist eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geplant. Dies sind einige der Themen, die derzeit nicht nur die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bewegen und für heftige Debatten sorgen.
Anlässlich unserer diesjährigen Verbandstage veranstalten wir als die Regionalverbände der sächsischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein öffentliches wohnungspolitisches Forum, zu dem wir mehr als 250 Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft sowie aus unseren Mitgliedsunternehmen begrüßen durften. Zu unserem Forum "Wohnen im Wandel. Zukunft denken - Gegenwart gestalten - Vergangenheit erhalten." am 1. Juli in Radebeul äußerten sich die wohnungspolitischen Sprecher des Sächsischen Landtages sowie der Abteilungsleiter der Abteilung 5 Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen im SMI, Percy Rooks, zu aktuellen Plänen und Entwicklungen der sächsischen Wohnungs- und Städtebaupolitik. Nach der moderierten Podiumsdiskussion bezog Lutz Freitag, Präsident des GdW, ebenfalls Position zu gegenwärtigen wohnungspolitischen Debatten. Wir sehen die erreichten Ziele durch aktuelle politische Entscheidungen als gefährdet an. Beispiel Stadtentwicklung: Der bisher erfolgreiche Stadtumbauprozess in Sachsen basiert auf zwei tragenden Säulen: Stadtumbauprogramm Ost und Altschuldenhilfe. Die Förderung des Rückbaus sowie die Aufwertung verbliebener Quartiere wären ohne Altschuldenentlastung nicht erfolgreich. Eine weitere Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadtumbau ist nur möglich, wenn Bund und Freistaat die Städtebauförderung entsprechend der in der Vergangenheit festgestellten Investitionsbedarfe ungeschmälert fortsetzen. Weitere Forderungen können Sie unserem wohnungspolitischen Positionspapier
entnehmen.
In unserer Mitgliederversammlung am 30. Juni 2010 wurde der neue Verbandsausschuss gewählt. Neuer Vorsitzender des Verbandsausschusses ist nun Marcel Sonntag, Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH. Er löst Reinhard Keller, Geschäftsführer der STESAD GmbH, ab. In Anerkennung und Würdigung seiner langjährigen Verdienste um die sächsische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wurde dem scheidenden Vorsitzenden, Reinhard Keller, vom Verbandsdirektor Siegfried Schneider im Namen aller Mitgliedsunternehmen die vdw Sachsen-Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold verliehen. Mehr als ein Jahrzehnt lang setzte sich Reinhard Keller mit all seiner Tatkraft und Kompetenz für die Belange der Wohnungswirtschaft ein.
Schneider lobte in seiner Laudatio die Loyalität Kellers und nannte seine Arbeitsweise vorbildlich. "Sein kooperativer Führungsstil und sein großes soziales Engagement sind beispielgebend und Vorbild für nachfolgende Generationen."
Anlässlich der diesjährigen Verbandstage des vdw Sachsen und des VSWG wurde in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste um die unternehmerische Wohnungswirtschaft, Dr. Albrecht Buttolo, die Goldmedaille des GdW durch den Präsidenten, Lutz Freitag, verliehen.
Freitag lobte in seiner Laudatio seine hervorragenden Leistungen: "Sie haben für den Freistaat Sachsen, für die Wohnungswirtschaft, für die Wohnungsunternehmen, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger großes geleistet, dafür Dank und Anerkennung!“. Dr. Buttolo entgegnete gerührt: „Ich habe im Freistaat Sachsen 19 Jahre lang für die Bereiche Wohnungs- und Städtebau politische Verantwortung getragen und wenn die sächsischen Verbände sowie der GdW eine derartige Auszeichnung in solch einem festlichen Rahmen vornehmen, ist das beeindruckend.“

- Mitglieder des Verbandsausschusses

- GdW Delegierte
Am 30. Juni 2010 wurden in der Mitgliederversammlung des vdw Sachsen die Mitglieder des Verbandsausschusses sowie die Delegierten zum GdW-Verbandstag gewählt.
Aus einer Reihe von Kandidatenvorschlägen konnten die stimmberechtigen Mitgliedsunternehmen ihre Favoriten wählen. Marcel Sonntag, Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH, übernimmt den Vorsitz des Verbandsausschusses und löst Reinhard Keller, ehemaliger Geschäftsführer der STESAD GmbH, ab. Die gewählten Mitglieder des Verbandsausschusses können Sie unter der Rubrik Verband Organe
einsehen.
Wir beglückwünschen die gewählten Geschäftsführer und Vorstände recht herzlich. Auf eine gute Zusammenarbeit!
Der Bundesgerichtshof hat am 9. Juni 2010 entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, die dem Mieter die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen auferlegt, ihm aber nicht die Möglichkeit lässt, diese selbst auszuführen. Die klagende Wohnungsbaugesellschaft aus München hatte in ihrem Mietvertrag folgende Regelung:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z. B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen (…)"
Das Gericht hat darauf abgestellt, dass der Wortlaut der Klausel so verstanden werden kann, dass die Arbeiten durch einen Fachhandwerker ausgeführt werden müssen. Der Mieter schulde jedoch nur fachgerechte Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte, die er auch in Eigenleistung erbringen könne.
Weitere Informationen finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Recht & Gesetze >> Rechtsprechung >> 2010
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Die jüngsten Äußerungen des Bundesbauministers Ramsauer zu angekündigten Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung und der KfW-Mittel zur CO2-Gebäudesanierung setzen falsche Prioritäten und müssen zurückgenommen werden. Im Bauausschuss des Bundestages vom 9. Juni 2010 kündigte der Minister an, dass die Bundesmittel für die Städtebauförderung - die u. a. auch die Programme Soziale Stadt sowie Stadtumbau Ost und West umfassen - für das Jahr 2011 halbiert werden. Diese Mittelkürzung bedeutet ein Zurückfahren von Investitionen und sozialen Maßnahmen um das Zwei- bis Dreifache, weil die Städtebauförderung durch Länder und Kommunen in der Regel komplementär mitfinanziert wird. Diese Landes- und kommunalen Mittel werden voraussichtlich zusätzlich zur Kürzung des Bundes wegfallen. Das Erfolgsprogramm der Städtebauförderung darf auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nicht zusammengestrichen werden. Die ausgesprochen hohen und positiven Arbeitsmarktanstöße sind gerade für die Stabilität und Entwicklung der regionalen Bauwirtschaft wichtig, da die Städtebauförderung über eine hohe volkswirtschaftliche Multiplikatorenwirkung verfügt.
Ähnlich dramatisch wären die Folgen der Kürzungspläne bei der energetischen Gebäudesanierung. Hier sollen die Gelder bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren ebenfalls halbiert werden. Durch eine neuerliche Kürzung droht die energetische Sanierung völlig zum Erliegen zu kommen und die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung für den Gebäudebereich sowie wesentliche Punkte der Koalitionsvereinbarung werden außer Kraft gesetzt.
Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 die novellierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet.
Weitere Informationen finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Rundschreiben >> 2010
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Die Immobilienwertermittlungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 2010 verkündet und tritt damit zum 1. Juli 2010 in Kraft.
Der Bundesrat hatte der Verordnung am 7. Mai 2010 zugestimmt. Sie legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien fest.
Im April dieses Jahres war es soweit, der Arbeitskreis Geislinger Konvention an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen feierte sein zehnjähriges Bestehen. Er wurde unter Leitung von Prof. Dr. Hansjörg Bach zusammen mit Vertretern von Regionalverbänden und interessierten Unternehmen ins Leben gerufen. Wir gratulieren dazu herzlichst! Weiteres im nächsten Verbandsmagazin.
Der Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Lutz Freitag hat die jüngsten Äußerungen des FDP-Politikers Johannes Vogel zur Einführung einer sog. Mietpauschale durch eine bundeseinheitliche Verordnung kritisiert. "Eine solche Pauschale stärkt nicht - wie von der FDP behauptet - die Würde und Eigenverantwortung von ALG II-Empfängern", so Freitag. Das Gegenteil sei der Fall. Die Menschen würden gezwungen, entsprechend der Bedingungen der Pauschale in eine noch billigere Wohnung umzuziehen. Die gebe es in der Regel nur dort, wo schon viele Menschen mit sozialen Problemen wohnen. Die soziale Segregation in den Städten würde verstärkt. Wenn auf dem Wohnungsmarkt keine billigeren Wohnungen vorhanden seien, bestünde durch eine Pauschalierung außerdem die Gefahr steigender Mietschulden.
Schon jetzt werde in einigen Regionen der Wohnraum knapp, der den Angemessenheitskriterien der Unterkunftskosten nach SGB II (Mietobergrenzen und Wohnungsgröße) entspreche. Mit einer Pauschalierung würde die durch das Gesetz und Rechtsprechung bestehende Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, beseitigt. "Die Angemessenheit der Miete ist in der unübersehbaren Anzahl unterschiedlicher Teilmärkte jeweils anders zu beurteilen. Diese Unterschiedlichkeit kann durch Pauschalen nicht gesetzeskonform erfasst werden", betonte der GdW-Präsident. Die Vorstellung der FDP, dass die Sozialgerichte durch eine Pauschalierung entlastet würden, sei ebenfalls wirklichkeitsfremd.

Anlässlich der feierlichen Einweihung des sanierten und umgebauten Hochhauses in der Julius-Mosen-Straße 18, Wohnungsbestand der Wohnungsbaugesellschaft Reichenbach mbH, zog es den Verbandsdirektor Siegfried Schneider am 19. April 2010 zur Besichtigung und Namensgebung des Projektes „Wohnen im Alter“. Das „Haus Caroline“ erhielt seinen Namen in Anlehnung an die Theater-Reformatorin Friederike Caroline Neuber, die aus Reichenbach stammte. Neben regionalen Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ließen es sich auch die Mieter des Hauses nicht entgehen, an dieser Einweihungsfeier teilzunehmen.
Die Geschäftsführerin der Wohnungsbaugesellschaft Reichenbach, Birgit Richter, erklärte „dass seit August rund 3,42 Millionen Euro in das Hochhaus geflossen sind. Unser Anliegen war, in dem 1982 errichteten Block nicht nur die leer stehenden Wohnung zu sanieren, sondern den Brandschutz grundlegend zu verbessern und die Wohnqualität für alle Mieter zu erhöhen“. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Haustür öffnet nunmehr automatisch mit Chip. Nicht nur der neue Fahrstuhl, auch Wohnungseingangstüren und Balkone sind barrierefrei zu erreichen. Ferner sind 30 der 120 Wohnungen für Betreutes Wohnen reserviert, welche mit einem Betreuungsvertrag verbunden sind. Die Wohnungsgesellschaft konnte hierfür als Kooperationspartner den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Zwickau gewinnen. Ebenso wird ein breites Spektrum an wohnungsnahen Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege und Kosmetik angeboten. Obendrein können Mieter künftig ein Computerkabinett nutzen. Die Erneuerung der Versorgungsleitungen sowie die Komplettsanierungen von 55 Wohneinheiten führen unter anderem zu einer marginalen Steigerung der Kaltmiete pro Quadratmeter. Bei Neuvermietung schwankt die Kaltmiete in Abhängigkeit zum Sanierungs- und Modernisierungsstandard von 4,55 Euro im unsanierten Altbestand bis 5,75 Euro pro Quadratmeter.

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat in Berlin ein Positionspapier mit Vorschlägen für eine Novelle des Mietrechts vorgelegt. Im Fokus steht dabei die ausgewogene Lastenverteilung auf Vermieter und Mieter bei klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen. „Es geht darum, energetische Sanierung im Mietrecht leichter zu machen. Es muss für einen Eigentümer möglich sein, dass er ein Haus energetisch saniert, ohne dass dies den Anspruch des Mieters begründet, die Miete zu mindern. Wir brauchen hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, um gemeinsam den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen“, sagte der BSI-Vorsitzende und Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Walter Rasch, bei der Präsentation der Mietrechtsvorschläge. Die BSI vertritt bundesweit die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden, die nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland repräsentieren.
Die BSI legte außerdem Novellierungsvorschläge zu den Themen Duldung von energetischen Sanierungen, Wärmecontracting und „Mietnomaden“ vor. Auch im Bereich Schönheitsreparaturen sieht die BSI Nachbesserungsbedarf: „Wenn die Verkehrssitte den ursprünglichen gesetzlichen Rechtsgedanken überholt oder sogar in das Gegenteil verkehrt hat, so kann der Gesetzgeber sich dem nicht verschließen, sondern muss entsprechende Anpassungen vornehmen. Dass dies im Bereich der Schönheitsreparaturen längst der Fall ist, wird wohl kaum jemand bestreiten“, so der BSI-Vorsitzende Rasch.
Das Positionspapier mit den konkreten Vorschlägen zur Mietrechtsnovellierung finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Recht & Gesetze >> Gesetzesvorhaben >> 2010.

Mit der Prämierung der Wettbewerbsteilnehmer im Juli 2009 war ein erster Abschluss im Wettbewerb „Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte“ erreicht. Die eingereichten Konzepte und Projekte gilt es weiter zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen. Die Umsetzung wird dabei von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren beeinflusst. Gestern trafen sich dazu im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung rund 80 Teilnehmer aus Wohnungsunternehmen, Kommunen, Verbänden und Institutionen zur Auftaktveranstaltung der wissenschaftlichen Begleitforschung der Umsetzung dieser Wettbewerbsprojekte. Durch die wissenschaftliche Begleitforschung sollen die Wohnungsunternehmen unterstützt werden, die im Umsetzungsprozess gewonnenen Erfahrungen zu sammeln, aufzuarbeiten und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Auftrag des BMVBS und des BBSR wird dieser praktische Umsetzungsprozess durch das Beratungsunternehmen emprica begleitet.
Aus der Vielzahl der eingegangenen Wettbewerbsbeiträge wurden acht Modelle zur vertiefenden Betrachtung auserwählt. Bei den ausgewählten Modellprojekten wurde bisher kein sächsisches Vorhaben in die Auswahl der Begleitforschung einbezogen. Nach Ausführungen des empirica Institutes besteht jedoch großes Interesse, zusätzliche Teilnehmer für diese Begleitforschung zu gewinnen.
Weitere Informationen finden Sie hier
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Interessenten können sich auch gern im vdw Sachsen an das Referat Neue Medien, Statistik und Technik
wenden.
GdW-Präsident Lutz Freitag warnt angesichts des Beschlusses eines entsprechenden Antrages auf dem FDP-Parteitag vor der Pauschalierung der Wohn- und Heizkosten für ALG II-Empfänger. „Die Kosten der Unterkunft nach SGB II durch einen pauschalen Festbetrag zu decken, hätte dramatische Auswirkungen auf die Wohnquartiere und damit die Städte."
Nach aktueller Rechtslage erhalten ALG II-Empfänger die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Betriebs- und Heizkosten erstattet, soweit diese Kosten angemessen sind. Wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist, müssen ALG II-Empfänger innerhalb von sechs Monaten die Kosten senken, ggf. umziehen. Diese gesetzliche Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Kosten würde mit einer Pauschalierung beseitigt. Die Folge: Die Segregationsprozesse in den Städten würden drastisch verstärkt. Menschen, bei denen die Kosten der Unterkunft aufgrund der geplanten Pauschalierung nicht mehr voll übernommen werden, wären gezwungen, in eine noch billigere Wohnung umzuziehen. "Und die gibt es dann meist nur dort, wo schon viele Menschen mit sozialen Problemen wohnen. Immer mehr ärmere Menschen würden sich immer stärker in sozialen Brennpunkten konzentrieren", erklärte Freitag.
"Die Versorgung mit Wohnraum und das soziale und wirtschaftliche Umfeld ist nicht nur von Stadt zu Stadt, sondern sogar von Quartier zu Quartier sehr unterschiedlich", so der GdW-Präsident. "Eine gerechte Pauschalierung durch den Bundesgesetzgeber ist so überhaupt nicht möglich." Auch die energetische Modernisierung der Wohngebäude, in denen Bezieher von Transfereinkommen leben, würde durch eine Pauschalierung deutlich erschwert.