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Wohnungswirtschaft Sachsen fordert befristete Aussetzung der zusätzlichen CO2-Kosten

25. Mai 2022

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CO2-Preis für Vermieter und Mieter: Politik befeuert die Explosion der Energiepreise noch weiter, anstatt sie zu dämpfen – Wohnungswirtschaft in Sachsen fordert befristetes Aussetzen der zusätzlichen künstlichen Verteuerung

Die Bundesregierung hat die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern beschlossen. Ab 1. Januar 2023 soll der Preis für die CO2-Emissionen nach einem Stufenmodell abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Angesichts der explodierenden Energiepreise, die durch den CO2-Preis künstlich noch einmal verteuert werden, fordert der vdw Sachsen eine befristete Aussetzung.

Die beschlossene Aufteilung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die künstliche Verteuerung der Energie durch den CO2-Preis in Zeiten ohnehin explodierender Energiepreise das völlig falsche Signal ist. Wenn die Bundesregierung es ernst meint, alles dafür zu tun, Energie so bezahlbar wie möglich zu halten, dann muss der CO2-Preis als zusätzlicher und vermeidbarer Kostentreiber ausgesetzt werden, bis die Lage auf den Energiemärkten sich stabilisiert hat. Das Instrument sollte durch Verteuerung eine Lenkungswirkung entfalten, die jetzt bereits durch die Preisexplosion auf den Energiemärkten freigesetzt wird. Auch vor diesem Hintergrund ist der CO2-Preis in der aktuellen dramatischen Lage nur schwer zu rechtfertigen.

Auch der Ansatz, mit dem CO2-Preis Vermietern einen Anreiz geben zu wollen, in energetische Sanierungen zu investieren, trägt nicht. Richtig ist das Gegenteil: Die finanziellen Mittel, die den Wohnungsunternehmen durch den CO2-Preis genommen werden, fehlen für notwendige Investitionen. In Zeiten exorbitant steigender Baupreise, dramatischer Liefer- und Fachkräfteengpässe am Bau, steigender Zinsen und neuer Hemmnisse seitens der BaFin für die Finanzierung im Immobilienbereich droht ohnehin bereits ein Investitionskollaps. Hier legt der CO2-Preis weitere Steine in den Weg, die Investitionen zusätzlich erschweren.

Sowohl mit Blick auf die Bezahlbarkeit der Energiekosten für Mieter als auch mit Blick auf notwendige Investitionen der Vermieter erweist sich der CO2-Preis in der derzeitigen dramatischen Lage als absolut kontraproduktiv. Deshalb unterstützt der vdw Sachsen mit Nachdruck den Vorschlag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, das Instrument neu zu bewerten und befristet auf ein Jahr auszusetzen.

Der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. vertritt knapp 130 Wohnungsunternehmen, die mit über 300.000 Wohnungen fast ein Viertel des Mietwohnungsbestandes in Sachsen bewirtschaften. Lebendig sowie vielfältig sind die vor allem kommunalen, aber auch genossenschaftlichen sowie privaten und kirchlichen Wohnungs- und Immobilienunternehmen mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Sie profitieren von einer starken, verlässlichen Gemeinschaft.

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