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vdw Sachsen kritisiert unfairen Klimapakt scharf

14. Mai 2021

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen.

Neben diesem Gesetzentwurf wurde zusätzlich ein neuer „Klimapakt Deutschland“ verabschiedet, welcher die anteilige Kostenumlage des CO2-Preises regelt und eine 50:50 Verteilung der Kosten zwischen Gebäudeeigentümer und Mieter vornimmt.

Neben der anteiligen Kostenumlage des CO2-Preises, sieht das Gesetz vor, dass das „Null-Emissionsziel“ bereits 2045 erreicht werden soll und nicht wie bisher vorgesehen 2050. Weiterhin beinhaltet das Gesetz ein neues Ziel für den angestrebten Treibhausgasausstoß bis 2030 und einen Emissionsfahrplan für die Zeit nach 2031 und 2040.

Der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. kritisiert diesen Vorschlag scharf. Verbandsdirektor Rainer Seifert erklärt dazu:

„Die Bestimmung bestraft vor allem und ausgerechnet ostdeutsche Wohnungsunternehmen außerhalb der Metropolen, welche sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und bereits seit Jahren in energetisch hochwertige Sanierungen investiert haben. Sie sollen nun trotzdem die Hälfte der CO2-Kosten tragen, haben aber aufgrund des hohen Leerstand und der Lage auf dem Wohnungsmarkt überhaupt keinen Handlungsspielraum für Mietanpassungen. Damit werden Ostdeutschland, deren engagierte und faire Wohnungsunternehmen und dadurch schließlich auch ihre Mieter erneut abgehängt und nicht ernst genommen. Denn diese Regelung ist nichts anderes als eine Investitionsbremse bzw. wird sie sich als eine solche erweisen.“