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unzulässige Videoüberwachung kostet Arbeitgeber 2.000 EUR

3. Februar 2020

Neben dem GPS-Tracking von Dienstfahrzeugen spielt die

Videoüberwachung

im Datenschutzrecht eine große Rolle in der Praxis.

Ein aktueller Fall in Mecklenburg – Vorpommern behandelt den Schadensersatzanspruch eines Mitarbeiters einer Tankstelle. Hier waren Überwachungskameras nicht nur im Zapfsäulenbereich und Verkaufsbereich installiert, sondern auch “versteckt” in der Nähe der Kasse und in den “nicht öffentlich zugänglichen” Bereichen Flur und Lager. Es erfolgte nicht”nur” eine Livebildberichterstattung, sondern eine Speicherung der Lichtbildaufnahmen.

Insbesondere die versteckten Kameras “brachen dem Arbeitgeber das Genick”, da das Arbeitsgericht und nachfolgend das Landesarbeitsgericht Rostock (LArbG) die anlasslosen Aufnahmen als Datenschutzverletzung und damit als Persönlichkeitsrechtsverletzung bewerteten. Das LArbG Rostock sprach dem Arbeitnehmer für den Zeitraum von sieben Monaten Videoüberwachung eine Entschädigung für die Persönlichkeitsrechtsverletzung in Höhe von 2.000 EUR zu. Der Arbeitgeber konnte keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nachweisen. Eine Abschreckung von Eindringlingen sei bei den versteckten Kameras schon nicht plausibel, da der Außeneingang zum Lager und zum Flur nicht erfasst wurde.

Ich empfehle Ihnen vor jeder Videoüberwachung eine Schwellenprüfung mit Hinblick auf eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen und zu dokumentieren. Rechtsgrundlage und Zweck sind hier selbstverständlich bereits zu berücksichtigen.

Am 30.04.2020 bieten wir als vdw Sachsen ein Seminar zum Datenschutz in der Wohnungswirtschaft an.

Ich würde mich sehr freuen, wenn auch die internen und externen Datenschutzbeauftragten unserer Mitgliedsunternehmen aus der Wohnungswirtschaft ihre Erfahrungen an diesem Tag zum Umgang mit einer etwaigen Videoüberwachung austauschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)