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Ostdeutschland wird bei Wohnungssanierungen abgehängt

1. März 2016

Das zweite Mietrechtspaket des Bundesjustizministeriums lässt den Sanierungsstau in den neuen Bundesländern weiter anwachsen. Das ist eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung ostdeutscher kommunaler Wohnungsunternehmen.

Die Pläne des Bundesjustizministeriums für ein zweites Mietrechtspaket bremsen die Energiewende und den altersgerechten Umbau von Wohnungen – gerade in den neuen Bundesländern aus. Ende vergangenen Jahres sind Eckpunkte für ein zweites Mietrechtspaket bekannt geworden. So soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Die Miete darf demnach innerhalb von acht Jahren nicht um mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen.

„Das nimmt vor allem in Ostdeutschland, wo noch großflächig moderate Mieten existieren, jegliche Motivation einer klimagerechten Modernisierung“, erklärt Rainer Seifert, Direktor des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. „Bestraft werden insbesondere verantwortungsvolle und sozial agierende Vermieter wie die kommunalen Wohnungsunternehmen, die dafür bekannt sind, nicht nach Gewinnmaximierung zu streben.“ Für sie wäre, wenn die Pläne des Bundesjustizministeriums umgesetzt würden, eine energetische und altersgerechte Sanierung – wie im übrigen von der Regierungskoalition im Bund gefordert – nicht mehr finanzierbar, erläutert Rainer Seifert weiter. Weil in den alten Bundesländern im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten vorherrschen, haben die Vermieter hier auch nach den Plänen des Bundesjustizministers weiterhin Spielraum zur Refinanzierung. In Ostdeutschland dagegen wäre durch die Kappung von 50 Prozent jede Modernisierungsüberlegung von vornherein zum Scheitern verurteilt. „Diese Benachteiligung der neuen Bundesländer ist nicht nachvollziehbar und darf nicht hingenommen werden“, erklärt vdw-Direktor Rainer Seifert.