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“Grundlagenwissen für Aufsichtsräte der Wohnungswirtschaft”

18. September 2018

Die GmbH hat sich als Gesellschaftsform in der Wohnungswirtschaft bewährt. Dies macht insbesondere die große Anzahl von Wohnungsgesellschaften, die in der Rechtsform der GmbH geführt werden, deutlich.

Zur Überwachung der Geschäftsführung sind bei diesen Gesellschaften regelmäßig (fakultative) Aufsichtsräte eingerichtet. An die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates werden jedoch zunehmend höhere Ansprüche gestellt. Dies bestätigen die Urteile der letzten Jahre, die zu Lasten von Aufsichtsratsmitgliedern ergangen sind. Die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates ist daher substantiellen zivil- und strafrechtlichen Risiken unterworfen.

Die Seminarmodul-Reihe des vdw Sachsen informiert in praxisbezogener und verständlicher Weise über die Aufgaben und die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Überwachung der Geschäftsführung. Hierbei werden insbesondere auch die Anforderungen an die Mindestkenntnisse der Mitglieder des Aufsichtsrates in tatsächlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und weiterer Hinsicht dargestellt.

Die Seminarmodul-Reihe des vdw Sachsen macht deutlich, welche zivil- und/oder strafrechtlichen „Stolpersteine“ im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit bestehen. Es gibt Mitgliedern des Aufsichtsrates somit nicht nur eine klare Handlungsorientierung, sondern zeigt auch die Möglichkeiten zur Reduzierung und Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Risiken auf. Dies schließt Hinweise zum geeigneten Versicherungsschutz ein.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Ihr

vdw Sachsen