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Fachausschuss “Denkmalschutz” des vdw Sachsen veröffentlicht Statement

16. Januar 2019

In Sachsen gibt es mehr als 100.000 Kulturdenkmale. Bei einem großen Teil dieser Kulturdenkmale handelt es sich um denkmalgeschützte (Miet)Wohnbauten. Die vom vdw Sachsen vertretenen Wohnungsunternehmen sehen den Denkmalschutz und damit den Erhalt von historisch wertvoller Bausubstanz als wichtige und notwendige Aufgabe an. Trägt er doch zur Wahrung des kulturellen und historischen Erbes vergangener Epochen bei. In einigen Fällen unterliegen zum Teil rund 30 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes von Mitgliedsunternehmen dem Denkmalschutz. Viele dieser denkmalgeschützten Gebäude wurden seit Anfang der 90er Jahre von der organisierten Wohnungswirtschaft vor dem Verfall bewahrt und erstrahlen heute in neuem Glanz.

Auch im Jahr 2018 gibt es im Freistaat Sachsen eine Vielzahl unsanierter, teilweise von Verfall bedrohter denkmalgeschützter Gebäude. Im Memorandum zum Erhalt des baukulturellen Erbes in unseren Städten, wurde darauf verwiesen, dass der Erhalt von historischen Gebäuden in einer Balance aus Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit, Denkmalschutz und Baukultur erfolgen sollte.
Denn nur genutzte Denkmale sind auf Dauer auch gesichert!

Nicht ein Gesetz allein, sondern das Engagement und vor allem das Geld von Eigentümern, Investoren und öffentlicher Hand begründen die Erfolge der Denkmalsanierungen in der Vergangenheit.

Der Fachausschuss Denkmalschutz des vdw Sachsen spricht sich in seinem Statement für eine praxisorientierte Interpretation und Anwendung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes aus und würde sich mit seinen praktischen Erfahrungen an einen zielorientierten Dialog aktiv beteiligen.

Download: Statement FA Denkmalschutz