Bank muss nach Widerruf Tilgungsbeiträge und Zinsen erstatten
23. Juni 2020
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 04.06.2020 festgestellt, dass im Falle eines Widerrufes eines Darlehensvertrags dem Verbraucher die
Tilgungsbeiträge und auch die Darlehenszinsen zu erstatten
sind (Az. C-301/18).
Nutzungsersatz für die im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Beiträge sei aber nicht zu leisten.
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Thilo Zachow
Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)
Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)