Verlängerung der Frist zur Anpassung der Gesellschafterverträge bis zum 31.12.2017
15. August 2016

Der Sächsische Landtag hat am 26.05.2016 beschlossen, dass die in der Übergangsbestimmung des § 130 a Abs. 2 Satz 1 SächsGemO vorgesehene Frist zur Anpassung der Gesellschaftsverträge um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden soll. Diese Verlängerung der Frist soll mit dem von der Staatsregierung am 09.08.2016 eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen. Es wird erwartet, dass die Verlängerung der Frist mit diesem Gesetz oder im Fall der Ablehnung durch ein gesondertes Gesetz erfolgen wird.
Der Gesetzesentwurf wurde am 18.08.2016 im Innenausschuss behandelt. Am 27.10.2016 wird der Entwurf Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss sein. Eine Entscheidung des Innenausschusses darüber, ob der Gesetzesentwurf dem Plenum empfohlen wird oder nicht, wird voraussichtlich in der Sitzung am 24.11.2016 erfolgen, so dass das Gesetz erst hiernach in das Parlament eingebracht und beschlossen werden kann. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung der Frist ist daher nicht vor Anfang Dezember 2016 zu rechnen. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden.