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Neue Förderrichtlinie Rückbau von Wohngebäuden (FRL RüWo) in Kraft getreten

21. Juni 2024

Die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden (FRL-RüWo) wurde am 20. Juni 2024 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und ist am 21. Juni 2024 in Kraft getreten. Sie fördert den Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden, einschließlich Gewerbeflächen in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Nicht förderfähig sind weiterhin der Teilrückbau, der Rückbau von Gebäuden in geschlossener, straßenparalleler Blockrandbebauung sowie unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude.

Die Zuschüsse wurden auf 90 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht, maximal jedoch 100 Euro je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche. Zuwendungsempfänger sind weiterhin die Gemeinden, die die Zuwendungen an Dritte weiterleiten können. Sofern erforderlich, sind eine baurechtliche Abbruchgenehmigung und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung als Zuwendungsvoraussetzungen nachzuweisen. Der Nachweis der Erfüllung aller Zuwendungsvoraussetzungen erfolgt durch Eigenerklärung im Antragsformular.

Die Antrags- und Bewilligungsstelle bleibt die Sächsische Aufbaubank (SAB). Für die Antragstellung sind die auf der Internetseite der SAB abrufbaren Formulare zu verwenden. Die SAB schafft derzeit die Voraussetzungen dafür, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren den Städten und Gemeinden voraussichtlich ab dem 8. August 2024 vollständig digital zur Verfügung steht.

Für das Kalenderjahr 2024 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Text der Förderrichtlinie entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben vom 21. Juni 2024.