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Update zum Hinweisgeberschutzgesetz

5. Juni 2023

Unser Update vom 05. Juni 2023 zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie in den Fachinformationen für Mitgliedsunternehmen.

Update vom 04. Mai 2023:

Der Vermittlungsausschuss soll am Dienstag, 9. Mai 2023, einen Kompromiss zum Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ausloten. Nachdem der Bundesrat die erforderliche Mehrheit zum im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf versagt hat, wurde der Vermittlungsausschuss einberufen. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden.

Der vdw Sachsen hält ausschließlich für unsere Mitgliedsunternehmen exklusive Angebote mit zwei Anbietern von webbasierten Hinweisgeberschutzsystemen – Whistle.law und Hintbox – bereit, die bei uns abgefordert werden können. Beide Systeme sehen (auch) anonymisierte Meldungen vor und es wird auch eine Möglichkeit angeboten – gemeinsam mit Mitarbeitern/Partnern – die interne Meldestelle mit einer fachkundigen Ombudsperson zu besetzen oder aber im Backoffice Hilfestellungen für die ersten oder recht komplizierten Einmeldungen und Folgemaßnahmen zu leisten.

Soweit gewünscht, wiederholen wir auch nochmals gern unsere Kurz-Webinare zu diesem Thema. Sprechen Sie uns gern darauf an.

Meldung vom 30. März 2023:

Der Bundestag hat die für heute, Donnerstag, 30. März 2023, vorgesehene Entscheidung über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (20/5992), von der Tagesordnung abgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz sollte heute ursprünglich in der nachstehend verlinkten Fassung beschlossen werden un dann einen Monat nach seiner Verkündung, also voraussichtlich Anfang Mai 2023 in Kraft treten. Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005992.pdf

Nach dem ggf. später zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf sind kommunale Gesellschaften möglicherweise erst einmal von der Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle ausgenommen, aber allenfalls so lange, als der Freistaat Sachsen eine solche Verpflichtung nicht gesetzlich vorschreibt (was aufgrund der Vorgaben der EU erforderlich wäre).  Die weiteren Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind unmittelbar anwendbar, da die kommunalen Gesellschaften insoweit nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wurden. U.a. ist deshalb ein Verbot von Repressalien gegenüber hinweisgebenden Mitarbeiten untersagt.

Letztlich ist auch strittig, ob die Richtlinie der EU bezüglich der einzurichtenden internen Meldestellen für die kommunal beherrschten Unternehmen nicht auch unmittelbar – auch ohne Umsetzungsgesetz auf Ebene des Bundes- oder Landesrechtes – anzuwenden und diese Stellen damit auch ohne nationale Gesetzgebung einzurichten sind. Ggf. wird jedenfalls teilweise eine solche Einrichtungspflicht aller kommunaler Unternehmen unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten auf Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie Richtlinie (CELEX 32019L1937 DE TXT(8) angenommen.

Über die gesetzlichen Normierungen und praktische Lösungen wollen wir in den kostenfreien Webinaren am 04. und 05. April 2023 informieren. Dazu möchten wir die Geschäftsleitung, aber auch diejenigen Mitarbeiter, die entweder als Bindeglied zwischen Unternehmen und externer Meldestelle tätig sind oder in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten und Folgen dieses Gesetzes Kenntnisse benötigen, in einer ersten Schulung informieren.

Zudem werden wir Ihnen zwei Hinweisgeberschutzsysteme und etwaige Leistungen einer Ombutsperson oder beratenden Stelle vorstellen und anhand dessen das praktische Handling erörtern:
Hintbox – 4. April, 11.00- ca. 12.30 Uhr
wistle.law – 5. April, 10.00-12.00 Uhr

Die Teilnahme ist ausschließlich den Mitgliedern des vdw Sachsen vorbehalten und ist insoweit kostenfrei. Unter https://www.vdw-sachsen.de/event/hinweisgeberschutzgesetz-webinar/ melden Sie sich gern für die beiden Veranstaltungen an.