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Gesetz zum Hinweisgeberschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

10. Februar 2023

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Es kann daher nicht in Kraft treten. Damit ist das Gesetz in seiner vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossenen Fassung zunächst gescheitert. Der Bundesrat hat insbesondere kritisiert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und damit Unternehmen über Gebühr belastet.

Vermittlungsverfahren möglich

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Hintergrund des Gesetzes ist die “Whistleblowerschutz”-Richtlinie (EU) 2019/1937, deren Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen sind. Da die Umsetzungsfrist bereits seit 2021 abgelaufen ist, hat die  EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es wird deshalb damit gerechnet, dass das Vermittlungsverfahren nun rasch aufgenommen wird.