Nicht mehr benötigte Gewerbeimmobilien, leerstehende Büroflächen oder andere bisher nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude können künftig stärker in den Fokus der Wohnraumschaffung rücken. Mit der neuen Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohnraum.
Für Wohnungsunternehmen kann das Programm insbesondere dort interessant sein, wo Bestandsgebäude erhalten, Leerstände aktiviert und zugleich neue Wohnungen geschaffen werden sollen. Ziel der Förderung ist es, vorhandene Gebäudesubstanz weiterzunutzen, zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden und Wohnraum klimaschonend im Bestand zu schaffen.
Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder beheizten Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Durch das Vorhaben muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Nicht erfasst sind Maßnahmen, bei denen bestehende Wohngebäude oder bereits zu Wohnzwecken genutzte Flächen lediglich erweitert werden. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen unter den Anwendungsbereich des geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Bezuschusst werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch auf Grundlage von 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit. Damit kann der Zuschuss rechnerisch bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit betragen. Für Unternehmen sind zudem die Vorgaben der De-minimis-Verordnung zu beachten; der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Förderfähig sind insbesondere vorhabenbezogene Ausgaben für den Umbau zu Wohnraum, begleitende Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben, die mit der Umwidmung zusammenhängen. Dazu können auch Maßnahmen zur Umgestaltung von Außenflächen einschließlich der Entsiegelung von Flächen gehören. Die energetische Sanierung selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderung; sie kann insbesondere über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragt werden.
Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude nach Abschluss des Vorhabens grundsätzlich mindestens das energetische Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreicht. Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt das Niveau EH Denkmal EE. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse möglich, etwa wenn bereits ein entsprechender 65-Prozent-EE-Wärmeerzeuger, ein Gebäudenetzanschluss mit 65-Prozent-EE-Anteil oder ein Wärmenetzanschluss vorhanden ist oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
Wichtig für die Praxis: Das geförderte Objekt muss nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Zudem muss der Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Ein Beginn vor Zusage der KfW ist nicht zulässig. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen hingegen bereits vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind.
Von besonderer Bedeutung für die Finanzierung ist die Auszahlungsmodalität. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Voraussetzung sind der Nachweis der Mittelverwendung, der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der positive Abschluss der Prüfung durch die KfW. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis und den Nachweis des erreichten energetischen Niveaus. Dieser Nachweis ist grundsätzlich durch einen Energieeffizienz-Experten zu erstellen und spätestens 54 Monate nach Zusage vorzulegen.
Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies: Die Förderung verbessert zwar die Wirtschaftlichkeit entsprechender Umbauvorhaben, sie ersetzt jedoch keine Bauzwischenfinanzierung. Die förderfähigen Ausgaben müssen zunächst liquiditätsseitig abgedeckt beziehungsweise vorfinanziert werden. Dieser Punkt sollte frühzeitig in die Projekt- und Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Einen gesonderten konkreten Antragsstart nennt die Richtlinie nicht. Maßgeblich werden daher die Programmfreischaltung sowie die weiteren Merkblätter und Verfahrenshinweise der KfW sein. Förderanträge sind jedenfalls vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.
Für Wohnungsunternehmen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung geeigneter Objekte. Gerade in integrierten Lagen können leerstehende Nichtwohngebäude eine Chance bieten, Wohnraum ressourcenschonend zu schaffen und zugleich bestehende Quartiere weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, die Fördervoraussetzungen, die energetischen Anforderungen, die Kombinationsmöglichkeiten mit der BEG sowie den erforderlichen Liquiditätsbedarf rechtzeitig in die Projektplanung einzubeziehen.
§ 10 CO₂KostAufG sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gesetz regelmäßig evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die praktische Anwendung der CO₂-Kostenaufteilung, die Zielgenauigkeit des Stufenmodells, der Mieterschutz beim Brennstoffwechsel sowie die Frage, ob für Nichtwohngebäude ein eigenes Stufenmodell eingeführt werden soll. Das CO₂KostAufG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und wurde in der wohnungswirtschaftlichen Praxis inzwischen über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg angewandt. Nach anfänglichen Umsetzungsfragen und Auslegungsunsicherheiten war der nun im April 2026 bekannt gemachte Ergebnisbericht daher mit entsprechenden Erwartungen verbunden.
Der Ergebnisbericht zur Evaluation des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes bringt für die Wohnungswirtschaft vor allem eines: kurzfristig keine grundlegende Systemumstellung, wohl aber weiteren Prüf- und Anpassungsbedarf. Bestätigt wird, dass die CO₂-Kostenaufteilung im Grundsatz weiterhin auf Basis der tatsächlich gemessenen Verbräuche erfolgen soll; eine Umstellung auf Energieausweise ist nach Auffassung von BMWE und BMWSB derzeit nicht angezeigt. Zugleich soll im Rahmen der nächsten Novellierung des CO₂KostAufG eine Anpassung der Stufenfunktion für Wohngebäude geprüft werden.
Für Wohnungsunternehmen mit Nichtwohngebäuden ist insbesondere die Aussage zur künftigen Stufenfunktion relevant: Eine eigene Stufentabelle für Nichtwohngebäude wird vorerst nicht eingeführt. Nach dem Ergebnisbericht soll es bis auf Weiteres bei der pauschalen hälftigen Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden bleiben. Eine Änderung des Status quo erscheint erst dann sachgerecht, wenn Klarheit darüber besteht, wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird.
Auch bei fernwärmeversorgten Gebäuden sieht der Bericht Handlungsbedarf. Geprüft werden soll, ob die CO₂-Kosten künftig auch hier nicht mehr nach dem Stufenmodell, sondern ebenfalls pauschal hälftig verteilt werden. Hintergrund ist, dass Vermietende im Bereich der Fernwärme regelmäßig deutlich geringere Einflussmöglichkeiten auf die Emissionsminderung haben als bei öl- oder gasbasierten Heizsystemen. Parallel dazu steht eine Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Emissionsfaktoren im Raum, insbesondere bei KWK-Anlagen, da die derzeit nebeneinander bestehenden Ansätze zu abweichenden und in der Praxis nur schwer vermittelbaren Ergebnissen führen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Ergebnisberichts ist der Brennstoffwechsel. Hier äußern die Forschungsnehmer Zweifel, dass das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot Mietende bereits hinreichend vor Mehrkosten schützt. BMWE und BMWSB wollen deshalb im Zuge einer künftigen Novellierung prüfen, ob der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, um eine angemessene Kostenbelastung der Mietenden sicherzustellen. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies: Bei Nichtwohngebäuden bleibt es zunächst bei 50:50, für Fernwärme wird eine 50:50-Lösung ausdrücklich erwogen, und beim Wirtschaftlichkeitsgebot ist mit weiterer gesetzlicher Diskussion zu rechnen.
Ladeinfrastruktur am Wohnstandort wird für die Wohnungswirtschaft zunehmend relevant. Mit der neuen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.
Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen einschließlich technischer Ausrüstung, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Nach den Programminformationen beträgt die Förderung je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro bei Vorverkabelung ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Damit kann das Förderprogramm gerade für Wohnungsunternehmen im Rahmen von Modernisierungsvorhaben, Quartiersentwicklungen und der Weiterentwicklung von Stellplatzkonzepten von Interesse sein. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Anträge für mehrere Objekte zu stellen; eine gebündelte Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Zu beachten sind dabei die besonderen Fördervoraussetzungen. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beziehungsweise die europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nicht bereits adressiert werden. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden mithin nicht gefördert; dies betrifft insbesondere Neubauten ab dem 24. März 2021 sowie größere Renovierungen nach den Vorgaben des GEIG. Zudem muss der Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich wünschenswert.
Nach den veröffentlichten Förderaufrufen ist ferner vorgesehen, dass je antragsgegenständlichem Mehrparteienhaus mindestens 20 Prozent der vorhandenen wohnbezogen genutzten Stellplätze, mindestens jedoch sechs Stellplätze, vorverkabelt werden müssen. Mehrparteienhäuser mit weniger als sechs Stellplätzen können daher grundsätzlich keinen Förderantrag stellen. Die geförderten Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen; gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
Wichtig ist außerdem, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann förderschädlich sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre nach Abschluss der Umsetzung. Während dieses Zeitraums bestehen Mitwirkungspflichten im Rahmen des Monitorings; hierzu können projektbezogene Informationen erhoben werden, um die Wirkung der Förderung fachlich auszuwerten und das Programm weiterzuentwickeln.
Die Antragstellung ist für Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümerinnen und Privateigentümer ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 vorgesehen. Die Förderung steht jeweils unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung bietet das Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort stehen unter anderem die Förderaufrufe, ein FAQ-Bereich mit praxisrelevanten Hinweisen, technische Mindestanforderungen, Übersichten zu den einzureichenden Unterlagen sowie ein QuickCheck zur ersten Orientierung bereit.
Am 18. September haben wir uns in Chemnitz mit einem zentralen Zukunftsthema der sozial orientierten Wohnungswirtschaft beschäftigt: Wie kann die Energiewende finanziell tragfähig gestaltet werden – im Einklang mit ESG-Regulatorik, Klimazielen und sozialer Verantwortung?
Kernfragen des Tages:
• Welche regulatorischen Anforderungen stellen Banken aktuell – und wie bleibt die Wohnungswirtschaft finanzierbar?
• Wie entwickeln wir belastbare CO₂-Pfade und sichern so Klimastrategien, die sozialverträglich bleiben?
• Welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen neue Handlungsspielräume?
• Wie verändern ESG-Kriterien die Bewertung und Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen?
Unsere Referentinnen und Referenten gaben dazu wertvolle und praxisnahe Impulse:
• Prof. Dr.-Ing. Manfred Norbert Fisch: Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor
• Melanie Thust (WTM GmbH): Einordnung der ESG-Regulatorik der Banken
• Uta-Sylke Standke (WBG Zittau) & Melanie Thust: Erfahrungsbericht zum CO₂-Monitoring
• Mandy Knorr & Julius Müller (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB): Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten im Mietwohnungsbau
• Hendrik Hoffmann & Frank Müller-Rosentritt (Texulting GmbH): Nachhaltigkeitsberichterstattung und Unternehmensbewertung
Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmenden und die Referentinnen und Referenten für ihre kompetenten und zukunftsweisenden Beiträge.
Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sind diese Fragen elementar – nicht nur für unsere Unternehmen, sondern vor allem auch für die Menschen, die bei uns wohnen. Die Bezahlbarkeit der Klimawende gelingt nur, wenn wir vorbereitet sind und Verantwortung mit Augenmaß übernehmen.
“Man sieht nur, was man weiß.” – mit diesem Goethe-Zitat eröffnete Staatsministerin Regina Kraushaar am 20. August unsere kleine wohnungswirtschaftliche Tour und brachte damit auf den Punkt, worum es geht: Verstehen, hinschauen und die Bedeutung von sozial orientierter Wohnungswirtschaft erlebbar machen.
Gemeinsam mit Geschäftsführern und Vorständen unserer Mitgliedsunternehmen sowie Mitarbeitenden unserer Verbände vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V., VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. und des Sächsisches Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung besichtigten wir Bestände in Dresden, Radeberg und Heidenau, welche mit Hilfe des Landes saniert werden sollen oder bereits saniert wurden. Aber auch denkmalgeschützte Objekte und Neubau standen auf der Agenda. Anschließend gab es in der Geschäftsstelle unseres Mitgliedsunternehmens, der kommunalen Wohnungsgesellschaft WVH Heidenau ein Pressegespräch, in dem unterstrichen wurde, wie wichtig die Unterstützung durch das Land ist und welche Erfolge sie zeigt.
Bezahlbares Wohnen mit Verantwortung für die Menschen, die bei uns leben, für deren soziales Umfeld und für das Klima und die Umwelt ist keine Selbstverständlichkeit und braucht Verlässlichkeit und Beständigkeit. Es ist daher gut, die Staatsministerin, ihr Haus und somit das Land hier an unserer Seite zu wissen. Herzlichen Dank, dass sie sich die Zeit genommen hat – um zu wissen und zu sehen.
Einen Bericht, der die auf der PK getätigten Aussagen gut zusammenfasst ist unter
Sachsen: Wohnungsunternehmen brauchen Geld für Investitionen – n-tv.de zu finden.
Am 29. Juli durften wir gemeinsam mit Mirjam Philipp vom VSWG in unserer Geschäftsstelle Vertreter der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und des Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) begrüßen.
Im Rahmen des Energiesprong-Ansatzes haben wir uns intensiv über serielle Sanierung, die Digitalisierung von Gebäuden sowie die Frage ausgetauscht, wie dena und KEDi unsere Verbände und Mitgliedsunternehmen dabei unterstützen können.
Das Gespräch war erkenntnisreich – mit vielen wertvollen Impulsen für die zukünftige Zusammenarbeit. Wir haben vereinbart, den Wissenstransfer weiter auszubauen und diesen wichtigen Dialog fortzuführen.
Ein herzliches Dankeschön an unsere Gäste Carolin Poprawa, Nico Gorsler, Dr. Marcus Rackel (Buhl) und Jeff Klemm für den Besuch, die spannenden Einblicke und die inspirierenden Ideen!
Am 26. Juni hat der Sächsische Landtag nach langen und häufig emotional geführten Beratungen der Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Das Votum fiel zu später Stunde. Das gilt nicht nur für die Uhrzeit, sondern generell, immerhin ist bereits ein halbes Jahr vorüber.
Es ist daher eine 𝗱𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻𝗱 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴, die für unsere Branche eine zentrale Grundlage für 𝗣𝗹𝗮𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝘃𝗲𝘀𝘁𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗸𝗹𝗮𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 darstellt. Es bleibt ein 𝗦𝗽𝗮𝗿𝗵𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁, mit zum Teil schmerzhaften Einschnitten und hohen Risiken – auch für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft. Aber: 𝗜𝗻𝗻𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝗯 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲𝗿 𝗲𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗦𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗮̈𝘂𝗺𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝘀 𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻, 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗺 𝗕𝗮𝘂 𝗯𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝗯𝗮𝗿𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻 𝗵𝗼𝗵𝗲 𝗣𝗿𝗶𝗼𝗿𝗶𝘁𝗮̈𝘁 𝗲𝗶𝗻𝘇𝘂𝗿𝗮̈𝘂𝗺𝗲𝗻. Die zugesagte finanzielle Unterstützung ist ein wichtiges Signal für die Wohnungsunternehmen im Freistaat.
Durch konstruktive Verhandlungen im Rahmen einer Mehrheitsfindung zwischen den beteiligten Fraktionen wurden gegenüber dem ersten Entwurf noch konkrete und von uns geforderte Verbesserungen für unsere Belange erreicht.
So wird zum Beispiel der barrierefreie Umbau im Zusammenhang mit dem Förderprogramm für Wohnraumanpassung wieder mit einem zweistelligen Millionenbetrag bedient. In einem erfolgreichen Entschließungsantrag (-> DOWNLOAD ENTSCHLIESSUNGSANTRAG) wurde zudem eine Verbesserung des aktuellen Förderung des sozialen Wohnungsneubaus angemahnt. Für den Denkmalschutz gibt es ebenfalls einen deutlichen Betrag mehr, so dass auch mehr unter diesem stehende Gebäude ertüchtigt werden könnten. Und bezüglich der unsere Unternehmen nach wie vor massiv belastenden unverschuldeten Altschulden soll der Freistaat über den Bundesrat auf der Bundesebene aktiv werden.
Jetzt kommt es darauf an, dass 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝘇𝘂̈𝗴𝗶𝗴 𝗮𝗯𝗿𝘂𝗳𝗯𝗮𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 – denn nur dann können unsere Unternehmen weiter bauen, sanieren und modernisieren. Und: Die Haushaltsplanungen für die Jahre nach 2026 stehen bald an. 𝗗𝗮𝗿𝗮𝘂𝗳 𝗺𝘂̈𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗯𝘂𝗰𝗵𝘀𝘁𝗮̈𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗮𝘂𝗳𝗯𝗮𝘂𝗲𝗻 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝗲𝗻.

Am 22. Mai waren wir mit einem kleinem eigenen Programm des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. auf der ISH-Nachlese in Dresden.
Die ISH-Nachlese steht im Jahr der ISH Frankfurt – als Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft – nicht nur für Sanitär und Heizung sondern insbesondere auch für den Austausch zwischen Handwerk, Industrie und Wohnungswirtschaft – mit klarem Fokus auf Technologien für Energieeffizienz, Digitalisierung im Handwerk und zukunftsfähiges Wohnen. Die Messe zeigt, wie innovative Produkte und Prozesse unsere Arbeit nachhaltiger und effizienter machen können – ein entscheidendes Thema gerade für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft.
Im Rahmen unseres eigenen Programms haben wir zwei zentrale Aspekte beleuchtet:
🔧 𝗥𝗲𝗴𝗶𝗲𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯 𝗶𝗺 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 – Alexander Pank von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), unserem größten Mitgliedsunternehmen, zeigte, wie Insourcing von handwerklichen Leistungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen gelingen kann – und welche strukturellen und personellen Herausforderungen damit verbunden sind.
🛠️ 𝗘𝘅𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲 𝗛𝗮𝗻𝗱𝘄𝗲𝗿𝗸𝗲𝗿𝘀𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 – Thilo Fahrmayr von unserem Fördermitglied B&O Service Mitteldeutschland präsentierte mit Oursourcing ein alternatives Konzept und praxisnahe Einblicke, wie digitale Tools und spezialisierte Dienstleister die Wohnungsunternehmen entlasten und Prozesse beschleunigen können.
Der anschließende Messerundgang bot spannende Impulse – von barrierefreiem Wohnen über Wärmepumpentechnologie bis hin zu smarten Lösungen im SHK-Handwerk
Konstruktiver und zielorientierter Austausch auf der Podiumsdiskussion im Rahmen des Netzwerkabends des sächsischen Holzbautags am 29. April. Unter der Moderation von Stephan Bischof diskutieren Annette Rothenberger-Temme vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, CDU-Bundestagsabgeordneter Lars Rohwer, Frank Wießner vom BFW Landesverband Mitteldeutschland und Verbandsdirektor Alexander Müller zum Thema „Wie kommen wir zu einem klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestand?“ Alexander Müller legte dabei einmal mehr die Vorteile der Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor nahe an welcher sich auch der vdw Sachsen beteiligt und erläuterte sie. Vielen Dank an alle Mitwirkenden für die aufgeschlossene Debatte.
Gemeinsames Treffen von Mirjam Philipp vom Partnerverband VSWG und unserem Verbandsdirektor Alexander Müller am 14. April mit Thomas Löser, dem wohnungspolitischen Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. Neben dem Abgleich zu Themen wie Sanierung, #eubau und Förderung wurde dabei auch die Idee und die Fakten hinter der Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor vorgestellt, welcher sich unsere Verbände angeschlossen haben. Auch wenn die Bündnisgrünen keine Regierungsverantwortung mehr haben, bleiben sie nicht nur wegen der in Sachsen auf zusätzliche Stimmen angewiesenen Koalition ein wichtiger Gesprächspartner. Vielen Dank daher an Thomas Löser für den offenen und konstruktiven Austausch!
Was für ein fantastisches Resümee unserer ersten Mitteldeutschen Zukunftstagung Leipzig. Wir waren begeistert vom spannenden und informativen Programm.
Unter der Fragestellung „Kursänderung in Sicht?” hatten wir uns mit den zentralen Herausforderungen und Chancen der mitteldeutschen Wohnungswirtschaft auseinandergesetzt. Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, innovative Geschäftsmodelle und technische Lösungen für die Zukunft standen im Mittelpunkt. Die Vorträge, Diskussionen und der Austausch haben uns wertvolle Impulse gegeben, um den Wandel aktiv zu gestalten und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen.
Ganz außergewöhnlich war die Vielfalt der Perspektiven: Von praxisnahen Einblicken in nachhaltigen Stadtumbau bis hin zu zukunftsweisenden Finanzierungsmodellen – all das hat gezeigt, wie innovativ und engagiert unsere Branche ist. Ein großer Dank an alle Referentinnen und Referenten, die mit ihren Beiträgen nicht nur ihr Fachwissen geteilt, sondern auch Inspiration geliefert haben. Ebenso Danke an die Sponsoren und Aussteller, deren Unterstützung diese Veranstaltung erst möglich gemacht hat. Eine großartige Leistung haben auch unsere Moderatorin Cornelia Heller und das Orga-Team geleistet.

Ein herzliches Dankeschön aber insbesondere auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir waren wir schier überwältigt von dem enormen Zuspruch. Wir waren restlos ausgebucht und einen besseren Beweis dafür, dass wir mit unseren Themen richtig lagen, gibt es nicht.
Ist nun aber eine Kursänderung in Sicht? Das ist selbstverständlich eine Frage, die wir – nicht zuletzt auf unserer vorgelagerten Pressekonferenz an die Politik gestellt haben. Aber die Frage richtet sich natürlich vor allem auch an uns selbst und wir haben auf dieser Tagung Antworten darauf erhalten und gegeben die sich mit einem klaren JA beschreiben lassen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind der passende Kompass, um gemeinsam in Richtung einer zukunftsfähigen Wohnungswirtschaft zu steuern.
Und bei diesem Erfolg ist klar, es muss und es wird auch in Zukunft wieder eine Mitteldeutsche Zukunftstagung geben. Und das funktioniert nur deshalb so gut, weil unsere mitteldeutschen Wohnungsunternehmen und unsere mitteldeutschen Verbände so wunderbar zusammenarbeiten.
Zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens
Leipzig, 1. April 2025 – Die mitteldeutschen Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft fordern in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine stärkere politische Unterstützung zur Sicherung des bezahlbaren Wohnraums. Sie benennen konkrete Maßnahmen, um soziale Stabilität zu gewährleisten und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen zu erhalten. Sie appellieren an die politischen Entscheidungsträger, diese Maßnahmen in ihre wohnungspolitischen Programme aufzunehmen, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Wohnungsmarktes wirksam zu begegnen.
Sozial orientierte Wohnungsunternehmen: Garant für bezahlbares Wohnen
„Die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften aus Mitteldeutschland sind ein Garant für soziale Stabilität in den Nachbarschaften und Quartieren unserer Städte und Gemeinden. In den rund 1,1 Mio. Wohnungen finden fast 2 Mio. Menschen ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Durch die bereits heute absehbaren enormen Veränderungen in der nächsten Dekade stehen unsere Mitgliedsunternehmen jedoch vor Herausforderungen, die sie an die wirtschaftliche Belastungsgrenze und in Teilen auch darüber hinausbringen werden. Es braucht einen engen Schulterschluss zwischen Gesellschaft, Politik und Wohnungswirtschaft, um die Transformationsprozesse in unseren Ländern auch zukunftsoptimistisch anzugehen. – Hier und heute, nicht erst in fünf oder zehn Jahren,“ sagt Dr. Matthias Kuplich, Verbandsdirektor des VdWg Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt.
Transformation der Wohnungsbestände pragmatisch und wirtschaftlich gestalten
Verbandsdirektor Alexander Müller vom vdw Sachsen ergänzt: „Der Gebäudesektor stellt eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität dar – eine Herausforderung, die bezahlbar und sozial gerecht gestaltet werden muss.“ Ein neuer wissenschaftlich fundierter Ansatz zeigt, dass dies möglich ist: durch den Praxispfad zur CO₂-Reduktion im Gebäudesektor anstelle starrer Effizienzstandards. Dieser Praxispfad verfolgt realistische Klimaziele bis 2045 und kombiniert soziale Gerechtigkeit mit wirksamer CO₂-Reduktion: erneuerbare Wärme statt teurer Dämmstandards, geringere staatliche Förderbedarfe und bezahlbare Mieten durch wirtschaftlich sinnvolle Sanierungen. Statt Bürokratie setzt er auf klare, planbare Regeln und stärkt den Erhalt bestehender Gebäude.
Auch der generationengerechte Umbau darf nicht vernachlässigt werden. Allein in Dresden werden bis 2045 rund 27.400 barrierearme Seniorenwohnungen benötigt – ein Bedarf, der mit dem Eintritt der Baby-Boomer ins Rentenalter weiter steigen wird. Barrierefreiheit dient nicht nur Älteren, sondern auch Familien. Die „graue Wohnungsnot“ droht nicht nur in Metropolen, sondern auch im ländlichen Raum. „Ein generationengerechter Umbau bietet die Chance, Leerstand zu vermeiden, Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter zu ermöglichen und das Wohnangebot insgesamt attraktiver zu gestalten. Denn am Ende darf nicht vergessen werden: Der Hauptzweck einer Wohnung ist es, ein komfortables Zuhause zu bieten – ein Ort, an dem sich Menschen wohlfühlen“, sagt Verbandsdirektor Alexander Müller vom vdw Sachsen.
Bestandserhalt und Neubau müssen Hand in Hand gehen
Dabei dürfen Bestandserhalt und Neubau nicht gegeneinander ausgespielt werden – sie müssen Hand in Hand gehen. „Wir brauchen nicht nur den Erhalt unserer Wohnungsbestände, sondern auch mutigen und bezahlbaren Neubau. Die Menschen in Mitteldeutschland dürfen nicht die Leidtragenden von Bürokratie, steigenden Baukosten und fehlender Förderung sein. Wir appellieren an die neue Bundesregierung: Geben Sie uns die Werkzeuge in die Hand, damit wir als Wohnungswirtschaft weiter Verantwortung übernehmen können – für sozialen Zusammenhalt, bezahlbaren Wohnraum und eine lebenswerte Zukunft“, fordert VSWG-Vorstand Mirjam Philipp.
Doch dafür braucht die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft endlich die nötigen Rahmenbedingungen. Die aktuellen Baukosten und Zinsen erfordern zur Refinanzierung Mieten von 18 bis 20 Euro pro Quadratmeter. Das ist für viele Menschen schlicht nicht bezahlbar. „Deshalb fordern wir eine konsequente Entlastung: Verschlanktes Baurecht, praxisnahe und bezahlbare Standards statt Überregulierung, schnellere Genehmigungs-verfahren und vor allem: eine verlässliche, langfristige und maßgeschneiderte Förderung – nicht nur für Neubau, sondern auch für den Bestand, sagt Mirjam Philipp während der Pressekonferenz. Und sie führt weiter aus: „Außerdem braucht es endlich die Anerkennung, dass Bestandserhalt und Neubau keine Gegensätze sind. Beides ist unverzichtbar, um den sozialen Zusammenhalt, die Klimaziele und die Stärkung unserer Regionen unter einen Hut zu bringen. Wir sagen: Machen statt blockieren – ermöglichen statt erschweren. Die neue Bundesregierung hat es jetzt in der Hand, die richtigen Weichen zu stellen. Wir sind bereit – aber wir brauchen Verlässlichkeit.“
Finanzierung der Herausforderungen durch eine faire Lastenverteilung
Zwischen Mietern, Vermietern, der öffentlichen Hand und den Energieversorgern nehmen letztere eine immer entscheidendere Rolle ein, um das Wohnen bezahlbar zu halten. „Nur durch eine faire Lastenverteilung und gemeinsame Kraftanstrengung aller werden sich die Herausforderungen meistern lassen. Die Vermieter werden sich um Effizienz bei der Sanierung und dem Betrieb ihrer Wohnungen bemühen, Mieter und Mieterinnen können über ihr Verbrauchsverhalten einen entscheidenden Einfluss nehmen und die öffentliche Hand kann mit ausreichend hohen Fördermitteln und möglichst wenig Regularien auf dem Wohnungsmarkt unterstützen. Die Energieversorger müssen unbedingt bis zum Verbraucher denken und Kooperation mit Wohnungsunternehmen eingehen, um die optimalen Lösungen zu finden. Im Mittelpunkt sollte dabei immer Kosteneffizienz in Erzeugung und Dienstleistung stehen. Außerdem sollte meiner Meinung nach auch ein adjustiertes Geschäftsmodell diskutiert werden. Damit meine ich die Beteiligung der Großvermieter an den ersparten Kosten durch Kundenbetreuung- und Inkasso-Outsourcing“, sagt Frank Emrich, Verbandsdirektor des Verbandes Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V..
Leerstandsprobleme lösen, ländliche Räume stärken
Die Herausforderungen und Handlungsnotwendigkeiten für schrumpfende ländliche Räume in Ostdeutschland sind enorm. Die Absicherung einer leistungsfähigen Daseinsvorsorge bei sinkenden Bevölkerungszahlen und einem altersstrukturellen Wandel bedarf einer Neuausrichtung der gesamten Infrastruktur im ländlichen Raum.
Viele Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten und hoher Verschuldung durch Kassenkredite sind zur Übernahme freiwilliger Aufgaben der Daseinsvorsorge kaum noch in der Lage und es bedarf daher einer deutlichen Verbesserung und Stärkung der kommunalen Finanzen.
Die Bereitstellung einer nachhaltigen Städtebau- und Wohnungsbauförderung
und Konzentration dieser Mittel auf den Bestand zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Energieeffizienz und Barrierereduzierung ist dringend geboten. Dabei bedarf es einer spürbaren Erhöhung der Zuschussförderung“ betont Jens Zillmann, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V..
Die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft steht bereit, Verantwortung zu übernehmen – für bezahlbaren Wohnraum, für soziale Stabilität und für eine nachhaltige Zukunft.



























