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Bestellpflicht eines DSB für kommunale Wohnungsbaugesellschaften

5. Juli 2021

Die Sächsische Datenschutzaufsicht hat uns auf Nachfrage vom 21.06.2021 hin am 01.07.2021 bestätigt, dass sie eine Bestellpflicht eines DSB für kommunale Wohnungsbaugesellschaften erst ab 20 Mitarbeitern als erforderlich ansieht.

Sie begründet dies als einzige Aufsichtsbehörde mit der Einordnung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften als „private Stelle“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung.

Wir teilen dies Auffassung nicht, da die Definition der öffentliche Stelle in § 2 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz abschließend erfolgt, kommunale Wohnungsbaugesellschaften keine „privaten Stellen“ sind und der Begriff der Behörde bzw. der öffentlichen Stelle nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zu bestimmen ist.

§ 2  SächsDSDG

(2) Als öffentliche Stellen gelten auch juristische Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechts, an denen eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit absoluter Mehrheit der Anteile oder absoluter Mehrheit der Stimmen beteiligt sind.”

Die Auffassung der Sächsischen Datenschutzaufsicht mag den Fall der Nichtbestellung für Unternehmen unter 20 Mitarbeitern nicht mehr als bußgeldbewehrt erscheinen lassen, da sie ja diesen Verstoß selbst ahnden müsste. Im Übrigen verbleibt es aber für die wohnungswirtschaftlichen Unternehmen dabei, die Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen und Verstöße hiergegen sind weiter bußgeldbewehrt und stellen ein Organisationsverschulden auch in zivilrechtlicher Hinsicht dar.

Unabhängig von der Ansicht der Sächsischen Datenschutzaufsicht empfehlen wir jedem wohnungswirtschaftlichen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ab dem ersten Mitarbeiter zu bestellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf https://www.vdw-sachsen.de/fachinformationen/?id=26339 .

 

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)