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Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 08. März 2020

10. März 2020

UPDATE VOM 16.03.2020: Das unten unter Punkt 1) beschriebene Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld ist heute in Kraft getreten.

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Über die am 8. März 2020 im  Koalitionsausschuss gefassten Beschlüsse informieren wir wie folgt:

1. Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind

Die  Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden abgesenkt und die Leistungen wie folgt erweitert:

  • Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur
    für Arbeit.

Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden. Der Gesetzentwurf soll deshalb am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossen werden und in einem verkürzten Verfahren in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.

2. Erhöhung der Städtebaumittel

Die Städtebaumittel sollen angehoben werden. Aus diesem Programmtitel soll auch die Reaktivierung von Brachflächen finanziert werden, die in Städten und Gemeinden dringend für den Bau neuer und bezahlbarer Wohnungen gebraucht werden. Das bestehende Brachflächenprogramm des Bundes soll fortgesetzt werden, so dass bis zur Mitte des Jahrzehnts insgesamt Städtebeine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln vor Ort zur Verfügung stehen wird.

3. Sozialer Wohnungsbau

Die Unterstützung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau der Länder soll fortgesetzt werden. 2018 – 2021 sind dafür über die ursprünglich zugesagten Entflechtungsmittel hinaus 2,5 Mrd. EUR vorgesehen. Anschließend soll sichergestellt werden, dass den Ländern bis 2024 jährlich 1 Mrd. EUR zur Verfügung stehen wird.

4. Weitere investive Maßnahmen

Ein verbleibender finanzieller Spielraum soll insbesondere für einen “investitionsoffenen Strukturwandel und gleichwertige Lebensverhältnisse” genutzt werden. Der Bund soll dazu die Baransätze und Verpflichtungsermächtigungen der “Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftspolitik” (GRW) erhöhen.

Im Bereich kommunaler Altschulden wird die Bundesregierung prüfen, ob es einen nationalen politischen Konsens zu diesem Thema gibt. Dieser Prüfungspunkt dürfte auch für die sog. Altschuldenentlastung von Wohnungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern von Bedeutung sein.

5. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Bundesregierung will ihre Anstrengungen verstärken und weitere Beschleunigungspotenziale von Planungsverfahren im Infrastrukturbereich nutzen. Hierzu wurde ein umfassendes Eckpunktepapier über Maßnahmen der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung beschlossen.

  •  Das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren sollen besser verzahnt und womöglich zusammengelegt werden, um langwierige Mehrfachbefassungen der Behörden sowie der Öffentlichkeit zu vermeiden.
  • Geplant ist eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung und eine positive Beteiligungs- und Planungskultur mit potenziell Betroffenen. Die Planungspraxis in anderen Ländern hat nach Ansicht des Koalitionsausschusses gezeigt, dass eine frühzeitige, ausführliche und für die Bürgerinnen und Bürger auch in der Wirkung ihrer Einlassungen transparente Beteiligung im hohen Maß befriedend und damit planungsverkürzend wirkt.
  • Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll deutlich beschleunigt werden, indem u. a. das Onlinezugangsgesetz im Bereich von Leistungen und Genehmigungsverfahren in der Umweltverwaltung prioritär umgesetzt wird. Zudem soll ein zentrales “Internet-Artenschutzportal” aufgebaut werden, um den digitalen Zugang zu relevanten Informationen zu vereinheitlichen.
  • Es soll eine Standardisierung und entsprechende Vollzugshinweise bei artenschutzrechtlichen Anforderungen geben, die die Prüfung des Artenschutzes im Rahmen der Zulassungsverfahren wesentlich erleichtern würde.
  • Es soll geprüft werden, wie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm überarbeitet und angepasst werden kann. Insbesondere für Lärmsanierungsmaßnahmen, Brückensanierungen sowie Bahnhofs- und Stadtbahnmodernisierungen soll eine einfache Plangenehmigung ausreichen.

Die weiteren Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 08. März 2020 können Sie hier abrufen.