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Pragmatismus statt Paragrafen: Wohnungsverbände drängen auf neue Wärmelieferverordnung – wirtschaftlich tragfähig, technologieoffen und sozial

21. November 2025

Dresden, 17. November 2025. Mit dem Antrag vom 14. Oktober 2025 des Hamburger Senats zur
Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im
Mietwohnungsbestand setzt die Politik ein wichtiges Signal für Klimaschutz und Wärmewende. Die
beiden sächsischen Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft – Verband Sächsischer
Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
in Sachsen e. V. (vdw Sachsen) – begrüßen die Initiative ausdrücklich. Sie sehen darin einen
entscheidenden Impuls für mehr Pragmatismus und Planungssicherheit bei der Transformation des
Wärmemarktes.

Aus Sicht der Verbände ist eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Regelungen
notwendig, um die Wärmewende im Gebäudebestand tatsächlich zu ermöglichen. Die bisherige
Kostenneutralitätsberechnung nach § 556c BGB und der WärmeLV orientiert sich an veralteten
Preisniveaus fossiler Energien. Dadurch ist die gesetzlich geforderte Kostenneutralität in der Praxis
nicht mehr erreichbar. Wirtschaftlich sinnvolle und klimapolitisch notwendige Umstellungen auf
gewerbliche Wärmelieferung, etwa Fernwärme, werden so verhindert. Entscheidend ist eine
aktualisierte und damit zukunftsgerichtete Betrachtung, die künftige Energiepreisentwicklungen,
steigende CO₂-Kosten und die langfristigen Vorteile klimaneutraler Wärmeversorgung
berücksichtigt. Das starre Gebot der Kostenneutralität sollte daher aufgehoben werden.

Zudem weisen die Verbände auf einen Widerspruch in der aktuellen Gesetzgebung hin: Während das
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) Vermieter durch die Umlagefähigkeit von CO₂-
Kosten bei Neuanschluss an Fernwärme zum Handeln motiviert, macht die
Kostenneutralitätsregelung sie weitgehend handlungsunfähig und wirkt somit entgegengesetzt. Da
künftige CO₂-Kosten kaum verlässlich prognostiziert werden können, sollte dieses politische
Instrument nicht Teil der Kostenneutralitätsberechnung sein.

In Sachsens organisierter Wohnungswirtschaft sind über 70 Prozent der Wohnungsunternehmen an
Fernwärme angeschlossen. Dennoch darf die Wärmewende nicht allein auf Fernwärme verengt
werden. „Eine erfolgreiche Transformation braucht Technologieoffenheit“, betont Alexander Müller,
Verbandsdirektor des vdw Sachsen, „Nur durch Vielfalt finden wir für jede Gebäudesituation die
passende, effiziente und bezahlbare Lösung.“

Mirjam Philipp, Vorstand des VSWG, ergänzt: „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die
Investitionen in klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglichen. Das ist richtig. Aber wir müssen
auch die Mieter mitnehmen. Spätestens bei der Betriebskostenabrechnung zeigt sich, ob wir die
Klimawende sozial verträglich gestaltet haben.“

Die Verbände sehen in der Novellierung der WärmeLV eine zentrale Chance, den Ausbau
klimafreundlicher Wärmeversorgung als wesentlichen Baustein einer bezahlbaren Wärmewende im
Wohnungsbestand wirtschaftlich tragfähig, technologieoffen und sozial ausgewogen zu gestalten.

(Quelle: Pressemitteilung 17.11.2025)