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Positionspapier zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes

13. Oktober 2025

Die sächsische Wohnungswirtschaft fordert praxisgerechte und rechtssichere Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz

Der vdw Sachsen hat ein umfassendes Positionspapier zur anstehenden Reform des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) vorgelegt. Darin formuliert die sächsische Wohnungswirtschaft konkrete Vorschläge, wie Denkmalschutz, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum künftig besser in Einklang gebracht werden können.

Denkmalschutz im Spannungsfeld gesellschaftlicher Ziele

Rund zehn Prozent der über 300.000 Wohnungen der Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen stehen unter Denkmalschutz – in einigen Gesellschaften beträgt der Anteil sogar ein Viertel des Bestandes. Damit tragen die kommunalen Wohnungsunternehmen in besonderem Maße Verantwortung für den Erhalt der sächsischen Baukultur. Zugleich stehen sie vor der Herausforderung, die Klimaziele zu erreichen, Sanierungen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Das Positionspapier betont: Denkmalpflege darf kein Hemmnis für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sein, sondern muss in einem modernen Rechtsrahmen handhabbar bleiben.

Kernforderungen der Wohnungswirtschaft

Der vdw Sachsen schlägt unter anderem folgende Anpassungen im SächsDSchG vor:

  • Einheitliche Zumutbarkeitsprüfung: Kommunale Wohnungsunternehmen sollen bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung denkmalpflegerischer Maßnahmen den gleichen Maßstab wie private Eigentümer anwenden dürfen – objektbezogen und liquiditätsorientiert.
  • Differenzierte Schutzsystematik: Einführung eines landesweiten Bewertungssystems, das Kulturdenkmale nach Erhaltungswert und Schutzintensität unterscheidet. So können Ressourcen gezielt auf Objekte mit besonderem kulturhistorischem Wert konzentriert werden.
  • Effiziente Verfahren: Ersatz der Einvernehmenspflicht durch eine Benehmensregelung, klare Entscheidungsfristen und verbindliche Genehmigungsfiktionen zur Beschleunigung von Sanierungsverfahren.
  • Integration des Klimaschutzes: Ergänzung des Denkmalschutzgesetzes um Öffnungsklauseln für energetische Verbesserungen und den erleichterten Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Denkmalobjekten.
  • Präzisierung des Denkmalbegriffs: Einführung einer klaren Unterscheidung zwischen Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit sowie konstitutive Unterschutzstellung zur Stärkung der Rechtssicherheit.
  • Technologie- und Materialoffenheit: Zulassung moderner, denkmalverträglicher Baustoffe und Verfahren, um Sanierungen nachhaltiger und wirtschaftlicher zu gestalten.
Ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Zukunftsfähigkeit

„Die sächsische Wohnungswirtschaft bekennt sich ausdrücklich zur Bewahrung des baukulturellen Erbes“, betont der Verband. „Damit Denkmalschutz auch in Zukunft tragfähig bleibt, braucht es klare, praxistaugliche und wirtschaftlich ausgewogene Regelungen.“

Das Positionspapier versteht sich als Beitrag zur bevorstehenden Debatte um das Sächsische Denkmalschutzgesetz und richtet sich an Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit gleichermaßen. Es soll dazu beitragen, dass Denkmalschutz und Klimaschutz künftig partnerschaftlich gedacht werden – im Interesse einer lebenswerten, nachhaltigen und wirtschaftlich stabilen Baukultur in Sachsen.

Das vollständige Positionspapier zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes steht auf der Website des vdw Sachsen zum Download bereit:
👉 Positionspapier zum SächsDSchG