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Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

27. April 2026

Ladeinfrastruktur am Wohnstandort wird für die Wohnungswirtschaft zunehmend relevant. Mit der neuen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.

Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen einschließlich technischer Ausrüstung, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Nach den Programminformationen beträgt die Förderung je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro bei Vorverkabelung ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Damit kann das Förderprogramm gerade für Wohnungsunternehmen im Rahmen von Modernisierungsvorhaben, Quartiersentwicklungen und der Weiterentwicklung von Stellplatzkonzepten von Interesse sein. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Anträge für mehrere Objekte zu stellen; eine gebündelte Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Zu beachten sind dabei die besonderen Fördervoraussetzungen. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beziehungsweise die europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nicht bereits adressiert werden. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden mithin nicht gefördert; dies betrifft insbesondere Neubauten ab dem 24. März 2021 sowie größere Renovierungen nach den Vorgaben des GEIG. Zudem muss der Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich wünschenswert.

Nach den veröffentlichten Förderaufrufen ist ferner vorgesehen, dass je antragsgegenständlichem Mehrparteienhaus mindestens 20 Prozent der vorhandenen wohnbezogen genutzten Stellplätze, mindestens jedoch sechs Stellplätze, vorverkabelt werden müssen. Mehrparteienhäuser mit weniger als sechs Stellplätzen können daher grundsätzlich keinen Förderantrag stellen. Die geförderten Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen; gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Wichtig ist außerdem, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann förderschädlich sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre nach Abschluss der Umsetzung. Während dieses Zeitraums bestehen Mitwirkungspflichten im Rahmen des Monitorings; hierzu können projektbezogene Informationen erhoben werden, um die Wirkung der Förderung fachlich auszuwerten und das Programm weiterzuentwickeln.

Die Antragstellung ist für Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümerinnen und Privateigentümer ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 vorgesehen. Die Förderung steht jeweils unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung bietet das Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort stehen unter anderem die Förderaufrufe, ein FAQ-Bereich mit praxisrelevanten Hinweisen, technische Mindestanforderungen, Übersichten zu den einzureichenden Unterlagen sowie ein QuickCheck zur ersten Orientierung bereit.