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Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten

16. Februar 2023

Mit Wirkung zum 15. Februar 2023 ist das neue „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ der KfW gestartet. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, die aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten eine aktuelle Liquiditätslücke schließen müssen. Das Programm beinhaltet die Risikoübernahme eines Kreditbetrags von 500.000 bis zu 10 Mio. Euro und einen leichteren Kreditzugang, bei dem der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit den Landesförderinstituten und Banken. Ursache der Liquiditätsengpässe von förderfähigen Unternehmen ist, dass sie erhöhte Vorauszahlungen an die Energieversorger leisten müssen, die Mieter aber bisher noch geringere Abschläge zahlen und die Erstattung aus der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse diese Differenz nicht ausgleicht.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter dem Link:

BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023

Für Sachsen ist das zuständige Landesförderinstitut die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB. Alternativ zur SAB kann die Förderung aber auch über einen Kreditpartner der Wahl, die eigene Hausbank oder Sparkasse, beantragt werden.