Entfernung eines Enkelbilds aus Facebook und Pinterest
3. Juli 2020
Eine Oma musste auf die Klage der Mutter das Lichtbild des minderjährigen Enkels aus ihren Social-Media-Accounts bei Facebook und Pinterest entfernen (Urteil des niederländischen Bezirksgerichts Geldern, vom 13.05.2020, Az. C/05/368427).
Aus datenschutzrechtlicher Sicht war interessant, ob der
familiäre Rahmen überschritten wurde und die Datenschutzgrundverordnung
überhaupt zur Anwendung gelangt. Das Bezirksgericht Geldern beließ es dabei, dass es nicht ausgeschlossen gewesen sei, dass Dritte das Lichtbild herunterladen und weiterverbreitet hätten können und das eine Indexierung bspw. bei Google unklar wäre.
Facebook lässt sich Nutzungsrechte an dort hochgeladenen Lichtbildern einräumen, weshalb meines Erachtens auch über diesen Weg der Anwendungsbereich der DS-GVO selbst bei geschlossenen Kleinstgruppen zur Anwendung gelangt.
Weiterhin würde nach deutschem Recht, auch ohne die Anwendung der DS-GVO als EU-Rechtsnorm das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes als Anspruchsgrundlage -geltend gemacht durch die Mutter- ausreichen, um einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch durchzusetzen.
Umso wichtiger sind die Abklärung von Rechtsgrundlagen vor der Veröffentlichung von Lichtbildern im WWW, Messengern oder Social-Media-Kanälen.
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Thilo Zachow
Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)
Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)