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Pressemitteilungen

Statement zur Leerstandsstrategie des Bundesbauministeriums

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat am 21. Januar in Berlin die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung vorgestellt. Dazu erklärt Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft:

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich der speziellen Situation und Herausforderungen ostdeutscher Wohnungsmärkte angenommen hat. Die skizzierten Punkte gehen aber nicht weit genug und leider zum Großteil am eigentlichen Problem vorbei. Leerstand in Sachsen ist kein hausgemachter Mangel, den man flächendeckend mit besserem Marketing, punktuellen Anreizen oder gar Umwidmung von leerstehenden Gewerbeflächen in dann leerstehenden Wohnraum beseitigen kann.

Regionen, in denen ein Viertel bis ein Drittel aller vermietbaren Wohnungen leer stehen sind in Sachsen keine Seltenheit. Diese Zahlen sind eine deutlich härtere Realität als die genannten harmloser klingenden „bis zu 20 Prozent“ im Papier des Bundesbauministeriums.

Der Leerstand in Sachsen und Ostdeutschland ist ein grundlegendes demografisches und strukturelles Problem, was deshalb auch grundsätzlich und langfristig angegangen werden muss. Rückbau und insbesondere auch Teilrückbau bleiben dabei dringend notwendige Instrumente, die aktuell nicht ausreichend oder gar nicht gefördert werden.

Beim Thema Altschulden weist unser Verband schon lange auf die damit verbundenen massiven Ungerechtigkeiten und langfristigen zusätzlichen Belastungen ostdeutscher Wohnungsunternehmen hin und hat konkrete Vorschläge für entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten

Download der Pressemitteilung

Download der Informationen zu Altschulden

Mitteldeutsche Forderungen zur Bundestagswahl

Die mitteldeutschen Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft repräsentieren Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Wohnungen. Wir sind Garanten für eine gute, sichere und
bezahlbare Wohnraumversorgung. Unsere Mieterinnen und Mieter stehen dabei stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Damit wir auch künftig unseren unverzichtbaren Beitrag zur sozialen
Stabilität und einer nachhaltig ausgerichteten Wohnungswirtschaft leisten können, muss unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Unsere Forderungen dazu haben wir in diesem Dokument zusammengefasst welches die Positionen unseres Bundesverbands GdW (https://www.gdw.de/bundestagswahl-2025/) ergänzt und ihnen zur Seite steht.

DOWNLOAD unserer Forderungen

vdw Aktuell 2/2024

vdw Aktuell 2/2024

Verbände legen Forderungspapier vor: Zukünftiges Regieren kann nur gelingen, wenn Wohnungs- und Energiepolitik vorausschauend berücksichtigt werden

Verbände legen Forderungspapier vor: Zukünftiges Regieren kann nur gelingen, wenn Wohnungs- und Energiepolitik vorausschauend berücksichtigt werden

Dresden, 5. November 2024. Zwei wesentliche Punkte, die zur politischen Verunsicherung im Freistaat Sachsen beitragen, sind eine unsichere Wohnungs- und eine unsichere Energiepolitik. Wo wird die Reise hingehen? Beide Bereiche, Wohnen und Energie, beeinflussen das gesellschaftliche Klima maßgeblich. Es ist daher notwendig, auch künftig eine vorausschauende Politik zu gestalten, die die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw Sachsen)haben gemeinsam Forderungen im Bereich der Energie- und Wohnungspolitik für die anstehenden Koalitionsverhandlungen formuliert. Diese sollen als Richtschnur für das Regierungshandeln der nächsten fünf Jahre dienen: Energiewirtschaft und Wohnungswirtschaft müssen gemeinsam gedacht werden.

Noch immer werden der Sektor Energie und der Sektor Gebäude politisch zu häufig getrennt voneinander betrachtet. Dies führt dazu, dass Planungen und Maßnahmen weitgehend isoliert voneinander erfolgen. Dabei sind Fragen der Entwicklung und Ausgestaltung der Energieversorgung, etwa über Fernwärme und Netzausbau, eng mit der Wohnungswirtschaft verbunden. Die Folge sind Doppelungen und steigende Investitionskosten, die letztendlich über die Verbraucherpreise auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Zwar wurden bei der kommunalen Wärmeplanung gewisse Schadensbegrenzungen erzielt, aber die Umsetzungsregularien des zugrundeliegenden Wärmeplanungsgesetzes beziehen die Wohnungswirtschaft beispielsweise nicht mit ein.

VSWG-Vorstand Mirjam Philipp fordert: „Neben den technischen Aspekten müssen ganzheitlich auch die Kosten für die Unternehmen der Energie- und der Wohnungswirtschaft sowie für die Endverbraucher berücksichtigt werden. Hier wird nach wie vor politisch zu stark getrennt gedacht. Am Ende stünde der Verbraucher fassungslos vor seiner Betriebskostenabrechnung, wenn hier nicht politisch vorausschauend gehandelt wird.“ 

Weitere Voraussetzungen für die Bewältigung der Anforderungen sind die Gewährleistung der Sicherheit der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie Technologieoffenheit, kombiniert von Versorgungspragmatismus:

Dr. Florian Gräßler, Geschäftsführer VKU Landesgruppe Sachsen, erklärt: „Die uneingeschränkte Sicherung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für den Wohlstand unseres Landes – und das muss frei von politischem Idealismus oder Wunschdenken erfolgen. Es ist nicht zielführend, bestimmte Quellen und Technologien der Wärmeerzeugung zu bevorzugen, wenn dadurch die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort eingeschränkt oder festgelegt werden. Wir brauchen Raum für experimentelle und innovative Versorgungsmodelle. Mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie bringen am Ende allen Beteiligten mehr und kosten weniger Geld.“

Die drei Verbände sind sich einig, dass sich die neue Staatsregierung für eine deutliche und langfristige Anhebung der Fördermittel in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) einsetzen sollte. Die derzeitige Förderung ist nachweislich völlig unzureichend, um das langfristige Projekt der Transformation hin zu grüner Wärme zu stemmen. Diese Forderung steht in direktem Zusammenhang mit demAusbau der Stromnetze. Eine politische Aufgabe, die nur gelöst werden kann, wenn die Herausforderungen der zunehmenden dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der steigende Strombedarf durch Anlagen, Wärmepumpen, Speicher und Wallboxen mit entsprechenden Netzanschlusskapazitäten einhergehen. Um optimale Rahmenbedingungen für den Netzausbau und die Digitalisierung zu schaffen und Investitionsanreize zu setzen, muss die aktuelle Netzregulierung weiterentwickelt werden.

Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen, resümiert: „All das kostet Geld. Soziale Leistungen dürfen die Energiewende nicht ausbremsen. Die Kosten der Unterkunft müssen eine Klimakomponente enthalten, damit Vermieter auch in Beständen mit hohem Anteil an Leistungsempfängern energetische Sanierungen vorantreiben können. Gleiches gilt für das Wohngeld. Das Recht auf klimabewusstes Wohnen muss für jeden bezahlbar sein: für Mieter genauso wie für Vermieter. Die Klimakomponente ist dafür ein geeignetes Mittel.“

Planungssicherheit für die Energiewirtschaft und Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Energiewende für Vermieter wie für Mieterschaffen Vertrauen – ein für die Politik im Augenblick entscheidendes Gut ist, um in die neue Legislaturperiode zu starten. Mit ihrem Forderungspapier wollen die Verbände hierzu einen konstruktiven Beitrag und inhaltliche Anschubhilfe leisten.

Forderungen Koalitionsvertrag

Pressemitteilung Forderungen Koalitionsvertrag VKU vdw VSWG

vdw Aktuell 1/2024

vdw Aktuell 1/2024

Mehr Mittel für die Sanierung und den Bau von Sozialwohnungen in Sachsen

Der Freistaat Sachsen stockt die Mittel für den Wohnungsbau auf. Darüber informierte am 28. Februar der zuständige Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.

Neben Programmen für die Eigentumsförderung stehen demnach auch für die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen, sogenannter Sozialwohnungen, in diesem Jahr knapp 187 Millionen Euro bereit – ein Plus von 47 Millionen Euro im Vergleich zu den im Vorjahr bewilligten Mitteln.

Über die Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW) wird der Neubau von Sozialwohnungen in den beiden Städten Leipzig und Dresden unterstützt. Sachsenweit steht darüber hinaus die Richtlinie preiswerter Mietwohnraum (RL pMW) zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe kann bestehender Wohnraum saniert werden, der danach ebenfalls als Sozialwohnung vermietet wird.

Insbesondere die Richtlinie pMW für die Bestandssanierung wird von den Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen sehr stark in Anspruch genommen. “Wir begrüßen daher die höhere Mittelausstattung auch wenn damit keine konkreten Anpassungen der Förderrahmenbedingungen der beiden angesprochenen Programme verbunden sind”, erklärt Verbandsdirektor Alexander Müller. Neben der ebenfalls geplanten Verbesserung der nach wie vor dringend notwendigen Rückbauförderung und der Unterstützung bei Forderungen gegenüber dem Bund, etwa mit der vom vdw Sachsen mitformulierten und -gezeichneten ‘Dresdner Erklärung‘ kommen hier vom Freistaat die richtigen Signale. Jetzt kommt es zusätzlich darauf an, dass die Förderkulisse auch verlässlich und stetig aufrechterhalten und somit langfristig planbar bleibt. Der vdw Sachsen steht als Partner bereit, wenn es darum geht, auch die konkreten Rahmenbedingungen der einzelnen Förderinstrumente zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch optimal abgerufen und genutzt werden können.

Ein weiteres Chaosjahr in der Wohnungspolitik können wir uns in Sachsen nicht leisten!

Die Wohnungswirtschaft im Freistaat fordert zum Start ins Wahljahr 2024 eine sofortige Rückkehr zu langfristig verlässlicher Wohnungspolitik.
„Die Wohnungsunternehmen können sich das Dauerchaos schlicht nicht mehr leisten – und die Politik auch nicht, wie aktuelle Umfragen sehr deutlich zeigen“, so Alexander Müller, neuer Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. „Wenn nicht schnell für bessere Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit gesorgt wird, kann nicht mehr ausreichend in attraktives, bezahlbares Wohnen investiert werden – ein Szenario, das enorme soziale Sprengkraft birgt.“

Stark gestiegene Zinsen, nach wie vor hohe Baupreise, Inflation, hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, Verunsicherung bei Vermietern und Mietern und wachsende soziale Spannungen in den Wohngebieten: Das Jahr 2023 war für die Wohnungswirtschaft in Sachsen sehr herausfordernd. „Anstatt in dieser schwierigen Situation für möglichst viel Vertrauen und Planungssicherheit zu sorgen, brachte die Politik – vor allem aus Berlin – jedoch ohne Not noch viel mehr Verunsicherung“, kritisiert Verbandsdirektor Alexander Müller. „Förderprogramme wurden abrupt beendet oder hingen plötzlich in der Luft, ein völlig verkorkstes und schlecht kommuniziertes ‚Heizungsgesetz‘ brachte Vermieter und Mieter gleichermaßen auf, ständig gab es neue Unklarheiten rund um staatliche Unterstützungen und zum Jahresende machte das Hickhack um den Bundeshaushalt mit einem ganzen Blumenstrauß an neuen, meist negativen Überraschungen das Chaos perfekt.“

Die Folgen dieses wohnungspolitischen Katastrophenjahres werden für die Menschen in Sachsen erst mit einigem Zeitverzug spürbar werden. Beispiel Neubau: „Noch haben wir Richtfeste, weil noch fertiggestellt wird, was schon im Bau ist“, so Alexander Müller, „aber es wird dann fast nichts nachkommen, wie die Zahlen für Sachsen aus einer aktuellen Umfrage unseres Bundesverbands GdW zeigen.“ 80 % (!) unserer befragten Mitgliedsunternehmen gaben an, im Jahr 2024 keine Wohnungen neu errichten zu können – bundesweit waren es zum Vergleich 68 %.

Dass ein entscheidendes Hemmnis bei Projekten im sozialen Wohnungsbau die fehlende oder unsichere Förderung ist, zeigte sich an anderer Stelle der Umfrage deutlich: 88 % unserer befragten Mitgliedsunternehmen gaben an, 2024 und 2025 keine Vorhaben im sozialen Wohnungsbau im ersten Förderweg realisieren zu wollen. „Das sind keine guten Vorzeichen für das bezahlbare Wohnen von morgen“, so Verbandsdirektor Alexander Müller. „Es zeigt sich einmal mehr: Ohne verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende Förderung kann nicht gebaut werden.“

Die Landesregierung in Sachsen hat zum Beispiel mit den neu gestalteten Förderrichtlinien „preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)“ für Sanierungen und „gebundener Mietwohnraum (RL gMW)“ für Neubau positive Akzente gesetzt. „Beide gehen in die richtige Richtung und werden von uns ausdrücklich begrüßt“, lobt Alexander Müller. „Bei der Sanierungsförderung ist allerdings absehbar, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Zudem ist die Belegungsbindung außerhalb der Metropolen Dresden und Leipzig ein überflüssiges Bürokratiemonster. Die optimierte Neubauförderung bringt Verbesserungen, reicht aber bei Weitem nicht aus, um den sozialen Wohnungsneubau wiederzubeleben. Zudem bleibt unverständlich, warum nur Wohnungsunternehmen in Dresden und Leipzig profitieren. Neubau ist auch außerhalb der beiden Metropolen ein wichtiger Pfeiler, um die Wohnungsbestände bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und fit für die Zukunft zu machen.“

Daneben wird auch im Jahr 2024 Rückbau ein wichtiges Thema bleiben – insbesondere im ländlichen Raum. Das Landesrückbauprogramm wird gerade überarbeitet, was der vdw Sachsen sehr begrüßt. „Dass die Fördersätze deutlich erhöht werden sollen, ist angesichts der Kostenentwicklung ein dringend notwendiger Schritt“, betont Alexander Müller. „Ein richtiger Ansatz ist auch, dass Teilrückbau künftig berücksichtigt werden soll, allerdings braucht es dafür höhere Fördersätze als bisher vorgesehen. Teilrückbauten sind städtebaulich vielerorts eine hervorragende Lösung, bringen aber höhere Kosten mit sich.“ Um neue Investitionen zu ermöglichen, braucht es im Jahr 2024 auch endlich eine Lösung für die DDR-Altschulden, die für viele Wohnungsunternehmen im Osten noch immer ein gravierender Standortnachteil sind. „Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass dafür gute Lösungen möglich sind, wenn der Wille da ist“, so Verbandschef Alexander Müller. „Wir schlagen einen zweckgebundenen Investitionszuschuss vor, der aus alten Schulden neue Investitionen macht – zum Beispiel in Maßnahmen zur Energie- und Wärmewende. Auch der Bund muss hier unterstützen, wenn die Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine leeren Worte bleiben sollen.“

Von der Bundespolitik fordert der vdw Sachsen vor allem ein Ende des Förderchaos und Augenmaß bei den Klimaschutz-Anforderungen an das Bauen. „Es braucht ausreichend ausgestattete, langfristig angelegte, verlässliche Programme, die angemessen fördern, was von der Politik gefordert wird“, stellt Verbandsdirektor Alexander Müller klar. „Sonst kann nicht mehr verantwortungsvoll investiert werden.“ Mit Blick auf die Energie- und Wärmewende warnt der Verband mit Nachdruck davor, die Energiepreisbremsen einfach auslaufen zu lassen. „Das wird vor allem bei der Fernwärme große negative Auswirkungen haben und trifft die Mieter, also die Wähler“, so Alexander Müller. „So lange man in Berlin daran scheitert, den Menschen durch eine kluge Energiepolitik Preisstabilität bei Strom und Wärme zurückzubringen, muss es anderweitige Unterstützung geben, die insbesondere Haushalten mit kleineren Einkommen zugutekommt. Sonst riskieren wir den sozialen Frieden.“ Die Wohnungsunternehmen bringen sich auch weiterhin aktiv ein, um die Energie- und Wärmewende mitzugestalten. „Dafür brauchen sie aber Unterstützung und müssen angemessen eingebunden und beteiligt werden, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung. Auch hier ist noch viel Luft nach oben.“

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Die Wohnungswirtschaft braucht endlich wieder Verlässlichkeit!

Erneuter KFW-Förderstopp, Überraschung beim CO2-Preis, Rückschläge bei Solarpaket und Gebäudeeffizienz-Förderung: „Die Wohnungswirtschaft braucht endlich wieder Verlässlichkeit, sonst kann nicht mehr investiert werden.“ 

Die Einigung der Ampelkoalition im Haushaltsstreit bringt für die Wohnungswirtschaft nicht die ersehnte Planungssicherheit, sondern neue Überraschungen und neues Chaos. Überlagert wird dies auch noch von einem erneuten abrupten Stopp eines wichtigen Förderprogramms. „Anstatt endlich langfristige Klarheit zu schaffen, damit Investitionen in bezahlbares Wohnen wieder vernünftig geplant werden können, bringt die Bundesregierung noch mehr Verunsicherung in die Branche“, kritisiert Alexander Müller, Sprecher des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. „Das schadet nicht nur der Wohnungs- und Bauwirtschaft immens, sondern auch den Mieterinnen und Mietern.“

Im Zuge des Nachtragshaushalts hatte der Bundestag unter anderem beschlossen, den CO2-Preis stärker anzuheben als ursprünglich angekündigt. Er steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2, obwohl bis zuletzt von nur 40 Euro die Rede war. Die Mehreinnahmen sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen. „Damit wird Heizen für viele Mieterinnen und Mieter noch teurer in Zeiten ohnehin hoher Energiepreise“, so Alexander Müller. „Das ist ein fatales Signal – auch vor dem Hintergrund, dass viele Wohnungsunternehmen ihren Mietern gerade Erhöhungen bei den Energiepreisen mitteilen mussten, weil langfristige Verträge ausgelaufen sind.“ Eine soziale Abfederung der CO2-Preis-Erhöhung, wie sie als „Klimageld“ angekündigt war, ist nach wie vor nicht in Sicht.

Auch in der Förderpolitik sorgt die Bundesregierung für neue Verunsicherung, die absehbar zu einem weiteren Einbruch bei den Investitionen führen wird. Zum einen wurde das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau mit sofortiger Wirkung gestoppt, weil die Mittel aufgebraucht seien. Zum zweiten soll das „Solarpaket 1“ zum Teil verschoben werden und bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der sogenannte Speed Bonus wegfallen, der beim Wohngipfel eigentlich fest zugesagt worden war. „Beides bremst die Energiewende im Gebäudebereich weiter aus und setzt neue Fragezeichen hinter die Bezahlbarkeit für Vermieter und Mieter“, so Alexander Müller. „Wie sollen die Wohnungsunternehmen neue Investitionen in verantwortlicher Weise auf den Weg bringen, wenn sich permanent kurzfristig die Rahmenbedingungen ändern?“

Insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen tragen eine hohe soziale Verantwortung und können schon jetzt größere Investitionen kaum noch stemmen aufgrund der Zins- und Baupreisentwicklung sowie zusätzlicher kostentreibender Auflagen bei Sanierungen und Neubau. „Wenn nicht endlich auch auf Bundesebene langfristig verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, droht ein weiteres Wegbrechen notwendiger Investitionen in die Wohnungsbestände“, warnt Alexander Müller. „Die Chance, neues Vertrauen aufzubauen, wurde beim Nachtragshaushalt für 2023 nicht genutzt. Ich appelliere dringend an die Bundesregierung, mit dem Haushalt für 2024 endlich wieder für verlässliche Rahmenbedingungen im Bereich Bauen und Wohnen zu sorgen.“

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vdw Aktuell 2/2023

vdw Aktuell 2/2023

Es darf jetzt kein neues Förderchaos ausbrechen!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 eine Entscheidung von großer Tragweite für den Bundeshaushalt getroffen: Es hat die Umschichtung der Coronahilfen zu Gunsten des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlen der Bundesregierung jetzt 60 Milliarden Euro, die sie für Förderzwecke zum Klimaschutz einsetzen wollte – einen bedeutenden Teil auch im Gebäudebereich. „Nun steht die Wohnungswirtschaft ein weiteres Mal vor dem massiven Problem, dass sie sich auf zugesagte Förderungen nicht verlassen kann“, kritisiert Alexander Müller, Verbandssprecher des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. „Die Bundesregierung muss jetzt alles dafür tun, dass Vermieter und Mieter nicht ein weiteres Mal im Unklaren gelassen werden. Keinesfalls darf jetzt ein neues Förderchaos ausbrechen.“

Aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds will die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme finanzieren, unter anderem auch für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Der mit Abstand größte Posten ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), auch Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind Bestandteil. „Es ist unverantwortlich, gerade die Förderung für eine langfristig auf Planungssicherheit angewiesene Branche wie die Wohnungswirtschaft auf so wackelige Füße zu stellen“, so Alexander Müller weiter. „Von der Wohnungswirtschaft werden gigantische Investitionen im Bereich des Klimaschutzes gefordert, die sich ohne eine verlässliche Unterstützung nicht umsetzen lassen, wenn zugleich die Mieten bezahlbar bleiben sollen.“ Insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen tragen eine hohe soziale Verantwortung und können schon jetzt größere Investitionen kaum noch stemmen aufgrund der Zins- und Baupreisentwicklung sowie zusätzlicher kostentreibender Auflagen bei Sanierungen und Neubau. „Eine weitere Hängepartie können wir uns mit Blick auf den sozialen Frieden in den Wohngebieten nicht leisten. Es müssen deshalb schnell verbindliche Zusagen her, wie es mit den relevanten Förderprogrammen weiter geht. Und wenn tatsächlich Gelder gestrichen werden, müssen auch die Vorgaben an das Bauen für bezahlbaren Wohnraum der Zukunft entsprechend angepasst werden. Was gefordert wird, muss auch ausreichend gefördert werden – unter Berücksichtigung der notwendigen Planungsvorläufe.“

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Wichtige Entscheidung für den Wohnungsmarkt Dresden

Der vdw Sachsen begrüßt Erweiterung des kommunalen Wohnungsbestandes in der Landeshauptstadt– Neubau bleibt weitere wichtige Säule und muss besser gefördert werden

Die Stadt Dresden will ihren kommunalen Wohnungsbestand deutlich erweitern. Über das kommunale Wohnungsunternehmen WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co KG sollen 1.213 Wohnungen von Vonovia erworben werden. Eine entsprechende Einigung ist heute bekannt gegeben worden. „Die Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen: Nur mit einer starken kommunalen Wohnungswirtschaft kann es gelingen, die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten zu bewältigen“, so Alexander Müller, Verbandssprecher des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. „Wir begrüßen die Einigung daher ausdrücklich. Daneben bleibt allerdings auch die Schaffung neuer Wohnungen ein wichtiger Fokus. Hier braucht es deutlich mehr Unterstützung der Politik, um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen.“

Mit dem geplanten Ankauf, dem der Dresdner Stadtrat noch zustimmen muss, kann die WiD ihren aktuellen Bestand mehr als verdoppeln. „Das bedeutet für uns eine deutliche Steigerung unserer Verwaltungseffizienz, aber auch eine signifikante Erweiterung hinsichtlich der angebotenen Wohnungsgrößen und Wohnlagen“, so WiD-Geschäftsführer Steffen Jäckel. „Unser Ziel, eine dauerhafte, sichere und bezahlbare Wohnungsversorgung für die Dresdner Bevölkerung, kann mit dem Erwerb weiter erreicht werden, wohlwissend, dass es Vonovia als unseren Partner in Dresden weiterhin dringend benötigt.“ Bereits heute steht ein Sanierungsplan für die Wohnungsbestände in den nächsten Jahren. „Die insbesondere energetischen Sanierungen sollen mit der neuen sächsischen Richtlinie FRL pMW umgesetzt werden und im bewohnten Zustand erfolgen“, erläutert Claudia Herzog, Leiterin der Bereiche Finanzierung/Marketing/Akquise bei der WiD.

„Mit der Förderrichtlinie hat der Freistaat sehr gute Voraussetzungen geschaffen, um die Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen nachhaltig voranzubringen“, so Alexander Müller, Verbandssprecher des vdw Sachsen. „Nun braucht es zügig auch die angekündigte neue Förderrichtlinie für Neubau mit deutlichen Verbesserungen, vor allem mit echten Baukostenzuschüssen, die den aktuellen Entwicklungen bei den Baupreisen Rechnung tragen. Denn klar ist auch eines: Der Ankauf bringt Dresden keine zusätzlichen neuen Wohnungen. Neubau wird deshalb in der Landeshauptstadt auch weiterhin ein wichtiger Fokus bleiben.“ Zugleich mahnt der vdw Sachsen an, bei der Bewältigung der Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten in den Metropolen immer auch das Umland mit einzubeziehen. „Wir müssen stärker in Metropolregionen denken. Je besser auch die Wohnungsunternehmen im Umland bei Sanierungen und Neubau unterstützt werden, umso größer wird der Beitrag, den diese leisten können, um Druck vom Wohnungsmarkt in der Stadt Dresden zu nehmen.“

Verbände fordern: Kommunale Wärmeplanung zeitlich realisierbar, wirtschaftlich leistbar und sozial tragbar zu machen

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG), der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw Sachsen), der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am 28. September 2023 die Herausforderungen der Einführung einer kommunalen Wärmeplanung und neuer Heizungsstandards betont. Der bevorstehende Umbau der Wärme- und Stromversorgung sowie des Gebäudesektors ist eine Jahrhundertaufgabe. Die sächsischen Kommunen, Wohnungswirtschaft und Stadtwerke wollen bei der Umsetzung zwar Ermöglicher vor Ort sein, die Dekarbonisierung der Wärmenetze und des Gebäudesektors umsetzen, aber dazu bedarf es tiefgreifender Verbesserungen im zugrundeliegenden Gesetz, betonten die Vertreter der Spitzenverbände in Dresden.

Es braucht vor allem Zeit und Geld, damit die kommunale Wärmeplanung erfolgreich sein kann. Ohne Verbesserungen und Änderungen am Gesetz droht die beabsichtigte und überaus ambitionierte Energiewende im Gebäudesektor zu scheitern. Weiter wird Vertrauen verspielt und der soziale Frieden in den Städten und Gemeinden gefährdet. Trotz großer Herausforderungen sei die Energiewende machbar, aber niemand darf damit überfordert werden. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland, bis 2045 klimaneutral zu werden.

Dr. Florian Gräßler, Geschäftsführer, VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen:

„Ob Wärmepumpe, Fernwärme, Geothermie oder klimaneutrale Gase: Die kommunale Wärmeplanung muss so einfach und praktikabel wie möglich sein. Der Energiesektor steht vor Milliardeninvestitionen, laut Schätzungen sind rund 600 Milliarden Euro bis 2030 notwendig. Die Politik hat die Verpflichtung, durch kluge Regelungen die Branche in die Lage zu versetzen, die Finanzierung der Energiewende bewältigen zu können. Weder Bund, Länder noch Kommunen werden die Energiewende flächendeckend allein finanzieren können. Deshalb muss die Energiebranche auch für neue Kapitalgeber attraktiv sein.“

 Mirjam Philipp, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG):

„Die tiefen wirtschaftlichen Einschnitte, die durch die Schwestergesetze Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz letztendlich verursacht werden, betreffen die Wohnungswirtschaft wie die Energiewirtschaft gleichermaßen. Bei der Wohnungswirtschaft kommt alles an. In unseren Wohnungen leben die Menschen, ihre Wohnungen werden beheizt und mit Warmwasser versorgt. Wir sind also die Endkunden bei der Umsetzung der Wärmeplanung und die Investitionsopfer bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes. Das bedeutet, dass die Herkulesaufgabe nur dann gelingen kann, wenn alle Parteien an einem Tisch sitzen und schnell mit dem sächsischen Ausführungsgesetz zur Wärmeplanung begonnen wird. Zielstellung muss immer sein, dass wir unsere Mieter und Mitglieder vor zu hohen Belastungen sowohl bei der Kaltmiete, als auch bei den Betriebskosten schützen.“

Alexander Müller, Besonderer Vertreter und Sprecher, vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.:

„Eine rein technische Betrachtung der kommunalen Wärmeplanung wäre fatal. Auch die Versorgung mit Fernwärme soll grün werden. Damit sind alle Heizungsarten unserer Wohnungen von den Auswirkungen der Wärmeplanung und auch des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Der soziale Aspekt, die Auswirkungen auf die Menschen in ihrem Zuhause, ist entscheidend. Die Bürger haben ein sehr gutes Gespür, was sinnvoll und verhältnismäßig ist. Sie werden nicht nachvollziehen können, warum die Kosten extrem variieren, nur weil etwa auf der anderen Straßenseite eine andere Wärmeversorgung besteht. So etwas wird schnell als Willkür verstanden und führt zu gesellschaftlichen Spannungen.“

 Ralf Leimkühler, Stellvertretender Geschäftsführer, SSG Sächsischer Städte- und Gemeindetag:

„Die Verzahnung von Wärmeplanung und Vorgaben für die Gebäude ist richtig, aber die Umsetzungsfristen müssen machbar und klug gesetzt sein. Wenn bis zu 10.800 Städte und Gemeinden in Deutschland auf einen Schlag Wärmeplanungen in Auftrag geben, um diese bis Mitte 2028 fertigzustellen, wird das die Planungskapazitäten in diesem Land überfordern und die Preise für diese Leistung in schwindelerregende Höhen treiben. Wir fordern daher eine Streckung der Planungsfristen unter besonderer Berücksichtigung der Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, einen vollständigen Kostenausgleich für die Übertragung dieser neuen Aufgabe und eine zentral bereitgestellte Datengrundlage vom Land zur Erleichterung bei der Bestandsanalyse.“

DOWNLOAD DER PRESSEMITTEILUNG