Die mitteldeutschen Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft repräsentieren Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Wohnungen. Wir sind Garanten für eine gute, sichere und
bezahlbare Wohnraumversorgung. Unsere Mieterinnen und Mieter stehen dabei stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Damit wir auch künftig unseren unverzichtbaren Beitrag zur sozialen
Stabilität und einer nachhaltig ausgerichteten Wohnungswirtschaft leisten können, muss unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Unsere Forderungen dazu haben wir in diesem Dokument zusammengefasst welches die Positionen unseres Bundesverbands GdW (https://www.gdw.de/bundestagswahl-2025/) ergänzt und ihnen zur Seite steht.
Wir – der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. und der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. VSWG – sind nun Teil der Initiative Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor! Mit unserem Engagement zeigen wir, dass grundsätzlich nachhaltige und zukunftsweisende Lösungen im Gebäudesektor möglich sind. Der Praxispfad CO2-Reduktion bietet einen Weg, Klimaneutralität zu erreichen – bezahlbar, effizient und sozial gerecht.
Wir sind überzeugt: Die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gelingt nur durch Zusammenarbeit und einen praxisnahen, pragmatischen Ansatz. Deshalb machen wir mit – für eine nachhaltige Zukunft mit wirtschaftlichem Augenmaß!
Mehr Informationen unter https://www.initiativepraxispfad.de/
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c Abgabenordnung (AO) startete am 24. Oktober 2024. Die Erstvergabe und Mitteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Schritten und soll 2026 vollständig abgeschlossen sein.
Hintergrund und Zielsetzung
Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebsstätten um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt, sodass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten des wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, also alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.
Bestehende Nummern bleiben bestehen
Neben der Wirtschafts-ID bleiben die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen.
Die Vergabe der Wirtschafts-ID ersetzt nicht die gesonderte Beantragung einer USt-IdNr.: Da jeder wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-ID erhält, jedoch nicht jeder wirtschaftlich Tätige eine USt-IdNr. zur Verwendung im innergemeinschaftlichen Handel benötigt, muss diese nach § 27a Absatz 1 UStG wie bisher beim BZSt beantragt werden.
Zeitplan der Vergabe
Die Vergabe der Wirtschafts-ID erfolgt antragslos in mehreren Schritten:
Ab dem 3. Dezember 2024: Alle Unternehmen, die bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erteilt bekommen haben, wurden durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums im Oktober 2024 (Bekanntmachung vom 02.10.2024) darüber informiert, dass die USt-IdNr. ab dem 3. Dezember 2024 zugleich als Wirtschafts-ID zu verwenden ist, ergänzt um das Ordnungsmerkmal „-00001“.
Ab dem 1. Dezember 2024: Alle wirtschaftlich Tätigen, die keine USt-IdNr. besitzen, aber umsatzsteuerlich erfasst sind, erhalten die Zuteilung der Wirtschafts-ID durch das BZSt elektronisch direkt über das ELSTER-Benutzerkonto.
Ab dem 1. Juli 2025: Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre Wirtschafts-ID ab dem 1. Juli 2025 elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto.
Verwendung und Pflichten
Gültigkeit und Verwendung: Die Wirtschafts-ID ist ab sofort gültig. Dies bedeutet, dass Formulare und Bescheinigungen, auch die der Finanzverwaltung, zu ergänzen sind. Bei Meldungen und Anzeigen nach dem Grunderwerbsteuergesetz sowie bei Steuerbescheinigungen ist ab sofort die Wirtschafts-ID anzugeben. Darüber hinaus sind alle Kreditinstitute, Banken und Sparkassen ab sofort verpflichtet, im Rahmen der Kundenlegitimation für jeden Kontoinhaber, sonstigen Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes die Wirtschafts-ID zu erheben und aufzuzeichnen.
Rechnungen und Impressumspflicht:
Die Wirtschafts-ID ist derzeit kein obligatorischer Bestandteil einer Rechnung. Sie muss daher nicht auf Rechnungen, Lieferscheinen oder Geschäftsbriefen angegeben werden.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ist die Wirtschafts-ID jedoch im Impressum anzugeben. Dies gilt alternativ zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. So können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vermieden werden.
Weitere Informationen
Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Informationswebsite zur Wirtschafts-ID eingerichtet, auf der Sie sich umfassend informieren können: BZSt – Wirtschafts-Identifikationsnummer
Anlagen
Die sächsische Wohnungswirtschaft zum Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages (2024 bis 2029)
Anlässlich der geplanten Regierungsbildung von CDU und SPD in Sachsen äußern sich die beiden großen Verbände der sächsischen Wohnungswirtschaft – der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vdw Sachsen). Gemeinsam repräsentieren sie über 40 % des sächsischen Mietwohnungsmarktes und verantworten rund 600.000 Wohnungen im Freistaat.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der vorgelegte Koalitionsvertrag die wichtigen Themen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlich tragfähigen Energieversorgung mit der Bezahlbarkeit des Wohnens in Einklang bringt. Besonders positiv sehen wir den Vorstoß, gezielte Fördermaßnahmen für den notwendigen (Teil-)Rückbau von Wohngebäuden zu schaffen. Ebenso begrüßen wir die ganzheitliche Betrachtung der Wohnungswirtschaft im Kontext der Infrastruktur, die durch das neue Ministerium für Infrastruktur gestärkt wird. Mobilität und Wohnungswirtschaft müssen gemeinsam gedacht werden“, erklärt Mirjam Philipp, Vorstand des VSWG.
Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen, ergänzt: „Für die Zukunftssicherung unserer Wohnungsunternehmen ist Planungssicherheit unverzichtbar. Bei Investitionszyklen, die oft mehr als 20 Jahre umfassen, brauchen wir klare strategische Leitlinien und stabile Rahmenbedingungen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Ein zügiger Beschluss des sächsischen Haushalts ist daher essenziell, um die geplanten Maßnahmen und Programme auch finanziell abzusichern.“
Beide Verbände betonen ihre Bereitschaft, mit der neuen sächsischen Regierung eng zusammenzuarbeiten, um die Inhalte des Koalitionsvertrages in konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu überführen. Sie appellieren zugleich an alle Abgeordneten des Sächsischen Landtages, den Vertrag mit einer breiten Mehrheit sachbezogen zu unterstützen.
Der Entwurf des Koalitionsvertrags zum Download
Diese Pressemitteilung als PDF zum Download
Die Initiative Wohnen.2050 e.V., bei der auch der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. Mitglied ist, hat im November zum “Tag der Wohnungswirtschaft” unseres GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft ihren neuen Praxisbericht vorgelegt. In ihrer inzwischen 4. Ausgabe stellt die Publikation erneut eine Momentaufnahme der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf ihrem Weg in Richtung Klimaneutralität dar. Der Blick hinter die Kulissen soll sowohl die Politik als auch die eigene Branche über Möglichkeiten und Maßnahmen der Energiewende im Bestand informieren, gleichzeitig aber auch sensibilisieren. Denn: Die Finanzierung der durch stetig neue Regularien gekennzeichneten Energie- und Wärmewende ist für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft eines der derzeit größten Hindernisse.
Die über 150 Seiten teilen sich in sechs Kapitel auf. Neu in der Ausgabe 2024/2025: Ein Kapitel mit wissenschaftlichen Perspektiven auf das Spannungsfeld Nachhaltigkeit und finanzielle Rahmenbedingungen sowie ein Kapitel, das die besondere Situation der Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland verdeutlicht. Dazu gehört auch die Altschulden-Problematik, dessen sich daraus ergebende Belastung nach wie nicht im notwendigen Maß beachtet und berücksichtigt wird.
Der Report mit einer Auflage von 3.500 Exemplaren wurde auch in diesem Jahr in Berlin von Axel Gedaschko, Präsident des GdW und Vorstand der IW.2050, sowie Felix Lüter, geschäftsführender Vorstand der IW.2050, präsentiert. Der 4. IW.2050-Praxisbericht steht auch online als Blätter-PDF zum Download kostenfrei zur Verfügung.
Der Blick hinein lohnt und ist ein echter Mehrwert, nicht nur für Akteure der Wohnungswirtschaft.
Der Klimawandel stellt alle gesellschaftlich und politisch Verantwortlichen vor neue Herausforderungen.
Die virtuelle Ausstellung “Kühle Konzepte” zeigt baulich-architektonische Antworten: Projekte werden vorgestellt, die gemeinschaftlich, nachhaltig und hitzeresilient bauen und wohnen.
Von klimaresilienten Städten über kühlende Architektur bis hin zu ökologischen Baustoffen – all dies am Beispiel gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Im gemeinschaftlichen Wohnen liegt eine Chance, Nachhaltigkeit umzusetzen und lebenswerte Wohnumgebungen für Alt und Jung zu schaffen. Die Inhalte der Ausstellung „Kühle Konzepte“ wurden von Fachleuten des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., Bundesvereinigung, auf Basis vieler engagierter Projekte und gesammelter Erkenntnisse, ohne die dieses Internetangebot nicht möglich wäre, zusammengetragen. Der vdw Sachsen ist Mitglied des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V.
Wie sich Leerstand aktivieren lässt, das war am 12. November Thema eines Treffens der ostdeutschen Wohnungsverbände in Berlin bei Klara Geywitz, der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Eine Handlungsstrategie will die Ministerin zeitnah offiziell vorlegen, heute nannte sie Eckpunkte und stellte sie zur Diskussion. Wir nehmen mit, dass verstanden wurde, dass es nicht nur Regionen und Städte mit Wohnungsmangel gibt, sondern insbesondere auch bei uns in Ostdeutschland und Sachsen vielfach noch ein zu hoher Leerstand existiert der nicht nur unattraktiv sondern teilweise auch existenzbedrohend für die Wohnungsunternehmen ist. Um das zu ändern braucht es Investitionen in den Bestand, die Infrastruktur, Quartiersdenken, generell eine Angleichung und ein Anstieg der Lebensverhältnisse, mehr Verantwortung und Spielräume aber auch nach wie vor Rückbau. Von ihrer Handlungsstrategie wird die aktuelle Regierung nicht wirklich mehr etwas umsetzen können. Wir begrüßen aber ausdrücklich, dass eine solche erarbeitet wurde und erwarten, dass die nachfolgende Regierung, wie auch immer sie sich zusammensetzt, diese Punkte aufgreift und weiterhin den Dialog und Austausch mit uns sucht.
Verbände legen Forderungspapier vor: Zukünftiges Regieren kann nur gelingen, wenn Wohnungs- und Energiepolitik vorausschauend berücksichtigt werden
Dresden, 5. November 2024. Zwei wesentliche Punkte, die zur politischen Verunsicherung im Freistaat Sachsen beitragen, sind eine unsichere Wohnungs- und eine unsichere Energiepolitik. Wo wird die Reise hingehen? Beide Bereiche, Wohnen und Energie, beeinflussen das gesellschaftliche Klima maßgeblich. Es ist daher notwendig, auch künftig eine vorausschauende Politik zu gestalten, die die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw Sachsen)haben gemeinsam Forderungen im Bereich der Energie- und Wohnungspolitik für die anstehenden Koalitionsverhandlungen formuliert. Diese sollen als Richtschnur für das Regierungshandeln der nächsten fünf Jahre dienen: Energiewirtschaft und Wohnungswirtschaft müssen gemeinsam gedacht werden.
Noch immer werden der Sektor Energie und der Sektor Gebäude politisch zu häufig getrennt voneinander betrachtet. Dies führt dazu, dass Planungen und Maßnahmen weitgehend isoliert voneinander erfolgen. Dabei sind Fragen der Entwicklung und Ausgestaltung der Energieversorgung, etwa über Fernwärme und Netzausbau, eng mit der Wohnungswirtschaft verbunden. Die Folge sind Doppelungen und steigende Investitionskosten, die letztendlich über die Verbraucherpreise auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Zwar wurden bei der kommunalen Wärmeplanung gewisse Schadensbegrenzungen erzielt, aber die Umsetzungsregularien des zugrundeliegenden Wärmeplanungsgesetzes beziehen die Wohnungswirtschaft beispielsweise nicht mit ein.
VSWG-Vorstand Mirjam Philipp fordert: „Neben den technischen Aspekten müssen ganzheitlich auch die Kosten für die Unternehmen der Energie- und der Wohnungswirtschaft sowie für die Endverbraucher berücksichtigt werden. Hier wird nach wie vor politisch zu stark getrennt gedacht. Am Ende stünde der Verbraucher fassungslos vor seiner Betriebskostenabrechnung, wenn hier nicht politisch vorausschauend gehandelt wird.“
Weitere Voraussetzungen für die Bewältigung der Anforderungen sind die Gewährleistung der Sicherheit der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie Technologieoffenheit, kombiniert von Versorgungspragmatismus:
Dr. Florian Gräßler, Geschäftsführer VKU Landesgruppe Sachsen, erklärt: „Die uneingeschränkte Sicherung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für den Wohlstand unseres Landes – und das muss frei von politischem Idealismus oder Wunschdenken erfolgen. Es ist nicht zielführend, bestimmte Quellen und Technologien der Wärmeerzeugung zu bevorzugen, wenn dadurch die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort eingeschränkt oder festgelegt werden. Wir brauchen Raum für experimentelle und innovative Versorgungsmodelle. Mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie bringen am Ende allen Beteiligten mehr und kosten weniger Geld.“
Die drei Verbände sind sich einig, dass sich die neue Staatsregierung für eine deutliche und langfristige Anhebung der Fördermittel in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) einsetzen sollte. Die derzeitige Förderung ist nachweislich völlig unzureichend, um das langfristige Projekt der Transformation hin zu grüner Wärme zu stemmen. Diese Forderung steht in direktem Zusammenhang mit demAusbau der Stromnetze. Eine politische Aufgabe, die nur gelöst werden kann, wenn die Herausforderungen der zunehmenden dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der steigende Strombedarf durch Anlagen, Wärmepumpen, Speicher und Wallboxen mit entsprechenden Netzanschlusskapazitäten einhergehen. Um optimale Rahmenbedingungen für den Netzausbau und die Digitalisierung zu schaffen und Investitionsanreize zu setzen, muss die aktuelle Netzregulierung weiterentwickelt werden.
Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen, resümiert: „All das kostet Geld. Soziale Leistungen dürfen die Energiewende nicht ausbremsen. Die Kosten der Unterkunft müssen eine Klimakomponente enthalten, damit Vermieter auch in Beständen mit hohem Anteil an Leistungsempfängern energetische Sanierungen vorantreiben können. Gleiches gilt für das Wohngeld. Das Recht auf klimabewusstes Wohnen muss für jeden bezahlbar sein: für Mieter genauso wie für Vermieter. Die Klimakomponente ist dafür ein geeignetes Mittel.“
Planungssicherheit für die Energiewirtschaft und Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Energiewende für Vermieter wie für Mieterschaffen Vertrauen – ein für die Politik im Augenblick entscheidendes Gut ist, um in die neue Legislaturperiode zu starten. Mit ihrem Forderungspapier wollen die Verbände hierzu einen konstruktiven Beitrag und inhaltliche Anschubhilfe leisten.
Gemeinsam mit dem sächsischen Genossenschaftsverband VSWG haben wir ein Positionspapier mit unseren Forderungen zum Koalitionsvertrag erstellt. Das Papier haben wir am 28. Oktober unter anderem an die Fraktionsvorsitzenden und Landesgeschäftsstellen von CDU, BSW und SPD versandt. Das Papier finden Sie hier zum Download. Sie müssen sich dafür in den Mitgliederbereich einloggen.
Intensiver fachlicher Austausch am 30. August in unserer Geschäftsstelle mit Lars Rohwer. Der Dresdner sitzt für die CDU im Bundestag und ist dort Mitglied des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Und genau um diese Themen ging es auch, ganz konkret um einfach(er)es Bauen aber auch Sanieren im Bestand, um Ansätze gegen den Leerstand außerhalb der Metropolen, um Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Halbleiterindustrie in Dresden, um (Über)Regulierungen und nicht zuletzt um die noch immer noch nicht gelöste Altschuldenproblematik. Vielen Dank für das konstruktive und lösungsorientierte Gespräch!
Am 1. September wird in Sachsen der Landtag neu gewählt. Wir – der VSWG und der vdw Sachsen – haben die Wahlprogramme von acht Landesparteien, die in Bezug auf des Wahlgeschehen hier in Sachsen von größerer Relevanz sind oder sein könnten, analysiert und ausgewertet und zusammengefasst.
DOWNLOAD WAHLPROGRAMM-CHECK LTW 2024
In allen Wahlprogrammen findet sich – mehr oder weniger ausführlich – folgende thematische Strukturierung:
- Familie & Soziales
- Sicherheit
- Landwirtschaft
- Gesundheit & Pflege
- Verkehr und Mobilität
- Zuwanderung
- Wohnen
- Ländlicher Raum
- Asylpolitik
- Bildung
- Arbeit & Wirtschaft
- Kultur & Sport
- Digitalisierung
- Energie & Klimaschutz
- Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Aus diesen Bereichen haben wir diejenigen Inhalte, die uns für die sächsische Wohnungswirtschaft wichtig erscheinen, herausgearbeitet und zusammengefasst. Dabei haben wir uns bemüht, die Inhalte nicht zu verändern. Auf gendergerechte Sprache haben wir entgegen der Abbildung in manchen Wahlprogrammen der Einfachheit halber verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Beibehalten haben wir die individuellen Kategorisierungen in den einzelnen Programmen, die wohnungspolitische Inhalte haben. Sie geben möglicherweise so einen Einblick in die Schwerpunkte der Wahlprogramme bzw. Parteien.
Natürlich kann unsere, hoffentlich übersichtliche, Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Punkte, die keinen oder nur einen sehr indirekten Einfluss auf die Wohnungswirtschaft haben, wurden nicht dargestellt. Auf eine vollständige Bewertung der Positionen haben wir verzichtet. Unser Ziel ist es, Ihnen als Entscheider der Wohnungswirtschaft, einen möglichst breiten Überblick über die wohnungswirtschaftliche Relevanz der nachfolgenden Parteien zur Landtagswahl 2024 zu ermöglichen. In einem kurzen Statement zu jedem Programm finden Sie unsere wohnungswirtschaftliche Bewertung.
Unsere sechs grundlegenden Forderungen, damit der Freistaat Sachsen weiterhin als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort fungiert, um bezahlbares Wohnen auch für künftige Generationen zu garantieren und die Balance zwischen ländlichem Raum und Metropolen zu bewältigen, finden Sie, wie auch diesen Wahlprogramm-Check, auf unserer Sonderseite:
Der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. begrüßt die von Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, angekündigte Strategie gegen Leerstand. „Mit im Durchschnitt über 13 Prozent außerhalb der drei großen Städte ist der Leerstand in Sachsen für viele unserer Wohnungsunternehmen nach wie vor ein existenzielles Problem und für die Kommunen eine enorme Herausforderung in Bezug auf ihre Entwicklung und Attraktivität“, erklärt Verbandsdirektor Alexander Müller. In vielen Städten ist der Leerstand sogar noch höher. „Das wissen wir nicht erst seit der Auswertung der Zensuserhebung, sondern mahnen wir schon seit Jahren auch gegenüber dem Bund an. Insofern sind die Äußerungen von Frau Geywitz eine Erweiterung der Perspektive über den alleinigen Neubau hinaus, die wir sehr unterstützen!“
Es ist aber nicht damit getan, nur den Fokus zu ergänzen. „Wir sind sehr auf die konkreten Maßnahmen gespannt und stehen als Partner und für konstruktive Gespräche jederzeit zur Verfügung.“ Günstige und bezugsfertige Wohnungen allein reichen jedenfalls nicht, um ein weiteres Abwandern zu verhindern oder gar umzukehren. „In Sachsen brauchen wir Unterstützung für den Gebäudebestand, für die Infrastruktur und gleichzeitig Entlastungen bei gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften. Ansonsten wird Sachsen, wird der Osten weiter abgehängt.” Wenn immer mehr Menschen häufiger von zu Hause arbeiten wollen, dann ist ein schnelles Internet längst nicht die einzige Voraussetzung dafür. Die Verkehrsanbindung muss genauso passen wie das soziale Umfeld. „Und bei den Bestandsgebäuden darf die Konzentration nicht ausschließlich auf Klimamaßnahmen liegen, sondern auch auf eine Aufwertung der Lebensqualität generell.“ Das sind zum Beispiel der Abbau von Barrieren, der Anbau von Balkonen aber auch der gezielte Rück- und Teilrückbau. Gerade der Teilrückbau wird in Sachsen leider nach wie vor nicht gefördert.
Der MDR berichtete am 30. Juli über das Thema und unsere Position: