Mitgliederbereich

Bitte geben Sie ihren Benutzernamen oder E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts.

Bitte geben Sie ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten die E-Mail zum Abschließen der Registrierung erneut. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Am 10. Februar fand beim vdw Sachsen eine gemeinsame Pressekonferenz der sächsischen Wohnungs- und Energiewirtschaft statt (VSWG, VKU Landesgruppe Sachsen und vdw Sachsen). Thema war die dringende Notwendigkeit entschlossenen Handelns für bezahlbares Wohnen, Strom und Wärme – auch nach der Bundestagswahl.

Die steigenden Wohn- und Energiekosten setzen sowohl Mieter als auch Wohnungsunternehmen unter enormen Druck. Um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern, fordern die Verbände klare Maßnahmen von der zukünftigen Bundesregierung. Dazu gehören:

Senkung der Kostenbelastung für Mieter und Wohnungsunternehmen

Abbau bürokratischer Hürden und gezielte Förderprogramme

Verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in nachhaltiges Wohnen und Energie

Die Vertreter der Verbände warnten vor den fatalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen, sollte kein entschlossenes Handeln erfolgen. Sie fordern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Politik, um eine sozial gerechte und klimafreundliche Wohnungs- und Energiewirtschaft sicherzustellen.

Es wurden konkrete Lösungsansätze aufgezeigt und die Notwendigkeit einer fairen Lastenverteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Mietern betont.

Die Verbände appellieren an die künftige Bundesregierung, diese Herausforderungen aktiv anzugehen und nachhaltige Lösungen umzusetzen.

Download Präsentation zur Pressekonferenz

Download Pressemitteilung

Axel Gedaschko, Präsident unseres GdW Bundesverbands Wohnungswirtschaft, war am 7.Februar zu Gast in unserer Geschäftsstelle. Mit unserem Verbandsvorstand und dem Vorsitzenden unseres Verbandsrats und seinem Stellvertreter gab es einen Austausch über die aktuellen Entwicklungen in Berlin kurz vor der Bundestagswahl und was die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Sachsen bewegt. Herzlichen Dank für den Besuch, den Input und das Zuhören und dem Team des vdw Sachsen für die Unterstützung.

Antrittsbesuch unseres Verbandsdirektors Alexander Müller bei Regina Kraushaar, der neuen Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung. Zusammen mit den Vorständen Mirjam Philipp und Klaus Peter Hillebrand vom VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. wurde anderthalb Stunden über die Themen gesprochen, welche die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Sachsen bewegt und welche Herausforderungen es zu bewältigen gibt. Wir bedanken uns sehr für den klaren und deutlichen aber auch sehr herzlichen Austausch und freuen uns über die weitere Zusammenarbeit.

Am 30. Februar 2025 war es soweit – Referentinnen und Referenten der mitteldeutschen Verbände der Wohnungswirtschaft kamen in Leipzig zusammen, um sich über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsthemen auszutauschen. In intensiven Diskussionen standen zentrale Themen wie Sozialmanagement, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz Kommunikation im Fokus.

Das Treffen bot eine ideale Plattform, um neue Impulse zu setzen, wertvolle Netzwerke zu knüpfen

und gemeinsam die Weichen für ein spannendes Jahr 2025 zu stellen. Jetzt geht es in die Umsetzung – mit frischen Ideen, klaren Zielen und einer starken Gemeinschaft!

Wir freuen uns auf die kommenden Monate und darauf, die erarbeiteten Ansätze in die Praxis zu bringen. Danke an alle Beteiligten für den inspirierenden Austausch!

Mit Juliane Nagel, der wohnungspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion Die Linke und Pia Barkow, der parlamentarisch-wissenschaftlichen Beraterin der Fraktion für den Bereich Wohnen hatten wir am 29. Januar einen intensiven fachlichen Austausch bei uns in der Geschäftsstelle. Durch die in Sachsen gebildete Minderheitsregierung kommt der Opposition eine noch höhere Bedeutung zu, um wichtige landespolitische Themen umzusetzen, so auch beim Wohnen. Wir stellten die Lage unserer Mitgliedsunternehmen und in diesem Zusammenhang unsere Forderungen und Wünsche für Sachsen und zur anstehenden Bundestagswahl vor und diskutierten die entsprechenden Ideen und Ansätze. Bei dem Ziel, bezahlbares und attraktives Wohnen für alle Menschen in Sachsen zu gewährleisten, gibt es großen Konsens auch wenn wir bei den notwendigen Maßnahmen dafür teilweise sehr weit auseinander liegen. Wir waren uns einig, dass Probleme, wie Bauhemmnisse, Leerstand, Altschulden und der Mangel an zielgerichteter, ausreichender und verlässlicher Förderung konsequenter angegangen werden müssen. Eingriffe in die Eigenverantwortung der Unternehmen und die Freiheit der Märkte durch regulatorische Instrumente wie Bremsen, Verbote und Enteignungen lehnen wir aber entschieden ab.

Wir bedanken uns für den Besuch und die konstruktive Debatte. Es ist wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben.

Die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft steht für Innovation und Zukunftsfähigkeit! Statt Herausforderungen auszuweichen, entwickeln zahlreiche Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften zukunftsweisende Konzepte und Lösungen, um die Branche aktiv zu gestalten. Doch oft fehlt es an der länderübergreifenden Sichtbarkeit dieser Ansätze und Erfolge.

Um dies zu ändern, laden die fünf mitteldeutschen Verbände der organisierten Wohnungswirtschaft Sie herzlich zur ersten gemeinsamen Mitteldeutschen Zukunftstagung am 1./2. April 2025 nach Leipzig ein. Unter dem Motto „Kursänderung in Sicht“ beschäftigen wir uns mit den aktuell „kursprägenden Tendenzen“ in den Bereichen Nachhaltigkeit und Berichterstattung. Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf den Wandel in der Wohnungswirtschaft, sondern auch auf mögliche Richtungswechsel der neuen (Bundes-) Regierung.

Mit konkreten Lösungsansätzen möchten wir Ihnen einen Kompass an die Hand geben, der Ihrem Unternehmen hilft, trotz politischer Veränderungen unabhängig von sich ändernden Mehrheitsverhältnissen in den Regierungen den richtigen Kurs einzuschlagen. Auch wenn Feinjustierungen notwendig sein werden, geht es darum, bereits jetzt die Segel zu setzen und in Richtung Zukunft aufzubrechen.

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Beiträge zu technischen Innovationen und zukunftsfähigen Geschäftsmodellen sowie der gegenseitige Austausch. Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen – sowohl während der Tagung als auch beim Netzwerkabend am Vortag.

Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit spannenden Vorträgen, einer begleitenden Fachausstellung und inspirierenden Diskussionen. Lassen Sie sich von der Dynamik und den Ideen der mitteldeutschen Wohnungswirtschaft begeistern!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat am 21. Januar in Berlin die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung vorgestellt. Dazu erklärt Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft:

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich der speziellen Situation und Herausforderungen ostdeutscher Wohnungsmärkte angenommen hat. Die skizzierten Punkte gehen aber nicht weit genug und leider zum Großteil am eigentlichen Problem vorbei. Leerstand in Sachsen ist kein hausgemachter Mangel, den man flächendeckend mit besserem Marketing, punktuellen Anreizen oder gar Umwidmung von leerstehenden Gewerbeflächen in dann leerstehenden Wohnraum beseitigen kann.

Regionen, in denen ein Viertel bis ein Drittel aller vermietbaren Wohnungen leer stehen sind in Sachsen keine Seltenheit. Diese Zahlen sind eine deutlich härtere Realität als die genannten harmloser klingenden „bis zu 20 Prozent“ im Papier des Bundesbauministeriums.

Der Leerstand in Sachsen und Ostdeutschland ist ein grundlegendes demografisches und strukturelles Problem, was deshalb auch grundsätzlich und langfristig angegangen werden muss. Rückbau und insbesondere auch Teilrückbau bleiben dabei dringend notwendige Instrumente, die aktuell nicht ausreichend oder gar nicht gefördert werden.

Beim Thema Altschulden weist unser Verband schon lange auf die damit verbundenen massiven Ungerechtigkeiten und langfristigen zusätzlichen Belastungen ostdeutscher Wohnungsunternehmen hin und hat konkrete Vorschläge für entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten

Download der Pressemitteilung

Download der Informationen zu Altschulden

Die mitteldeutschen Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft repräsentieren Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Wohnungen. Wir sind Garanten für eine gute, sichere und bezahlbare Wohnraumversorgung. Unsere Mieterinnen und Mieter stehen dabei stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Damit wir auch künftig unseren unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Stabilität und einer nachhaltig ausgerichteten Wohnungswirtschaft leisten können, muss unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Unsere Forderungen dazu haben wir in diesem Dokument zusammengefasst welches die Positionen unseres Bundesverbands GdW (www.gdw.de/bundestagswahl-2025/) ergänzt und ihnen zur Seite steht.

DOWNLOAD unserer Forderungen

Der erfolgreiche Wissenstransfer ist eine der vielen Vorteile der Dualen Hochschule Sachsen. Seit Jahresbeginn ist die frühere Berufsakademie Sachsen eine Hochschule, der enge Praxisbezug aber bleibt. Und in diesem Zusammenhang freuen wir uns, Teil des Wissenstransfersprojekts „Nachhaltigkeit von Bestandsimmobilien“ zu sein, bei dem es insbesondere um die Belange und Perspektiven von Wohnungsunternehmen in Kommunen in ländlichen Regionen geht. Diesen mit deutlich weniger Ressourcen ausgestatteten Akteuren eine Orientierung und Unterstützung zu geben, die wissenschaftlich fundiert aber gleichzeitig auch praktisch und praktikabel ist, das ist Ziel der Projektgruppe, die sich am 15. Januar bei der Dualen Hochschule Sachsen am Standort Leipzig traf. Erneut ein Thema, das sowohl aktuell als auch hoch relevant ist, nicht nur für die Wohnungswirtschaft und die Menschen die bei uns leben. 👉https://www.dhsn.de

Wir – der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. und der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. VSWG sind nun Teil der Initiative Praxispfad CO-Reduktion im Gebäudesektor! Mit unserem Engagement zeigen wir, dass grundsätzlich nachhaltige und zukunftsweisende Lösungen im Gebäudesektor möglich sind. Der Praxispfad CO2-Reduktion bietet einen Weg, Klimaneutralität zu erreichen – bezahlbar, effizient und sozial gerecht.

Wir sind überzeugt: Die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gelingt nur durch Zusammenarbeit und einen praxisnahen, pragmatischen Ansatz. Deshalb machen wir mit – für eine nachhaltige Zukunft mit wirtschaftlichem Augenmaß!

Mehr Informationen unter https://www.initiativepraxispfad.de/

Jetzt ist es auch formell, was die letzten Jahre schon immer praktiziert wurde. Die Verbände der sächsischen Wohnungswirtschaft – der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vdw Sachsen) – unterzeichneten am 19. Dezember eine wegweisende Kooperationsvereinbarung. Ziel der Vereinbarung ist es, die bereits bewährte Zusammenarbeit zu intensivieren und gemeinsam den Herausforderungen der Wohnungswirtschaft in Sachsen zu begegnen. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass eine vertrauensvolle und kooperative Partnerschaft zum Wohl beider Verbände und ihrer Mitglieder führt. Die neue Kooperationsvereinbarung stärkt diese Zusammenarbeit und definiert zentrale Bereiche, um Synergien zu nutzen und gemeinsame Interessen noch effektiver zu vertreten. Beide Verbände eint das Ziel, ihren Mitgliedsunternehmen eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu ermöglichen. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen – von Wohnungsgenossenschaften bis zu kommunalen Wohnungsgesellschaften – bereichern die Zusammenarbeit, da sie verschiedene Perspektiven und Kompetenzen einbringen.

„Diese Kooperationsvereinbarung ist ein Meilenstein für die sächsische Wohnungswirtschaft“, so Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. „Gemeinsam können wir unseren Mitgliedern und Mietern noch bessere Rahmenbedingungen bieten. Immerhin repräsentieren wir gemeinsam über 40 Prozent des sächsischen Mietwohnungsmarkts.“ Die beiden VSWG-Vorstände Mirjam Philipp und Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand betonen: „Mit dieser Partnerschaft bündeln wir unsere Kräfte, um zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen und setzen ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit und Innovation in der Wohnungswirtschaft.“

Soziale Verantwortung: Spende an die DESWOS

Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung nahmen beide Verbände zum Anlass, ein starkes Zeichen der Solidarität zu setzen. In der Vorweihnachtszeit spenden sowohl der vdw Sachsen als auch der VSWG jeweils 2.000 Euro an die DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. Mit dieser Spende von insgesamt 4.000 Euro möchten die Verbände notleidenden Familien in Asien, Afrika und Lateinamerika die Chance auf ein Zuhause und eine gesicherte Existenz ermöglichen.

Die DESWOS setzt sich weltweit für menschenwürdige Wohn- und Lebensbedingungen ein – eine wesentliche Grundlage zur Überwindung von Armut. „Wir möchten den Menschen in Not ein Zuhause geben und mit unserer Spende einen Lichtblick setzen“, erklären die Vorstände beider Verbände. „Die Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort ist heute aktueller denn je.“

DOWNLOAD der Pressemitteilung

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c Abgabenordnung (AO) startete am 24. Oktober 2024. Die Erstvergabe und Mitteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Schritten und soll 2026 vollständig abgeschlossen sein.

Hintergrund und Zielsetzung

Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebsstätten um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt, sodass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten des wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, also alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.

Bestehende Nummern bleiben bestehen

Neben der Wirtschafts-ID bleiben die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen.

Die Vergabe der Wirtschafts-ID ersetzt nicht die gesonderte Beantragung einer USt-IdNr.: Da jeder wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-ID erhält, jedoch nicht jeder wirtschaftlich Tätige eine USt-IdNr. zur Verwendung im innergemeinschaftlichen Handel benötigt, muss diese nach § 27a Absatz 1 UStG wie bisher beim BZSt beantragt werden.

Zeitplan der Vergabe

Die Vergabe der Wirtschafts-ID erfolgt antragslos in mehreren Schritten:

Ab dem 3. Dezember 2024: Alle Unternehmen, die bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erteilt bekommen haben, wurden durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums im Oktober 2024 (Bekanntmachung vom 02.10.2024) darüber informiert, dass die USt-IdNr. ab dem 3. Dezember 2024 zugleich als Wirtschafts-ID zu verwenden ist, ergänzt um das Ordnungsmerkmal „-00001“.

Ab dem 1. Dezember 2024: Alle wirtschaftlich Tätigen, die keine USt-IdNr. besitzen, aber umsatzsteuerlich erfasst sind, erhalten die Zuteilung der Wirtschafts-ID durch das BZSt elektronisch direkt über das ELSTER-Benutzerkonto.

Ab dem 1. Juli 2025: Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre Wirtschafts-ID ab dem 1. Juli 2025 elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto.

Verwendung und Pflichten

Gültigkeit und Verwendung: Die Wirtschafts-ID ist ab sofort gültig. Dies bedeutet, dass Formulare und Bescheinigungen, auch die der Finanzverwaltung, zu ergänzen sind. Bei Meldungen und Anzeigen nach dem Grunderwerbsteuergesetz sowie bei Steuerbescheinigungen ist ab sofort die Wirtschafts-ID anzugeben. Darüber hinaus sind alle Kreditinstitute, Banken und Sparkassen ab sofort verpflichtet, im Rahmen der Kundenlegitimation für jeden Kontoinhaber, sonstigen Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes die Wirtschafts-ID zu erheben und aufzuzeichnen.

Rechnungen und Impressumspflicht:

Die Wirtschafts-ID ist derzeit kein obligatorischer Bestandteil einer Rechnung. Sie muss daher nicht auf Rechnungen, Lieferscheinen oder Geschäftsbriefen angegeben werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ist die Wirtschafts-ID jedoch im Impressum anzugeben. Dies gilt alternativ zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. So können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vermieden werden.

Weitere Informationen

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Informationswebsite zur Wirtschafts-ID eingerichtet, auf der Sie sich umfassend informieren können: BZSt – Wirtschafts-Identifikationsnummer 

Anlagen

Verordnung WIdV

Öffentliche Bekanntmachung