Der Bundestag hat die für heute Donnerstag, 30. März 2023, vorgesehene Entscheidung über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (20/5992), von der Tagesordnung abgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz sollte heute ursprünglich in der nachstehend verlinkten Fassung beschlossen werden un dann einen Monat nach seiner Verkündung, also voraussichtlich Anfang Mai 2023 in Kraft treten. Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005992.pdf
Nach dem ggf. später zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf sind kommunale Gesellschaften möglicherweise erst einmal von der Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle ausgenommen, aber allenfalls so lange, als der Freistaat Sachsen eine solche Verpflichtung nicht gesetzlich vorschreibt (was aufgrund der Vorgaben der EU erforderlich wäre). Die weiteren Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind unmittelbar anwendbar, da die kommunalen Gesellschaften insoweit nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wurden. U.a. ist deshalb ein Verbot von Repressalien gegenüber hinweisgebenden Mitarbeiten untersagt.
Letztlich ist auch strittig, ob die Richtlinie der EU bezüglich der einzurichtenden internen Meldestellen für die kommunal beherrschten Unternehmen nicht auch unmittelbar – auch ohne Umsetzungsgesetz auf Ebene des Bundes- oder Landesrechtes – anzuwenden und diese Stellen damit auch ohne nationale Gesetzgebung einzurichten sind. Ggf. wird jedenfalls teilweise eine solche Einrichtungspflicht aller kommunaler Unternehmen unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten auf Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie Richtlinie (CELEX 32019L1937 DE TXT(8) angenommen.
Über die gesetzlichen Normierungen und praktische Lösungen wollen wir in den kostenfreien Webinaren am 04. und 05. April 2023 informieren. Dazu möchten wir die Geschäftsleitung, aber auch diejenigen Mitarbeiter, die entweder als Bindeglied zwischen Unternehmen und externer Meldestelle tätig sind oder in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten und Folgen dieses Gesetzes Kenntnisse benötigen, in einer ersten Schulung informieren.
Zudem werden wir Ihnen zwei Hinweisgeberschutzsysteme und etwaige Leistungen einer Ombutsperson oder beratenden Stelle vorstellen und anhand dessen das praktische Handling erörtern:
Hintbox – 4. April, 11.00- ca. 12.30 Uhr
wistle.law – 5. April, 10.00-12.00 Uhr
Die Teilnahme ist ausschließlich den Mitgliedern des vdw Sachsen vorbehalten und ist insoweit kostenfrei. Unter https://www.vdw-sachsen.de/event/hinweisgeberschutzgesetz-webinar/ melden Sie sich gern für die beiden Veranstaltungen an.
Anlässlich des Besuchs von Bundesbauministerin Klara Geywitz im Chemnitzer Rathaus traf sich die organisierte sächsische Wohnungswirtschaft. In einer gemeinsamen Diskussionsrunde wurden besonders die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf die Energiewende diskutiert und darüber, wie sie funktionieren kann. Die Öffnung für vielfältige Lösungen und Ansätze, die Besonderheiten abseits der Metropolen im ländlichen Raum und vor allem auch, wie man die Menschen auf diesen herausfordernden Weg mitnehmen kann, waren essentieller Bestandteil der Gespräche. Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen konstruktiven Austausch.
Vom 7. bis 9. März waren wir drei Tage für unsere Regionalen Erfahrungsaustausche 2023 unterwegs. Waldheim, Weißwasser und Aue-Bad Schlema waren wunderbare Gastgeber, nicht zuletzt durch unsere ortsansässigen Mitgliedsunternehmen. Insgesamt folgten fast 90 Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen und Fördermitglieder der Einladung und diskutierten mit uns die aktuellen Themen der Wohnungswirtschaft. Ob Preisbremsen, Energieaspekte, ERP-Systeme, Grundsteuer, Fördermöglichkeiten, Weiterbildung oder Datenschutz, die Agenda war lang und zeigt, mit welchen enormen Herausforderungen die Wohnungsunternehmen umgehen müssen. Da war dieser Austausch mit- und untereinander die passende Gelegenheit, Wege und Lösungen zu finden. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für die konstruktive Beteiligung.
Trotz leicht gestiegener Emissionen hat Deutschland seine Klimaziele 2022 erreicht. Obwohl die gesetzten Ziele nicht ganz erreicht wurden, hat auch der Gebäudesektor Emission in Höhe von knapp sechs Millionen Tonnen einsparen können.
Nun heißt es dranbleiben und die Verwendung von erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Eine preiswerte und nachhaltige Methode bietet die Nutzung von Erdwärme.
Die für die Gewinnung von Erdwärme eingesetzten Erdwärme-Modul ähnelt vom grundlegenden Prinzip einem Flächenkollektor, der dem umliegenden Erdreich Energie entzieht, um als Quelle für eine Wärmepumpe zu dienen. Hierbei benötigt das Modul von GeoCollect jedoch weniger Fläche als ein herkömmlicher Flächenkollektor. Wie das möglich ist und welche weiteren Vorteile das System bietet, erklärt Volkmar Frotscher von GeoCollect am 21. März 2023 in unserer nächsten PlanE-Veranstaltung.
Der Verbandstag des vdw Sachsen und somit die Mitgliederversammlung findet in diesem Jahr in Chemnitz statt. Das hat der Verbandsrat des vdw Sachsen auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Verbandstag findet am 5. Juli 2023 im Carlowitz Congresscenter – C3-Chemnitz statt. Auch der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften VSWG führt seinen Verbandstag am selben Tag im C3 in Chemnitz durch. Am Nachmittag und Abend ist ein gemeinsames Programm geplant.
Mehr als 77 Millionen Euro (!) konnten aufgrund der aktuellen Lage nicht investiert werden – Auch Trend für 2023 beunruhigend – Förderkulisse entwickelt sich zum Hauptproblem
Die im vdw Sachsen organisierten Wohnungsunternehmen mussten im vergangenen Jahr in Rekordhöhe investive Bauvorhaben absagen oder verschieben. Das hat eine aktuelle Umfrage des Verbands unter seinen Mitgliedern ergeben. Die Gesamtsumme der gemeldeten Investitionsvorhaben, die storniert oder zurückgestellt werden mussten, betrug 77,49 Millionen Euro. „Diese Zahlen sind absolut alarmierend“, warnt Rainer Seifert, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. „Wenn sich nicht schnellstmöglich etwas an den Rahmenbedingungen ändert, gerät das gute, sichere, bezahlbare und moderne Wohnen für alle Bevölkerungsschichten in Sachsen zunehmend unter die Räder.“
Dass die Ergebnisse für 2022 keine Momentaufnahme sind, zeigt ein Blick in die Zukunft: Für 2023 rechnen die befragten Wohnungsunternehmen – darunter viele kommunale Großvermieter in den sächsischen Städten und Gemeinden – mit einer Absage oder Verschiebung von Investitionen im Gesamtwert von 72,66 Millionen Euro. „Auch wenn diese Zahl etwas niedriger ist als die Bilanz für 2022, ist das keinesfalls ein Grund zur Entwarnung“, betont Verbandsdirektor Rainer Seifert. „Dass in diesen Dimensionen Investitionen in das Wohnen von morgen schlicht nicht stattfinden können, ist ein fatales Signal für Vermieter und Mieter.“
Bei den Gründen für die Stornierung oder Zurückstellung von Bauvorhaben rangierten 2022 die zu hohen Baukosten an vorderster Stelle: 88 Prozent der Wohnungsunternehmen, die geplante Investitionen nicht durchführen konnten, nannten diesen Grund. Bereits an zweiter Stelle stand eine fehlende oder mangelnde Förderkulisse (76 Prozent). Danach folgte auf Platz 3 die Entwicklung der Zinsen bzw. Kreditkosten (41 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Mit Blick auf die Erhebung für 2023 zeigt sich jedoch bei den Gründen ein deutlich sichtbarer Umschwung: Größtes Problem in diesem Jahr ist die fehlende oder mangelnde Förderkulisse, die mit 83 Prozent am häufigsten genannt wurde. Danach folgen mit großem Abstand die zu hohen Baukosten (58 Prozent) und die Entwicklung der Zinsen bzw. Kreditkosten mit ebenfalls 58 Prozent.
„Die Förderungen, insbesondere für Sanierungen, sind nicht zielgenau, viel zu kompliziert und nicht ansatzweise ausreichend ausgestaltet, um den aktuellen Investitionsstau auflösen zu können“, so Rainer Seifert. „Sowohl Landes- als auch Bundespolitik müssen hier dringend nachsteuern, sonst droht langfristig ein schleichender Verfall der Wohnungsbestände. Vor allem aber kann die Energie- und Wärmewende nicht gelingen, wenn aufgrund katastrophaler Rahmenbedingungen nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll investiert werden kann. Vor diesem Hintergrund gehören auch stark preistreibende Auflagen für das Bauen dringend auf den Prüfstand, denn sie verhindern Investitionen. Zudem braucht es gezielte Zinssubventionen für Bautätigkeiten. Diese haben sich als Instrument bereits in der Vergangenheit bewährt.“
Wissen Sie eigentlich, worauf Sie täglich stehen? Auf jeder Menge regenerativer Energie! Erdwärme kann im Winter zum Heizen und im Sommer zum Kühlen genutzt werden.
Eine Möglichkeit, wie Erdwärme eingesetzt werden kann, zeigt die Firma GeoCollect aus Chemnitz. Die eingesetzten „Absorber-System“ nutzen die Erdwärme direkt unter der Oberfläche, wodurch das System ohne großen Aufwand und mit geringstem Flächenbedarf in Alt- und Neubauten eingebaut werden kann. Die Nutzung von Erdwärme findet außerdem ohne Schadstoffausstoß statt und schont damit nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Preiswert, einfach und nachhaltig – wie das geht, erklärt Volkmar Frotscher von GeoCollect am 21. März 2023 in unserer nächsten PlanE-Veranstaltung.
Mit Wirkung zum 15. Februar 2023 ist das neue „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ der KfW gestartet. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, die aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten eine aktuelle Liquiditätslücke schließen müssen. Das Programm beinhaltet die Risikoübernahme eines Kreditbetrags von 500.000 bis zu 10 Mio. Euro und einen leichteren Kreditzugang, bei dem der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit den Landesförderinstituten und Banken. Ursache der Liquiditätsengpässe von förderfähigen Unternehmen ist, dass sie erhöhte Vorauszahlungen an die Energieversorger leisten müssen, die Mieter aber bisher noch geringere Abschläge zahlen und die Erstattung aus der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse diese Differenz nicht ausgleicht.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter dem Link:
BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023
Für Sachsen ist das zuständige Landesförderinstitut die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB. Alternativ zur SAB kann die Förderung aber auch über einen Kreditpartner der Wahl, die eigene Hausbank oder Sparkasse, beantragt werden.
Es reicht nicht, wenn sie nur hübsch aussieht: Eine Homepage muss heute weitaus mehr Kriterien erfüllen, wenn sie Wohnungsunternehmen nachhaltig erfolgreich machen soll.
Welche Kriterien machen Wohnungsunternehmen nachhaltig erfolgreich? Wie gut ist Ihr Unternehmen in dieser Hinsicht aktuell aufgestellt? Antwort auf diese Fragen erhalten Sie beim „Web-Rating der Wohnungswirtschaft” des vdw Sachsen, das wieder in Zusammenarbeit mit unserem Partner „Dresdner Forschungswerk“ stattfindet.
Nach dem Erfolg des Webratings im Jahr 2021 geht der empirisch fundierte Homepagecheck in eine neue Runde. Neben der bewährten Inhaltsanalyse wird es in diesem Jahr mit der Mieterbefragung und dem Remote Usability-Test zwei neue Module geben.
Die Anmeldung zum Web-Rating 2023 ist bis zum 31. März 2023 möglich.
Die Ergebnisse des Webratings werden am 24. Januar 2024 in Dresden präsentiert. Außerdem erwarten Sie spannende Vorträge aus dem Gebiet der Medien.
Informationen zum Web-Rating 2023 und zu den Modulen im Überblick
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Es kann daher nicht in Kraft treten. Damit ist das Gesetz in seiner vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossenen Fassung zunächst gescheitert. Der Bundesrat hat insbesondere kritisiert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und damit Unternehmen über Gebühr belastet.
Vermittlungsverfahren möglich
Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.
Hintergrund des Gesetzes ist die “Whistleblowerschutz”-Richtlinie (EU) 2019/1937, deren Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen sind. Da die Umsetzungsfrist bereits seit 2021 abgelaufen ist, hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es wird deshalb damit gerechnet, dass das Vermittlungsverfahren nun rasch aufgenommen wird.
Ab dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters beanspruchen. Die IHK in Dresden und Leipzig bieten hierzu fortlaufend Prüfungstermine an.
Um Sie bei der Prüfungsvorbereitung zu unterstützen, bieten wir im April/Mai diesen Jahres eine Weiterbildung für WEG-Verwalter*innen an. In dieser Weiterbildungsreihe erlangen Sie das notwendige Fachwissen für eine optimale Prüfungsvorbereitung. In Präsenzseminaren, Webinaren und On-Demand-Sessions werden alle prüfungsrelevanten Themengebiete wie die Grundlagen der Immobilienwirtschaft als auch die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen für die Zertifizierung geschult.
Alle weiteren Informationen zur Weiterbildung und zur Anmeldung finden Sie unter www.vdw-sachsen.de/seminare/weg-verwalter-lehrgang
Am 28. Juni 2023 dreht sich in der Messe Dresden alles um den modernen Holzbau.
Der 1. Sächsische Holzbautag bildet den Auftakt einer jährlich stattfindenden Fachtagung, die durch die Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH in Kooperation mit der Architektenkammer Sachsen, der Ingenieurkammer Sachsen und der EIPOS GmbH ausgerichtet wird. Das regionale Branchenevent wird, neben hochkarätigen Referentinnen und Referenten, von zahlreichen Ausstellern begleitet.
Seien Sie dabei, um aus gebauten Beispielen zu lernen, die neuesten Innovationen kennenzulernen und zu netzwerken!
Mehr Infos und eine Anmeldemöglichkeit gibt HIER