Betriebsräte und der Datenschutz – eine Klarstellung
11. Juni 2021

Die
datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Betriebsräte ist umstritten
(eigene Verantwortlichkeit vs. Verantwortlichkeit des Unternehmens auch für den Betriebsrat). Der Bundesrat hat nun das
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
gebilligt (28.05.2021). Damit muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten.
Der Gesetzesentwurf zu § 79a BetrVG sieht neben der
Vereinfachung von Betriebsratswahlen,
der Möglichkeit virtueller Betriebsratssitzungen,
der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit,
mehr Rechten bei der Qualifizierung des Betriebsrats,
mehr Rechten bei der Einführung von künstlicher Intelligenz,
der Verbesserung der Rechte von Auszubildenden,
aus datenschutzrechtlicher Sicht die endgültige Beilegung des Streits durch die Klarstellung in § 79a BetrVG vor,
wonach der
Betriebsrat kein Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes
ist.
Er ist als unselbstständiger Teil des Verantwortlichen (Unternehmens) anzusehen!
Thilo Zachow
Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)
Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)