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Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

27. April 2026

Ladeinfrastruktur am Wohnstandort wird für die Wohnungswirtschaft zunehmend relevant. Mit der neuen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.

Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen einschließlich technischer Ausrüstung, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Nach den Programminformationen beträgt die Förderung je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Damit kann das Förderprogramm gerade für Wohnungsunternehmen im Rahmen von Modernisierungsvorhaben, Quartiersentwicklungen und der Weiterentwicklung von Stellplatzkonzepten von Interesse sein.

Zu beachten sind dabei die besonderen Fördervoraussetzungen. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die durch das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz beziehungsweise die europäische Gebäudeenergieeffizienz Richtlinie nicht bereits adressiert werden. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden mithin nicht gefördert. Zudem muss der Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich wünschenswert.

Nach den veröffentlichten Förderaufrufen ist ferner vorgesehen, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt und insgesamt mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung bietet das Förderportal Laden im Mehrparteienhaus. Dort stehen unter anderem Informationen zur Förderung, zur Antragstellung sowie ein QuickCheck zur ersten Orientierung bereit.