Richtungsweisendes Urteil zur Untervermietung
29. Januar 2026
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Januar klargestellt: Eine Untervermietung darf nicht dazu dienen, Gewinne zu erzielen, die über die eigenen Aufwendungen hinausgehen. Wohnraum ist für Mieter kein Geschäftsmodell, sondern dient der eigenen Nutzung und der sozialen Versorgung.
Aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt den Grundgedanken des Mietrechts: Bezahlbarer Wohnraum muss den Menschen zugutekommen, die ihn tatsächlich brauchen.
Das Urteil wirkt zugleich einer Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen – auch mit Blick auf kurzfristige Weitervermietungen.
Im TV-Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks in seiner Nachrichtensendung “mdr AKTUELL” ging es genau um diese Fragen und um die Auswirkungen auf die Vermietungspraxis insgesamt.