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Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan in der Wohnungseigentumsverwaltung


Zeitraum:

07.10.2026 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

vdw Sachsen, Am Brauhaus 8, 01099 Dresden

Inhalte:
Auch nach der WEG-Novelle hat der WEG-Verwalter weiterhin regelmäßig die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan für die betreffenden Wirtschaftsjahre aufzustellen.

Das Seminar erläutert die jeweiligen Inhalte der Abrechnung und des Wirtschaftsplanes und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH sowie die mit den Gesetzesänderungen einhergehenden jeweils anzupassenden Beschlussinhalte und den verbleibenden Umfang evtl. Beschlussanfechtungsklagen.

 

Schwerpunkte des Seminars sind:

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Pflicht zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
  • Zeitlicher Rahmen der Erstellung
  • verantwortlicher Verwalter bei Wechsel
  • rechtliche Bedeutung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Folgen unterlassener Abrechnungen / Wirtschaftsplan

 

Inhalt der Jahresabrechnung

  • wesentlicher Inhalt lt. neuer gesetzlicher Fassung
  • grundlegender Inhalt lt. Rechtsprechung BGH / Instanzen (Darstellung Ausgaben / Einnahmen | Darstellung Heizkosten | Auskehr von Einnahmen | Abrechnung Sonderumlage | Darstellung Abrechnungsspitze | informatorische Angaben | weitere typische Streitfragen (z.B. – Kosten Rechtsverfolgung – „Umbuchungen“) | Vermögensbericht)
  • Besonderheiten wegen Preisbremsen

 

Inhalt der Einzelabrechnung

  • Anwendung zutreffender Verteilerschlüssel
  • Sonderbelastungen
  • Darstellung „Anteil“ Instandhaltungsrücklage

 

Adressat Abrechnungen

  • Eigentümer
  • Zuständigkeit für Guthaben / Nachzahlung bei Eigentümerwechsel

 

Beschlussfassung zur Jahresabrechnung und Einzelabrechnung

  • Beifügung zur Einladung
  • Prüfung durch Beirat erfolgt
  • Richtiger Beschlusstext, insbesondere notwendige Modifizierungen nach neuem Recht
  • Beschluss zu Guthaben
  • Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung

 

Anfechtungsklage in Bezug auf Jahresabrechnung

  • noch möglicher Umfang Anfechtung / Fehler mit Auswirkung auf das Abrechnungsergebnis
  • sonstige Ansprüche bei unrichtiger oder unvollständiger Abrechnung
  • Streitwerte nach neuem Recht
  • 49 Abs. 2 WEG– Kostentragung durch Verwalter

 

Berücksichtigung der Preisbremsen in der Jahresabrechnung

 

notwendiger Inhalt Wirtschaftsplan

  • Notwendige Ansätze
  • Rechtsprechung BGH – Einnahmen Hausgeld darstellen
  • Einzelwirtschaftspläne

 

Beschlussfassung über Zahlungsverpflichtungen gemäß Wirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplan

  • Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung
  • Beschlusstext nach neuer Rechtslage (umfassende Gestaltung | Auslegung zulässig)

 

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter in der Wohnungseigentumsverwaltung

 

Rubrik:

BWL & Rechnungswesen & Steuern

 

Weiterbildungspflicht:

Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

 

Stornierungsbedingungen:

Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.

 

Gebühren:

Preis: 374 € (Nicht-Mitglieder)

Preis: 249 €

Veranstalter:

RA Beate Heilmann

ist seit 30 Jahren in Berlin als Anwältin und seit 20 Jahren als Dozentin in der Wohnungswirtschaft tätig. Zudem ist sie Vorsitzende in der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses im DAV.