Einsatz und Abrechnung von erneuerbaren Energien und Messtechnik in Gebäuden
Inhalte:
Heizungsanlagen und Heizkostenabrechnung
- Einsatz von erneuerbaren Energien in Heizungsanlagen – mögliche Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG
- Abrechnung von Wärmepumpen (Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung – Wegfall des Privilegs in § 11 Abs. 1 Nr. 3 | HKVO, Umrüstungsfristen | Abrechnung des Stroms für Wärmepumpen | sonstige umlegbare Kosten)
- Abrechnung von Geothermie (Was ist überhaupt abrechenbar? | Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung)
- Umstellung auf Fernwärme (Voraussetzungen der vollständigen Kostentragungspflicht des Mieters | Problem des § 556c BGB – Kostenneutralität, (noch) mögliche Abrechnung bei Nichteinhaltung)
- Eingreifen der Ausnahmen des § 11 HKVO (Möglichkeiten einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung)
Einsatz von PV-Strom
- Mieterstrommodelle (kurzer Überblick über: Mieterstromzuschlag | zu beachtende gesetzliche Regelungen bei Belieferung und Abrechnung durch den Vermieter | Preisbegrenzung | Stromlieferung durch Dritte, insbesondere Kettenliefermodell)
- Gebäudestrom (kurzer Überblick: Vorteile gegenüber “Mieterstrom” – geringerer Umfang gesetzlicher Vorgaben | kurzer Überblick: Nachteile – keine Förderung | Übertragung an Dritte)
- Einsatz des selbst produzierten Stroms durch den Vermieter im Gebäude (Betriebsstrom Heizung, Allgemeinstrom) – Umlage als Betriebskosten? Und wenn ja, zu welchem Preis?
Vor der Abrechnung kommt die Messung
- aktuelle Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte nach HKVO
- kurze Übersicht: verpflichtender Smart Meter Rollout und SMGW
- Anspruch auf Einbau intelligenter Messsysteme
Sonderfälle
- verpflichtender Einsatz intelligenter Messysteme bei Erzeugungsanlagen
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox)
- zur Nutzung dynamischer Tarife, bei Gebäudestrom, bei Steckersolargeräten
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen
Rubrik:
BWL & Rechnungswesen & Steuern, Bauen & Technik, Recht
Weiterbildungspflicht:
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Immobilienmakler gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Stornierungsbedingungen:
Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.
Gebühren:
Preis: 263 € (Nicht-Mitglieder)