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Einsatz und Abrechnung von erneuerbaren Energien und Messtechnik in Gebäuden


Zeitraum:

15.12.2026 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Inhalte:

Heizungsanlagen und Heizkostenabrechnung

  • Einsatz von erneuerbaren Energien in Heizungsanlagen – mögliche Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG
  • Abrechnung von Wärmepumpen (Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung – Wegfall des Privilegs in § 11 Abs. 1 Nr. 3 | HKVO, Umrüstungsfristen | Abrechnung des Stroms für Wärmepumpen | sonstige umlegbare Kosten)
  • Abrechnung von Geothermie (Was ist überhaupt abrechenbar? | Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung)
  • Umstellung auf Fernwärme (Voraussetzungen der vollständigen Kostentragungspflicht des Mieters | Problem des § 556c BGB – Kostenneutralität, (noch) mögliche Abrechnung bei Nichteinhaltung)
  • Eingreifen der Ausnahmen des § 11 HKVO (Möglichkeiten einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung)

 

Einsatz von PV-Strom

  • Mieterstrommodelle (kurzer Überblick über: Mieterstromzuschlag | zu beachtende gesetzliche Regelungen bei Belieferung und Abrechnung durch den Vermieter | Preisbegrenzung | Stromlieferung durch Dritte, insbesondere Kettenliefermodell)
  • Gebäudestrom (kurzer Überblick: Vorteile gegenüber “Mieterstrom” – geringerer Umfang gesetzlicher Vorgaben | kurzer Überblick: Nachteile – keine Förderung | Übertragung an Dritte)
  • Einsatz des selbst produzierten Stroms durch den Vermieter im Gebäude (Betriebsstrom Heizung, Allgemeinstrom) – Umlage als Betriebskosten? Und wenn ja, zu welchem Preis?

 

Vor der Abrechnung kommt die Messung

  • aktuelle Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte nach HKVO
  • kurze Übersicht: verpflichtender Smart Meter Rollout und SMGW
  • Anspruch auf Einbau intelligenter Messsysteme

 

Sonderfälle

  • verpflichtender Einsatz intelligenter Messysteme bei Erzeugungsanlagen
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox)
  • zur Nutzung dynamischer Tarife, bei Gebäudestrom, bei Steckersolargeräten

 

Zielgruppe:

Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen

 

Rubrik:

BWL & Rechnungswesen & Steuern, Bauen & Technik, Recht

 

Weiterbildungspflicht:

Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Immobilienmakler gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

 

Stornierungsbedingungen:

Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.

 

Gebühren:

Preis: 263 € (Nicht-Mitglieder)

Preis: 175 €

Veranstalter:

RA Beate Heilmann

ist seit 30 Jahren in Berlin als Anwältin und seit 20 Jahren als Dozentin in der Wohnungswirtschaft tätig. Zudem ist sie Vorsitzende in der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses im DAV.