Als besondere Förderung vergibt der GdW jedes Jahr jeweils drei Stipendien für die bundesweit besten Absolventen der Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau, die sich weiter qualifizieren möchten. Die jungen Immobilienkaufleute sollen auf diese Weise für ihre herausragende Leistung belohnt und gleichzeitig für eine Karriere in unserer Branche motiviert werden.
Die Stipendien stehen für einen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang an einer von den wohnungswirtschaftlichen Verbänden eingerichteten Hochschule zur Verfügung.
Auf die GdW-Stipendien für das kommende Wintersemester können sich Immobilienkaufleute bewerben, die ihre Ausbildung bei einem Mitgliedsunternehmen einer unserer Regionalverbände abgeschlossen haben und die auch nach der Ausbildung bei einem Mitgliedsunternehmen tätig sind. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2026.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das vdw-Frühstück verbindet fachlichen Input mit praktischem Austausch.
Beim ersten vdw-Frühstück am 12. Juni 2026 steht die Sozial- und Quartiersarbeit im Mittelpunkt.
Sozialarbeiter in der Wohnungswirtschaft unterstützen einzelne Mieter und Hausgemeinschaften, wenn diese Schwierigkeiten beim Wohnen haben. Sie greifen ein, wenn Mieter mit ihrer Wohnung nicht mehr zurechtkommen, vermitteln bei Streit unter Nachbarn und unterstützen Mieter in allen wohnungstypischen, sozialen oder persönlichen Belangen. Dabei haben sie nicht nur den einzelnen Mieter, sondern auch das gesamte Wohnquartier im Blick.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die Erfahrung sowie der Austausch mit anderen Sozialarbeitern. Diesen Austausch möchten wir mit unserem vdw-Frühstück fördern.
Beginnen werden wir mit dem Impulsvortrag zum Thema „Quartiersarbeit in der Praxis – Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen durch Beratung, Netzwerkarbeit und gemeinschaftsfördernde Angebote als Teil moderner Wohnungs- und Sozialarbeit“.
Nach dem Impulsvortrag bleibt genügend Zeit, um Kontakte zu knüpfen und zu diskutieren. In entspannter Atmosphäre steht der Austausch über die individuellen Herausforderungen aus dem täglichen Berufsalltag im Vordergrund. Das Frühstück bietet die Möglichkeit, mit anderen Fachkollegen ins Gespräch zu kommen und über Probleme, aber auch Lösungen zu diskutieren.
Weitere Informationen zum vdw-Frühstück finden Sie hier.
Das Bauen mit vorgefertigten Tafeln – heute allgemein Plattenbau genannt – hat nicht nur die DDR stark geprägt. Auch in Westdeutschland gab und gibt es zahlreiche Bauten. Unzählige Wohnungen entstanden vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren in dieser Bauweise.
Doch warum baute man so? Was waren die Vorteile, was die Nachteile? Was machte das Wohnen in der Platte aus? Heute brauchen wir wieder dringend viele neue Wohnungen. Es wird auf modulares, serielles Bauen gesetzt. Hat die Platte also eine Zukunft?
Die Ausstellung stellt die unterschiedlichen Etappen des Platten-Wohnungsbaus auf vielfältige Weise vor: Von zeitgenössischen Modellen, Fotos, Entwürfen und eine künstlerische Rauminstallation über spielerische Zugänge und Interviews bis zum digitalen Tetris-Plattenbau-Spiel reicht die Bandbreite der Exponate. Vorgestellt werden die verschiedenen Phasen von 1945 bis heute – und wir wagen einen Blick in die Zukunft.
Die Sonderausstellung wird von Februar bis Ende November 2026 angeboten. Der vdw Sachsen ist Unterstützer dieser Ausstellung.
Veranstaltungshinweis
Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V., bei dem der vdw Sachsen Mitglied ist, lädt am 22. Mai 2026 zur Besichtigung der Ausstellung mit anschließender Gesprächsrunde ein. Auch Verbandsdirektor Alexander Müller wird an der Gesprächsrunde als Redner teilnehmen.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V. und zur Anmeldung finden Sie hier.
Bei der Landesregionalkonferenz „Gutes Wohnen für Alleinerziehende“ am 28. Mai 2026 in Dresden werden die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, aber vor allem auch konkrete Lösungsansätze im Mittelpunkt stehen.
Diskutiert werden unter anderem:
- besserer Zugang zu bezahlbarem Wohnraum
- Schutz vor Diskriminierung
- familiengerechte und bedarfsgerechte Wohnformen
- stärkere Beratung und Sensibilisierung
- gemeinschaftliche Wohnprojekte und neue Wohnmodelle
Besonders spannend wird der gemeinsame Austausch zwischen Politik, Sozialverbänden und Wohnungswirtschaft. In der Podiumsdiskussion wird auch unser Verbandsdirektor Alexander Müller die Perspektive der Wohnungswirtschaft einbringen und gemeinsam mit weiteren Teilnehmern über konkrete Herausforderungen und notwendige Lösungsansätze für mehr bezahlbaren und passenden Wohnraum diskutieren.
Alleinerziehende leisten täglich enorm viel – gleichzeitig stoßen sie auf dem Wohnungsmarkt häufig auf strukturelle Hürden. Umso wichtiger sind Austausch, politische Aufmerksamkeit und konkrete Maßnahmen.
Verbandsdirektor Alexander Müller wird bei der Podiumsdiskussion die Perspektive der Wohnungswirtschaft vertreten.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung, wichtige Impulse und einen konstruktiven Dialog.
Mit fast 200 Teilnehmern stieß der gemeinsame Thementag „KI ist jetzt – Chefsache und Alltag in der Wohnungswirtschaft“ des vdw Sachsen und VSWG am 19. Mai 2026 im Flughafen Dresden auf großes Interesse. Die hohe Resonanz machte deutlich, dass Künstliche Intelligenz längst kein Zukunftsthema mehr ist, sondern beschäftigt die Wohnungswirtschaft ganz konkret im täglichen Geschäft und auf strategischer Ebene.
Bereits in ihrer Begrüßung betonte VSWG-Vorstand Mirjam Philipp, dass KI heute gleichermaßen Vorstandsaufgabe und Bestandteil des Arbeitsalltags geworden sei. Unternehmen stünden unter wachsendem Druck durch ansteigende regulatorische Anforderungen, Fachkräftemangel und zunehmende Komplexität der Prozesse. KI könne dabei helfen, Mitarbeiter zu entlasten, Abläufe effizienter zu gestalten und Informationen schneller verfügbar zu machen. Dies soll aber immer als Unterstützung des Menschen und nicht als dessen Ersatz gesehen werden.
Zugleich machte Mirjam Philipp deutlich, dass technologische Veränderungen immer auch Veränderungen in Unternehmenskultur, Zusammenarbeit und Führung bedeuten. Genau diese Verbindung aus strategischer Einordnung und konkreten Praxisbeispielen zog sich durch das gesamte Programm des Thementages.
Im Auftaktvortrag zeigte Arne Rajchowski vom DigiWoh Kompetenzzentrum Digitalisierung Wohnungswirtschaft e. V., welche strukturellen Veränderungen generative KI für die Branche mit sich bringt und welche Einsatzmöglichkeiten bereits heute entlang wohnungswirtschaftlicher Kernprozesse bestehen. Dabei wurde deutlich, dass KI weit über klassische Prozessoptimierung hinausgeht und künftig erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Arbeitsweisen haben wird.
Sandra Balicki von der VISARIO Connect GmbH lenkte den Blick auf die organisatorischen Auswirkungen von KI-Einführungen. Ihre zentrale Botschaft: Wer KI einführt, verändert zwangsläufig Prozesse, Rollen, Zusammenarbeit und Entscheidungswege im Unternehmen. Nicht die Technologie selbst sei die größte Herausforderung, sondern die unkontrollierte Nutzung sowie fehlende strategische Steuerung. Erfolgreiche KI-Einführung brauche daher ein stabiles Zusammenspiel aus Organisation, Technologie und Menschen.
Der ursprünglich vorgesehene Vortrag von Tamás Gauder von der VISARIO Connect GmbH musste krankheitsbedingt kurzfristig entfallen.
Einen besonderen Blick auf die sozialen Potenziale von Künstlicher Intelligenz richtete Christian Atz von der Bona Mondo UG mit seinem Vortrag „KIKO – Mehr als ein Chatbot. Eine Begleiterin“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie KI-gestützte Gespräche alleinlebende ältere Menschen im Alltag unterstützen können. Christian Atz machte deutlich, dass für viele ältere Menschen nicht fehlende Technologie das eigentliche Problem sei, sondern fehlende Gespräche und zunehmende soziale Isolation. KIKO wurde deshalb bewusst nicht als technisches Produkt, sondern als digitale Begleiterin entwickelt, die Gespräche ermöglicht, Orientierung bietet und soziale Teilhabe unterstützen kann. Der Vortrag zeigte, wie KIKO im Alltag niedrigschwellig eingesetzt
werden kann. Gleichzeitig wurde betont, dass KI menschliche Nähe und Fürsorge nicht ersetzen kann, sondern soziale und quartiersbezogene Unterstützungsangebote nur sinnvoll ergänzt. Gerade für die Wohnungswirtschaft eröffnen sich dadurch neue Ansätze, um ältere Menschen länger selbstständig in ihrer Wohnung zu unterstützen und soziale Angebote im Quartier zu stärken.
Ein zentrales Thema des Tages war die Verbindung von Digitalisierung, Energieeffizienz und regulatorischen Anforderungen. Heiko Sander von WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH präsentierte konkrete Praxisansätze für ein datenbasiertes Energiemanagement. Im Mittelpunkt standen digitale Verbrauchserfassung, Heizungsmonitoring und KI-gestützte Optimierungen zur Senkung von Energieverbräuchen und CO₂-Emissionen. Die vorgestellten Pilotprojekte zeigten, dass sich durch intelligentes Energiemanagement nicht nur ökologische Ziele erreichen lassen, sondern auch finanzielle Entlastungen für die Mieter möglich sind.
Felix Valentin von der Enerithm Technology GmbH stellte dar, wie sich der klassische Energieausweis künftig zum digitalen Gebäudepass entwickeln wird. Hintergrund sind neue europäische Vorgaben wie die EPBD, die ab Mitte 2026 eine digitale und maschinenlesbare Erfassung von Gebäudedaten verlangen. KI könne hierbei insbesondere bei der Datenextraktion, der Datenanreicherung und der Auswahl geeigneter Sanierungsvarianten unterstützen. Gleichzeitig wurde betont, dass KI weder Fachwissen noch normative Berechnungen ersetzt, sondern als intelligentes Werkzeug dient.
Besonders praxisnah wurde es bei den Erfahrungsberichten aus der Mieterkommunikation. Mia Casadevall von der Baugenossenschaft FLUWOG-NORDMARK eG und Natascha Zorn von der Telesense Kommunikation GmbH stellten mit „WAI“ einen E-Mail-Schreibbot für die Wohnungswirtschaft vor. Die Lösung unterstützt unter anderem bei der automatisierten Bearbeitung und Zuordnung von E-Mails und der Integration in ERP-Systeme unter der Berücksichtigung der DSGVO-konformen Verarbeitung. Ziel ist es, die Mitarbeiter von repetitiven Aufgaben zu entlasten und mehr Zeit für den direkten Mieterservice zu schaffen.
Johannes Lortz von der LebensRäume Hoyerswerda eG stellte gemeinsam mit Karl Giebe von der MANAGBL AI GmbH ihre Erfahrungen mit der KI-Telefonassistentin „Dana“ vor. Ausgangspunkt war ein hohes Telefonaufkommen bei einer gleichzeitig älter werdenden Mitgliederschaft und wachsendem Servicebedarf. Die Referenten machten deutlich, dass KI nicht den persönlichen Kontakt ersetzt, sondern Mitarbeiter entlastet und standardisierte Erstkontakte strukturiert aufnimmt. Entscheidend für die Akzeptanz seien dabei Transparenz, einfache Sprache und verlässliche Prozesse.
Einen ähnlichen Ansatz präsentierte Mark Hülpüsch von der Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden eG mit ihrer Genossenschafts-KI „WolfGAng“. Der Fokus lag hier auf der vollständigen Integration KI-gestützter Kommunikation in bestehende ERP- und CRM-Prozesse. Ziel ist es, Kommunikationskanäle wie Chat, Voice und Mail zentral zusammenzuführen und Prozesse ohne Medienbrüche zu organisieren. Besonders hervorgehoben wurde dabei die intensive Trainings- und Anpassungsarbeit, die notwendig ist, um KI-Systeme branchenspezifisch und praxisgerecht einzusetzen.
Einen weiteren sehr praxisnahen Einblick in aktuelle KI-Anwendungen gab Jonas Turtschan von der Very & Media GmbH mit seinem Vortrag zum digitalen Homestaging. Anhand des KI-Bildbearbeitungstools Nano Banana pro von Google und anschaulicher Vorher-Nachher-Beispiele zeigte er, wie Künstliche Intelligenz bei der digitalen Aufbereitung und Visualisierung von Wohnräumen eingesetzt werden kann. Dabei wurde deutlich, dass sich leerstehende oder sanierungsbedürftige Wohnungen mithilfe KI-gestützter Tools innerhalb kurzer Zeit realitätsnah möblieren, modernisieren und unterschiedlich gestalten lassen. Der Vortrag machte anschaulich, welche Potenziale digitales Homestaging insbesondere für Vermarktung, Vermietung und Zielgruppenansprache bietet. Durch KI-basierte Visualisierungen können Interessenten bereits frühzeitig ein konkretes Raumgefühl entwickeln und verschiedene Einrichtungs- oder Modernisierungsvarianten vergleichen. Gleichzeitig zeigte Jonas Turtschan auch die Grenzen der Technologie auf und betonte, dass die Qualität der Ergebnisse weiterhin maßgeblich von der fachlichen Steuerung und der kreativen Bewertung durch den Menschen abhängt.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf KI-gestützter Protokollierung. Richard Fankhänel von der SpeechMind GmbH zeigte, wie Besprechungen, Gremiensitzungen und Projektmeetings automatisiert transkribiert und protokolliert werden können. Die vorgestellten Lösungen versprechen deutliche Zeitersparnisse bei der Protokollerstellung und Wissenssuche sowie eine lückenlose Dokumentation von Entscheidungen. Gleichzeitig standen Datenschutz, DSGVO-Konformität und transparente Nutzungskonzepte im Mittelpunkt der Diskussion.
Abgerundet wurde der Thementag durch Einblicke in den Einsatz von KI im Planungs- und Architekturbereich. Dr. Ing. Sebastian Horn von der S&P Gruppe zeigte anhand konkreter Beispiele, wie KI bereits heute bei städtebaulichen Studien, Visualisierungen, Variantenentwicklungen und der Generierung von Konzepten eingesetzt wird. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass Fachwissen und menschliche Bewertung unverzichtbar bleiben. KI könne Prozesse beschleunigen und Variantenvielfalt erhöhen. Die Verantwortung für Qualität und Plausibilität liege jedoch weiterhin beim Menschen.
Der Thementag zeigte eindrucksvoll, wie breit die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz inzwischen in der Wohnungswirtschaft geworden sind – von Energieeffizienz und Gebäudedaten über Mieterkommunikation und Wissensmanagement bis hin zu Planung, Organisation und strategischer Unternehmensentwicklung. Gleichzeitig wurde deutlich: Der erfolgreiche Einsatz von KI erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern ebenso klare Strategien, passende Prozesse sowie die aktive Einbindung der Mitarbeitenden.
Der große Zuspruch und die intensive Diskussion während der Veranstaltung machten deutlich, dass die Wohnungswirtschaft die Chancen der Künstlichen Intelligenz aktiv gestalten will – praxisnah, verantwortungsvoll und mit klarem Fokus auf den Nutzen für Wohnungsunternehmen, Mitarbeiter sowie Mitglieder und Mieter.
Zum Abschluss griff Verbandsdirektor Alexander Müller vom vdw Sachsen diese zentrale Botschaft noch einmal sehr anschaulich auf. Für seine Schlussworte nutzte er eine KI-gestützte Brille mit integriertem intelligenten Teleprompter. Seine Rede ließ er zuvor mithilfe der KI erstellen und konnte sie dadurch frei und ohne Manuskript vortragen. Dieses Beispiel verdeutlichte auf greifbare Weise, worum es beim Einsatz
von KI geht: nicht um den Ersatz menschlicher Verantwortung oder persönlicher Kommunikation, sondern um Unterstützung, Strukturierung und Entlastung im Arbeitsalltag. KI könne vorbereiten, Wissen organisieren und neue Formen des Arbeitens ermöglichen, die persönliche Haltung, Verantwortung und den direkten Austausch jedoch nicht ersetzen.
Alexander Müller betonte zugleich, dass KI kein Selbstzweck sei. Entscheidend bleibe, technologische Entwicklungen aktiv, verantwortungsvoll und mit Augenmaß zu gestalten, damit sie den Menschen und den Unternehmen gleichermaßen dienen. Die Wohnungswirtschaft stehe dabei vor der Aufgabe, die Chancen der Technologie sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig Verlässlichkeit, Transparenz und Menschlichkeit zu bewahren.
Der VSWG und der vdw Sachsen danken den insgesamt 18 Ausstellern sowie vier Sponsoren herzlich für ihre Unterstützung und die Mitgestaltung des Thementages. Ein besonderer Dank gilt zudem allen Referenten sowie den zahlreichen Teilnehmern für den intensiven fachlichen Austausch und die große Resonanz auf die Veranstaltung.
Quelle: VSWG Veranstaltungsbericht
Der Verband ist in Bewegung – und Bewegung tut gut.
Heute haben wir auf unserer neuen Veranstaltung „Partner im Dialog – Orientierung für neue Geschäftsführer und Führungskräfte“ zahlreiche engagierte Geschäftsführer und leitende Angestellte bei uns in der Geschäftsstelle begrüßt, die seit Kurzem in unseren Mitgliedsunternehmen in verantwortlichen Positionen sind. Im Mittelpunkt standen Austausch, Orientierung und die gemeinsame Frage, wie wir die Zukunft unserer Branche verantwortungsvoll gestalten, zusammen mit uns als Verband.
Und der Tag hat bewiesen, dass unsere neuen Führungskräfte ein großer Gewinn ist. Sie bringen frische Perspektiven, Verantwortungsbewusstsein und den klaren Willen mit, gutes Wohnen für Menschen weiter aktiv mitzugestalten. Für uns als vdw Sachsen ist es ein starkes Signal, diese Entwicklung begleiten und mitgestalten zu dürfen. Schön, dass wir als Verband daran partizipieren können – und umgekehrt.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden für die offenen Gespräche, die wertvollen Impulse und den konstruktiven Austausch.
Die efa:ON ist die Fachmesse für Elektro-, Gebäude- und Lichttechnik und bildet gemeinsam mit der netze:ON einen starken Messeverbund rund um Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Genau diese Schnittstellen sind für unsere Branche entscheidend, etwa bei der Transformation von Beständen, beim Ausbau erneuerbarer Energien oder bei intelligenten Quartierslösungen.

Am 29. April fand eine Sitzung des Beirats der efa:ON in Leipzig statt. Es war ein intensiver und sehr konstruktiver Austausch zur Weiterentwicklung des Messeverbunds für die Energie- und Digitalwende. Als Mitglied des Beirats bringt sich der Verband aktiv mit ein. Für uns als sozial orientierte Wohnungswirtschaft adressiert die efa:ON zentrale Zukunftsthemen – von Energieeffizienz über Gebäudetechnik bis hin zur Digitalisierung. Entsprechend groß ist das Potenzial, das wir in dieser Plattform sehen.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen der Rückblick auf die efa:ON und netze:ON 2025 sowie die strategischen Leitplanken für die kommende Messe im nächsten Jahr. Es wurde besonders deutlich, dass die Messe weiter an Relevanz gewinnt, gerade auch für die Wohnungswirtschaft.
Schon jetzt vormerken:
Die nächste efa:ON findet vom
-> 21. bis 23. September 2027 <-
wieder in Leipzig statt!
Fotos: Christina Siebenhüner
Nicht mehr benötigte Gewerbeimmobilien, leerstehende Büroflächen oder andere bisher nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude können künftig stärker in den Fokus der Wohnraumschaffung rücken. Mit der neuen Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohnraum.
Für Wohnungsunternehmen kann das Programm insbesondere dort interessant sein, wo Bestandsgebäude erhalten, Leerstände aktiviert und zugleich neue Wohnungen geschaffen werden sollen. Ziel der Förderung ist es, vorhandene Gebäudesubstanz weiterzunutzen, zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden und Wohnraum klimaschonend im Bestand zu schaffen.
Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder beheizten Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Durch das Vorhaben muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Nicht erfasst sind Maßnahmen, bei denen bestehende Wohngebäude oder bereits zu Wohnzwecken genutzte Flächen lediglich erweitert werden. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen unter den Anwendungsbereich des geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Bezuschusst werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch auf Grundlage von 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit. Damit kann der Zuschuss rechnerisch bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit betragen. Für Unternehmen sind zudem die Vorgaben der De-minimis-Verordnung zu beachten; der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Förderfähig sind insbesondere vorhabenbezogene Ausgaben für den Umbau zu Wohnraum, begleitende Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben, die mit der Umwidmung zusammenhängen. Dazu können auch Maßnahmen zur Umgestaltung von Außenflächen einschließlich der Entsiegelung von Flächen gehören. Die energetische Sanierung selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderung; sie kann insbesondere über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragt werden.
Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude nach Abschluss des Vorhabens grundsätzlich mindestens das energetische Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreicht. Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt das Niveau EH Denkmal EE. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse möglich, etwa wenn bereits ein entsprechender 65-Prozent-EE-Wärmeerzeuger, ein Gebäudenetzanschluss mit 65-Prozent-EE-Anteil oder ein Wärmenetzanschluss vorhanden ist oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
Wichtig für die Praxis: Das geförderte Objekt muss nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Zudem muss der Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Ein Beginn vor Zusage der KfW ist nicht zulässig. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen hingegen bereits vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind.
Von besonderer Bedeutung für die Finanzierung ist die Auszahlungsmodalität. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Voraussetzung sind der Nachweis der Mittelverwendung, der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der positive Abschluss der Prüfung durch die KfW. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis und den Nachweis des erreichten energetischen Niveaus. Dieser Nachweis ist grundsätzlich durch einen Energieeffizienz-Experten zu erstellen und spätestens 54 Monate nach Zusage vorzulegen.
Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies: Die Förderung verbessert zwar die Wirtschaftlichkeit entsprechender Umbauvorhaben, sie ersetzt jedoch keine Bauzwischenfinanzierung. Die förderfähigen Ausgaben müssen zunächst liquiditätsseitig abgedeckt beziehungsweise vorfinanziert werden. Dieser Punkt sollte frühzeitig in die Projekt- und Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Einen gesonderten konkreten Antragsstart nennt die Richtlinie nicht. Maßgeblich werden daher die Programmfreischaltung sowie die weiteren Merkblätter und Verfahrenshinweise der KfW sein. Förderanträge sind jedenfalls vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.
Für Wohnungsunternehmen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung geeigneter Objekte. Gerade in integrierten Lagen können leerstehende Nichtwohngebäude eine Chance bieten, Wohnraum ressourcenschonend zu schaffen und zugleich bestehende Quartiere weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, die Fördervoraussetzungen, die energetischen Anforderungen, die Kombinationsmöglichkeiten mit der BEG sowie den erforderlichen Liquiditätsbedarf rechtzeitig in die Projektplanung einzubeziehen.
Vor Ort tragen politische Entscheidungsträger und kommunale Unternehmen maßgeblich Verantwortung für die Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Kommunale Unternehmen erfüllen herausgehobene Aufgaben: Sie schaffen neuen und verwalten Wohnraum, sie erzeugen und verteilen Energie und Wärme oder kümmern sich um Trinkwasser, Abwasser und Abfälle. Sie bilden mit ihren Infrastrukturen und Dienstleistungen das Fundament für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sie sind Garant für die Lebensqualität in der Kommune und dienen dem Gemeinwohl.
Der vdw Sachsen, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V., und der Verband kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen, laden Sie herzlich ein, beim dritten „Tag der kommunalen Unternehmen“ gemeinsam mit Vertretern der Kommunalwirtschaft, der sächsischen Kommunal- und Landespolitik über den Wert und die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie deren Zukunftssicherung in Sachsen zu diskutieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
§ 10 CO₂KostAufG sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gesetz regelmäßig evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die praktische Anwendung der CO₂-Kostenaufteilung, die Zielgenauigkeit des Stufenmodells, der Mieterschutz beim Brennstoffwechsel sowie die Frage, ob für Nichtwohngebäude ein eigenes Stufenmodell eingeführt werden soll. Das CO₂KostAufG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und wurde in der wohnungswirtschaftlichen Praxis inzwischen über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg angewandt. Nach anfänglichen Umsetzungsfragen und Auslegungsunsicherheiten war der nun im April 2026 bekannt gemachte Ergebnisbericht daher mit entsprechenden Erwartungen verbunden.
Der Ergebnisbericht zur Evaluation des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes bringt für die Wohnungswirtschaft vor allem eines: kurzfristig keine grundlegende Systemumstellung, wohl aber weiteren Prüf- und Anpassungsbedarf. Bestätigt wird, dass die CO₂-Kostenaufteilung im Grundsatz weiterhin auf Basis der tatsächlich gemessenen Verbräuche erfolgen soll; eine Umstellung auf Energieausweise ist nach Auffassung von BMWE und BMWSB derzeit nicht angezeigt. Zugleich soll im Rahmen der nächsten Novellierung des CO₂KostAufG eine Anpassung der Stufenfunktion für Wohngebäude geprüft werden.
Für Wohnungsunternehmen mit Nichtwohngebäuden ist insbesondere die Aussage zur künftigen Stufenfunktion relevant: Eine eigene Stufentabelle für Nichtwohngebäude wird vorerst nicht eingeführt. Nach dem Ergebnisbericht soll es bis auf Weiteres bei der pauschalen hälftigen Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden bleiben. Eine Änderung des Status quo erscheint erst dann sachgerecht, wenn Klarheit darüber besteht, wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird.
Auch bei fernwärmeversorgten Gebäuden sieht der Bericht Handlungsbedarf. Geprüft werden soll, ob die CO₂-Kosten künftig auch hier nicht mehr nach dem Stufenmodell, sondern ebenfalls pauschal hälftig verteilt werden. Hintergrund ist, dass Vermietende im Bereich der Fernwärme regelmäßig deutlich geringere Einflussmöglichkeiten auf die Emissionsminderung haben als bei öl- oder gasbasierten Heizsystemen. Parallel dazu steht eine Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Emissionsfaktoren im Raum, insbesondere bei KWK-Anlagen, da die derzeit nebeneinander bestehenden Ansätze zu abweichenden und in der Praxis nur schwer vermittelbaren Ergebnissen führen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Ergebnisberichts ist der Brennstoffwechsel. Hier äußern die Forschungsnehmer Zweifel, dass das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot Mietende bereits hinreichend vor Mehrkosten schützt. BMWE und BMWSB wollen deshalb im Zuge einer künftigen Novellierung prüfen, ob der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, um eine angemessene Kostenbelastung der Mietenden sicherzustellen. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies: Bei Nichtwohngebäuden bleibt es zunächst bei 50:50, für Fernwärme wird eine 50:50-Lösung ausdrücklich erwogen, und beim Wirtschaftlichkeitsgebot ist mit weiterer gesetzlicher Diskussion zu rechnen.
Ladeinfrastruktur am Wohnstandort wird für die Wohnungswirtschaft zunehmend relevant. Mit der neuen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.
Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen einschließlich technischer Ausrüstung, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Nach den Programminformationen beträgt die Förderung je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro bei Vorverkabelung ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Damit kann das Förderprogramm gerade für Wohnungsunternehmen im Rahmen von Modernisierungsvorhaben, Quartiersentwicklungen und der Weiterentwicklung von Stellplatzkonzepten von Interesse sein. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Anträge für mehrere Objekte zu stellen; eine gebündelte Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Zu beachten sind dabei die besonderen Fördervoraussetzungen. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beziehungsweise die europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nicht bereits adressiert werden. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden mithin nicht gefördert; dies betrifft insbesondere Neubauten ab dem 24. März 2021 sowie größere Renovierungen nach den Vorgaben des GEIG. Zudem muss der Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich wünschenswert.
Nach den veröffentlichten Förderaufrufen ist ferner vorgesehen, dass je antragsgegenständlichem Mehrparteienhaus mindestens 20 Prozent der vorhandenen wohnbezogen genutzten Stellplätze, mindestens jedoch sechs Stellplätze, vorverkabelt werden müssen. Mehrparteienhäuser mit weniger als sechs Stellplätzen können daher grundsätzlich keinen Förderantrag stellen. Die geförderten Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen; gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
Wichtig ist außerdem, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann förderschädlich sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre nach Abschluss der Umsetzung. Während dieses Zeitraums bestehen Mitwirkungspflichten im Rahmen des Monitorings; hierzu können projektbezogene Informationen erhoben werden, um die Wirkung der Förderung fachlich auszuwerten und das Programm weiterzuentwickeln.
Die Antragstellung ist für Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümerinnen und Privateigentümer ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 vorgesehen. Die Förderung steht jeweils unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung bietet das Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort stehen unter anderem die Förderaufrufe, ein FAQ-Bereich mit praxisrelevanten Hinweisen, technische Mindestanforderungen, Übersichten zu den einzureichenden Unterlagen sowie ein QuickCheck zur ersten Orientierung bereit.
Rund 80 Personalverantwortliche aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kamen am 21. und 22. April 2026 in Hamburg zum 13. Forum Personal zusammen. Die vom EBZ gemeinsam mit den Regionalverbänden der deutschen Immobilienwirtschaft ausgerichtete Tagung stellte drei Themen in den Mittelpunkt, die Unternehmen derzeit parallel beschäftigen: Generationenwechsel, digitale Transformation und den praktischen Einsatz von KI im Personalbereich.
Schon der Auftakt machte deutlich, dass die Debatte über die Generation Z dann produktiv wird, wenn sie sich von Klischees löst. Die Berufsschullehrer des EBZ-Berufskollegs Justin Hirsemann und Thomas Maciejewski knüpften an die digitale Lebensrealität junger Menschen an und zeigten, welche Rolle Smartphone-Nutzung, Messenger-Dienste, Social Media und kurze, passgenaue Inhalte für Information, Orientierung und Ansprache spielen. Die zentrale Botschaft: Wer junge Zielgruppen erreichen will, muss nicht zwanghaft „jugendlich“ kommunizieren, sondern verstehen, auf welchen Kanälen Aufmerksamkeit entsteht, welcher Stil zum eigenen Unternehmen passt und wer im Betrieb nah genug an der Zielgruppe ist, um glaubwürdige Inhalte zu entwickeln. Besonders greifbar wurde dieser Perspektivwechsel in der anschließenden Gruppenarbeit. In vier Gruppen arbeiteten die Teilnehmenden mit unterschiedlichen Gen-Z-Personas und entwickelten konkrete Recruitingmaßnahmen.
Zwischen Generationenwechsel und neuer Arbeitskultur
Vertieft wurde das Thema in der Podiumsdiskussion mit Sabine Hopf, Leiterin Personal und Organisation Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG und der Auszubildenden Sina Bawa sowie Phuong Anh Le Hoang, Community Managerin und Bildungsreferentin der EBZ Akademie. Besonders wertvoll war, dass hier nicht über Generationen gesprochen wurde, sondern aus unterschiedlichen Rollen heraus: aus Sicht einer erfahrenen Personalleiterin, einer Auszubildenden am Beginn ihres Berufslebens und einer Vertreterin der Gen Z mit Organisationsblick. Aus diesem Austausch entstand ein sehr konkretes Bild davon, was junge Mitarbeitende heute im Employee Life Cycle erwarten: transparente Recruitingprozesse statt Black Box, empathische Gespräche statt Verhörsituation, Onboarding mit klaren Ansprechpersonen und nachvollziehbaren Erwartungen, regelmäßiges Feedback sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele dieser Punkte keine reinen Generationenfragen sind. Wertschätzung, Klarheit, Orientierung und Lernräume verbessern Zusammenarbeit insgesamt – unabhängig vom Alter. Das Praxisbeispiel der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG zeigte, wie sich diese konkret im Alltag umsetzen lässt: mit regelmäßigen Jours fixes mit Auszubildenden, Feedbackgesprächen nach Abteilungswechseln, engem Austausch mit Ausbildungsbeauftragten und der Bereitschaft, Prozesse bei Bedarf anzupassen. Entscheidend ist dabei weniger die einzelne Maßnahme als die Grundidee dahinter: junge Menschen ernst nehmen, Entscheidungen erklären, Entwicklung sichtbar machen und generationsübergreifende Zusammenarbeit aktiv gestalten.
Transformation konkret gestalten und Verantwortung weitergeben
Einen anderen, aber ebenso relevanten Akzent setzte Dr. Thomas Haßlöcher, Geschäftsführer, PensExpert Gruppe, mit seinem Beitrag zu Zeitwertkonten. Gerade weil dieses Thema vielen Teilnehmenden zunächst weniger vertraut war, stieß es auf großes Interesse. Zeitwertkonten wurden dabei nicht als Randthema oder bloßer Zusatzbenefit vorgestellt, sondern als Instrument moderner Lebensphasenvorsorge. Sie ermöglichen es, Gehaltsbestandteile, Boni, Überstunden oder Urlaubstage als Wertguthaben aufzubauen und später für Freistellungsphasen zu nutzen – etwa für Sabbaticals, Pflegezeiten, Weiterbildung, reduzierte Arbeitszeit oder einen flexibleren Übergang in den Ruhestand.
Wie nahe Künstliche Intelligenz inzwischen an konkreten HR-Aufgaben ist, zeigte André Gorpe, Community Manager bei der Circula GmbH, sehr anschaulich in seinem Vortrag zum smarten Personalmanagement. KI erschien hier weder als Heilsversprechen noch als Bedrohung, sondern als Werkzeugkasten für typische Aufgaben im Personalbereich: von Unternehmensbeschreibungen und zielgruppengerechten Stellenanzeigen über FAQ-Strecken im Bewerbungsprozess bis hin zur strukturierten Analyse von Bewerbungen, der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen, Zu- und Absageschreiben oder Onboarding-Plänen. Ebenso wichtig war der zweite Teil der Botschaft: Gute Ergebnisse entstehen nur mit klaren Prompts, ausreichend Kontext und menschlicher Prüfung. Datenschutz, mögliche Verzerrungen und die Qualität der Ergebnisse bleiben gerade im HR-Umfeld zentrale Verantwortungsthemen.
Austausch, Wertschätzung und Blick nach vorn
Neben den fachlichen Impulsen hatte das Forum auch eine persönliche und emotionale Note: Rüdiger Grebe, Leiter der EBZ Akademie sowie des Bereichs Coaching und Consulting, wird das EBZ ebenso wie Elke Nippold-Rothes, Trainerin für Führungskräfte- und Personalentwicklung, zum 30. Juni 2026 verlassen. Der Vorstandsvorsitzende des EBZ Klaus Leuchtmann war persönlich angereist, um beiden für ihr langjähriges Engagement zu danken und ihre Verdienste zu würdigen. Er nutze die Gelegenheit den Nachfolger von Rüdiger Grebe, Prof. Dr. Christian Unsöld, der zugleich Professor für innovative Unternehmens- und Personalentwicklung an der EBZ Business School ist, vorzustellen. Mit ihm übernimmt ein ausgewiesener Fachmann diese verantwortungsvolle Aufgabe. Generationenwechsel, ein Thema des Forums, findet eben nicht nur in den Wohnungsunternehmen, sondern auch im EBZ statt.
Auch jenseits der Vorträge erfüllte das Forum seinen Anspruch als Austauschformat. Beim gemeinsamen Abendessen wurden die Themen vertieft, Erfahrungen aus den Unternehmen geteilt und Kontakte weiter ausgebaut. Gerade für ein Format, das sich vollständig Personalthemen widmet, ist dieser kollegiale Erfahrungstransfer ein wesentlicher Mehrwert. Passend dazu wurden die Teilnehmenden diesmal auch direkt in die Themenfindung für das kommende Jahr einbezogen und konnten ihre Wünsche einbringen.
Hinweis: Dies ist eine Pressemitteilung des EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Kontakt: Joy Linders, Telefon: 234 9447-769, E-Mail: j.linders@e-b-z.de
Bidler: © EBZ












