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Der Verband ist in Bewegung – und Bewegung tut gut.

Heute haben wir auf unserer neuen Veranstaltung „Partner im Dialog – Orientierung für neue Geschäftsführer und Führungskräfte“ zahlreiche engagierte Geschäftsführer und leitende Angestellte bei uns in der Geschäftsstelle begrüßt, die seit Kurzem in unseren Mitgliedsunternehmen in verantwortlichen Positionen sind. Im Mittelpunkt standen Austausch, Orientierung und die gemeinsame Frage, wie wir die Zukunft unserer Branche verantwortungsvoll gestalten, zusammen mit uns als Verband.

Und der Tag hat bewiesen, dass unsere neuen Führungskräfte ein großer Gewinn ist. Sie bringen frische Perspektiven, Verantwortungsbewusstsein und den klaren Willen mit, gutes Wohnen für Menschen weiter aktiv mitzugestalten. Für uns als vdw Sachsen ist es ein starkes Signal, diese Entwicklung begleiten und mitgestalten zu dürfen. Schön, dass wir als Verband daran partizipieren können – und umgekehrt.

Vielen Dank an alle Teilnehmenden für die offenen Gespräche, die wertvollen Impulse und den konstruktiven Austausch.

Die efa:ON ist die Fachmesse für Elektro-, Gebäude- und Lichttechnik und bildet gemeinsam mit der netze:ON einen starken Messeverbund rund um Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Genau diese Schnittstellen sind für unsere Branche entscheidend, etwa bei der Transformation von Beständen, beim Ausbau erneuerbarer Energien oder bei intelligenten Quartierslösungen.

Am 29. April fand eine Sitzung des Beirats der efa:ON in Leipzig statt. Es war ein intensiver und sehr konstruktiver Austausch zur Weiterentwicklung des Messeverbunds für die Energie- und Digitalwende. Als Mitglied des Beirats bringt sich der Verband aktiv mit ein. Für uns als sozial orientierte Wohnungswirtschaft adressiert die efa:ON zentrale Zukunftsthemen – von Energieeffizienz über Gebäudetechnik bis hin zur Digitalisierung. Entsprechend groß ist das Potenzial, das wir in dieser Plattform sehen.

Im Mittelpunkt der Sitzung standen der Rückblick auf die efa:ON und netze:ON 2025 sowie die strategischen Leitplanken für die kommende Messe im nächsten Jahr. Es wurde besonders deutlich, dass die Messe weiter an Relevanz gewinnt, gerade auch für die Wohnungswirtschaft.

Schon jetzt vormerken:
Die nächste efa:ON findet vom
-> 21. bis 23. September 2027 <-
wieder in Leipzig statt!

Fotos: Christina Siebenhüner

Nicht mehr benötigte Gewerbeimmobilien, leerstehende Büroflächen oder andere bisher nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude können künftig stärker in den Fokus der Wohnraumschaffung rücken. Mit der neuen Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohnraum.

Für Wohnungsunternehmen kann das Programm insbesondere dort interessant sein, wo Bestandsgebäude erhalten, Leerstände aktiviert und zugleich neue Wohnungen geschaffen werden sollen. Ziel der Förderung ist es, vorhandene Gebäudesubstanz weiterzunutzen, zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden und Wohnraum klimaschonend im Bestand zu schaffen.

Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder beheizten Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Durch das Vorhaben muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Nicht erfasst sind Maßnahmen, bei denen bestehende Wohngebäude oder bereits zu Wohnzwecken genutzte Flächen lediglich erweitert werden. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen unter den Anwendungsbereich des geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Bezuschusst werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch auf Grundlage von 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit. Damit kann der Zuschuss rechnerisch bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit betragen. Für Unternehmen sind zudem die Vorgaben der De-minimis-Verordnung zu beachten; der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.

Förderfähig sind insbesondere vorhabenbezogene Ausgaben für den Umbau zu Wohnraum, begleitende Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben, die mit der Umwidmung zusammenhängen. Dazu können auch Maßnahmen zur Umgestaltung von Außenflächen einschließlich der Entsiegelung von Flächen gehören. Die energetische Sanierung selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderung; sie kann insbesondere über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragt werden.

Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude nach Abschluss des Vorhabens grundsätzlich mindestens das energetische Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreicht. Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt das Niveau EH Denkmal EE. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse möglich, etwa wenn bereits ein entsprechender 65-Prozent-EE-Wärmeerzeuger, ein Gebäudenetzanschluss mit 65-Prozent-EE-Anteil oder ein Wärmenetzanschluss vorhanden ist oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.

Wichtig für die Praxis: Das geförderte Objekt muss nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Zudem muss der Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Ein Beginn vor Zusage der KfW ist nicht zulässig. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen hingegen bereits vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind.

Von besonderer Bedeutung für die Finanzierung ist die Auszahlungsmodalität. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Voraussetzung sind der Nachweis der Mittelverwendung, der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der positive Abschluss der Prüfung durch die KfW. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis und den Nachweis des erreichten energetischen Niveaus. Dieser Nachweis ist grundsätzlich durch einen Energieeffizienz-Experten zu erstellen und spätestens 54 Monate nach Zusage vorzulegen.

Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies: Die Förderung verbessert zwar die Wirtschaftlichkeit entsprechender Umbauvorhaben, sie ersetzt jedoch keine Bauzwischenfinanzierung. Die förderfähigen Ausgaben müssen zunächst liquiditätsseitig abgedeckt beziehungsweise vorfinanziert werden. Dieser Punkt sollte frühzeitig in die Projekt- und Finanzierungsplanung einbezogen werden.

Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Einen gesonderten konkreten Antragsstart nennt die Richtlinie nicht. Maßgeblich werden daher die Programmfreischaltung sowie die weiteren Merkblätter und Verfahrenshinweise der KfW sein. Förderanträge sind jedenfalls vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.

Für Wohnungsunternehmen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung geeigneter Objekte. Gerade in integrierten Lagen können leerstehende Nichtwohngebäude eine Chance bieten, Wohnraum ressourcenschonend zu schaffen und zugleich bestehende Quartiere weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, die Fördervoraussetzungen, die energetischen Anforderungen, die Kombinationsmöglichkeiten mit der BEG sowie den erforderlichen Liquiditätsbedarf rechtzeitig in die Projektplanung einzubeziehen.

Vor Ort tragen politische Entscheidungsträger und kommunale Unternehmen maßgeblich Verantwortung für die Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Kommunale Unternehmen erfüllen herausgehobene Aufgaben: Sie schaffen neuen und verwalten Wohnraum, sie erzeugen und verteilen Energie und Wärme oder kümmern sich um Trinkwasser, Abwasser und Abfälle. Sie bilden mit ihren Infrastrukturen und Dienstleistungen das Fundament für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sie sind Garant für die Lebensqualität in der Kommune und dienen dem Gemeinwohl.

Der vdw Sachsen, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V., und der Verband kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen, laden Sie herzlich ein, beim dritten „Tag der kommunalen Unternehmen“ gemeinsam mit Vertretern der Kommunalwirtschaft, der sächsischen Kommunal- und Landespolitik über den Wert und die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie deren Zukunftssicherung in Sachsen zu diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

§ 10 CO₂KostAufG sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gesetz regelmäßig evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die praktische Anwendung der CO₂-Kostenaufteilung, die Zielgenauigkeit des Stufenmodells, der Mieterschutz beim Brennstoffwechsel sowie die Frage, ob für Nichtwohngebäude ein eigenes Stufenmodell eingeführt werden soll. Das CO₂KostAufG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und wurde in der wohnungswirtschaftlichen Praxis inzwischen über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg angewandt. Nach anfänglichen Umsetzungsfragen und Auslegungsunsicherheiten war der nun im April 2026 bekannt gemachte Ergebnisbericht daher mit entsprechenden Erwartungen verbunden.

Der Ergebnisbericht zur Evaluation des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes bringt für die Wohnungswirtschaft vor allem eines: kurzfristig keine grundlegende Systemumstellung, wohl aber weiteren Prüf- und Anpassungsbedarf. Bestätigt wird, dass die CO₂-Kostenaufteilung im Grundsatz weiterhin auf Basis der tatsächlich gemessenen Verbräuche erfolgen soll; eine Umstellung auf Energieausweise ist nach Auffassung von BMWE und BMWSB derzeit nicht angezeigt. Zugleich soll im Rahmen der nächsten Novellierung des CO₂KostAufG eine Anpassung der Stufenfunktion für Wohngebäude geprüft werden.

Für Wohnungsunternehmen mit Nichtwohngebäuden ist insbesondere die Aussage zur künftigen Stufenfunktion relevant: Eine eigene Stufentabelle für Nichtwohngebäude wird vorerst nicht eingeführt. Nach dem Ergebnisbericht soll es bis auf Weiteres bei der pauschalen hälftigen Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden bleiben. Eine Änderung des Status quo erscheint erst dann sachgerecht, wenn Klarheit darüber besteht, wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird.

Auch bei fernwärmeversorgten Gebäuden sieht der Bericht Handlungsbedarf. Geprüft werden soll, ob die CO₂-Kosten künftig auch hier nicht mehr nach dem Stufenmodell, sondern ebenfalls pauschal hälftig verteilt werden. Hintergrund ist, dass Vermietende im Bereich der Fernwärme regelmäßig deutlich geringere Einflussmöglichkeiten auf die Emissionsminderung haben als bei öl- oder gasbasierten Heizsystemen. Parallel dazu steht eine Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Emissionsfaktoren im Raum, insbesondere bei KWK-Anlagen, da die derzeit nebeneinander bestehenden Ansätze zu abweichenden und in der Praxis nur schwer vermittelbaren Ergebnissen führen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Ergebnisberichts ist der Brennstoffwechsel. Hier äußern die Forschungsnehmer Zweifel, dass das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot Mietende bereits hinreichend vor Mehrkosten schützt. BMWE und BMWSB wollen deshalb im Zuge einer künftigen Novellierung prüfen, ob der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, um eine angemessene Kostenbelastung der Mietenden sicherzustellen. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies: Bei Nichtwohngebäuden bleibt es zunächst bei 50:50, für Fernwärme wird eine 50:50-Lösung ausdrücklich erwogen, und beim Wirtschaftlichkeitsgebot ist mit weiterer gesetzlicher Diskussion zu rechnen.

Ladeinfrastruktur am Wohnstandort wird für die Wohnungswirtschaft zunehmend relevant. Mit der neuen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.

Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen einschließlich technischer Ausrüstung, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Nach den Programminformationen beträgt die Förderung je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro bei Vorverkabelung ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Damit kann das Förderprogramm gerade für Wohnungsunternehmen im Rahmen von Modernisierungsvorhaben, Quartiersentwicklungen und der Weiterentwicklung von Stellplatzkonzepten von Interesse sein. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Anträge für mehrere Objekte zu stellen; eine gebündelte Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Zu beachten sind dabei die besonderen Fördervoraussetzungen. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beziehungsweise die europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nicht bereits adressiert werden. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden mithin nicht gefördert; dies betrifft insbesondere Neubauten ab dem 24. März 2021 sowie größere Renovierungen nach den Vorgaben des GEIG. Zudem muss der Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich wünschenswert.

Nach den veröffentlichten Förderaufrufen ist ferner vorgesehen, dass je antragsgegenständlichem Mehrparteienhaus mindestens 20 Prozent der vorhandenen wohnbezogen genutzten Stellplätze, mindestens jedoch sechs Stellplätze, vorverkabelt werden müssen. Mehrparteienhäuser mit weniger als sechs Stellplätzen können daher grundsätzlich keinen Förderantrag stellen. Die geförderten Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen; gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Wichtig ist außerdem, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann förderschädlich sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre nach Abschluss der Umsetzung. Während dieses Zeitraums bestehen Mitwirkungspflichten im Rahmen des Monitorings; hierzu können projektbezogene Informationen erhoben werden, um die Wirkung der Förderung fachlich auszuwerten und das Programm weiterzuentwickeln.

Die Antragstellung ist für Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümerinnen und Privateigentümer ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 vorgesehen. Die Förderung steht jeweils unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung bietet das Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort stehen unter anderem die Förderaufrufe, ein FAQ-Bereich mit praxisrelevanten Hinweisen, technische Mindestanforderungen, Übersichten zu den einzureichenden Unterlagen sowie ein QuickCheck zur ersten Orientierung bereit.

Rund 80 Personalverantwortliche aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kamen am 21. und 22. April 2026 in Hamburg zum 13. Forum Personal zusammen. Die vom EBZ gemeinsam mit den Regionalverbänden der deutschen Immobilienwirtschaft ausgerichtete Tagung stellte drei Themen in den Mittelpunkt, die Unternehmen derzeit parallel beschäftigen: Generationenwechsel, digitale Transformation und den praktischen Einsatz von KI im Personalbereich.

Schon der Auftakt machte deutlich, dass die Debatte über die Generation Z dann produktiv wird, wenn sie sich von Klischees löst. Die Berufsschullehrer des EBZ-Berufskollegs Justin Hirsemann und Thomas Maciejewski knüpften an die digitale Lebensrealität junger Menschen an und zeigten, welche Rolle Smartphone-Nutzung, Messenger-Dienste, Social Media und kurze, passgenaue Inhalte für Information, Orientierung und Ansprache spielen. Die zentrale Botschaft: Wer junge Zielgruppen erreichen will, muss nicht zwanghaft „jugendlich“ kommunizieren, sondern verstehen, auf welchen Kanälen Aufmerksamkeit entsteht, welcher Stil zum eigenen Unternehmen passt und wer im Betrieb nah genug an der Zielgruppe ist, um glaubwürdige Inhalte zu entwickeln. Besonders greifbar wurde dieser Perspektivwechsel in der anschließenden Gruppenarbeit. In vier Gruppen arbeiteten die Teilnehmenden mit unterschiedlichen Gen-Z-Personas und entwickelten konkrete Recruitingmaßnahmen.

 

Zwischen Generationenwechsel und neuer Arbeitskultur
Vertieft wurde das Thema in der Podiumsdiskussion mit Sabine Hopf, Leiterin Personal und Organisation Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG und der Auszubildenden Sina Bawa sowie Phuong Anh Le Hoang, Community Managerin und Bildungsreferentin der EBZ Akademie. Besonders wertvoll war, dass hier nicht über Generationen gesprochen wurde, sondern aus unterschiedlichen Rollen heraus: aus Sicht einer erfahrenen Personalleiterin, einer Auszubildenden am Beginn ihres Berufslebens und einer Vertreterin der Gen Z mit Organisationsblick. Aus diesem Austausch entstand ein sehr konkretes Bild davon, was junge Mitarbeitende heute im Employee Life Cycle erwarten: transparente Recruitingprozesse statt Black Box, empathische Gespräche statt Verhörsituation, Onboarding mit klaren Ansprechpersonen und nachvollziehbaren Erwartungen, regelmäßiges Feedback sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele dieser Punkte keine reinen Generationenfragen sind. Wertschätzung, Klarheit, Orientierung und Lernräume verbessern Zusammenarbeit insgesamt – unabhängig vom Alter. Das Praxisbeispiel der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG zeigte, wie sich diese konkret im Alltag umsetzen lässt: mit regelmäßigen Jours fixes mit Auszubildenden, Feedbackgesprächen nach Abteilungswechseln, engem Austausch mit Ausbildungsbeauftragten und der Bereitschaft, Prozesse bei Bedarf anzupassen. Entscheidend ist dabei weniger die einzelne Maßnahme als die Grundidee dahinter: junge Menschen ernst nehmen, Entscheidungen erklären, Entwicklung sichtbar machen und generationsübergreifende Zusammenarbeit aktiv gestalten.

 

Transformation konkret gestalten und Verantwortung weitergeben
Einen anderen, aber ebenso relevanten Akzent setzte Dr. Thomas Haßlöcher, Geschäftsführer, PensExpert Gruppe, mit seinem Beitrag zu Zeitwertkonten. Gerade weil dieses Thema vielen Teilnehmenden zunächst weniger vertraut war, stieß es auf großes Interesse. Zeitwertkonten wurden dabei nicht als Randthema oder bloßer Zusatzbenefit vorgestellt, sondern als Instrument moderner Lebensphasenvorsorge. Sie ermöglichen es, Gehaltsbestandteile, Boni, Überstunden oder Urlaubstage als Wertguthaben aufzubauen und später für Freistellungsphasen zu nutzen – etwa für Sabbaticals, Pflegezeiten, Weiterbildung, reduzierte Arbeitszeit oder einen flexibleren Übergang in den Ruhestand.

Wie nahe Künstliche Intelligenz inzwischen an konkreten HR-Aufgaben ist, zeigte André Gorpe, Community Manager bei der Circula GmbH, sehr anschaulich in seinem Vortrag zum smarten Personalmanagement. KI erschien hier weder als Heilsversprechen noch als Bedrohung, sondern als Werkzeugkasten für typische Aufgaben im Personalbereich: von Unternehmensbeschreibungen und zielgruppengerechten Stellenanzeigen über FAQ-Strecken im Bewerbungsprozess bis hin zur strukturierten Analyse von Bewerbungen, der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen, Zu- und Absageschreiben oder Onboarding-Plänen. Ebenso wichtig war der zweite Teil der Botschaft: Gute Ergebnisse entstehen nur mit klaren Prompts, ausreichend Kontext und menschlicher Prüfung. Datenschutz, mögliche Verzerrungen und die Qualität der Ergebnisse bleiben gerade im HR-Umfeld zentrale Verantwortungsthemen.

 

Austausch, Wertschätzung und Blick nach vorn
Neben den fachlichen Impulsen hatte das Forum auch eine persönliche und emotionale Note: Rüdiger Grebe, Leiter der EBZ Akademie sowie des Bereichs Coaching und Consulting, wird das EBZ ebenso wie Elke Nippold-Rothes, Trainerin für Führungskräfte- und Personalentwicklung, zum 30. Juni 2026 verlassen. Der Vorstandsvorsitzende des EBZ Klaus Leuchtmann war persönlich angereist, um beiden für ihr langjähriges Engagement zu danken und ihre Verdienste zu würdigen. Er nutze die Gelegenheit den Nachfolger von Rüdiger Grebe, Prof. Dr. Christian Unsöld, der zugleich Professor für innovative Unternehmens- und Personalentwicklung an der EBZ Business School ist, vorzustellen. Mit ihm übernimmt ein ausgewiesener Fachmann diese verantwortungsvolle Aufgabe. Generationenwechsel, ein Thema des Forums, findet eben nicht nur in den Wohnungsunternehmen, sondern auch im EBZ statt.

Auch jenseits der Vorträge erfüllte das Forum seinen Anspruch als Austauschformat. Beim gemeinsamen Abendessen wurden die Themen vertieft, Erfahrungen aus den Unternehmen geteilt und Kontakte weiter ausgebaut. Gerade für ein Format, das sich vollständig Personalthemen widmet, ist dieser kollegiale Erfahrungstransfer ein wesentlicher Mehrwert. Passend dazu wurden die Teilnehmenden diesmal auch direkt in die Themenfindung für das kommende Jahr einbezogen und konnten ihre Wünsche einbringen.


Hinweis: Dies ist eine Pressemitteilung des EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Kontakt: Joy Linders, Telefon: 234 9447-769, E-Mail: j.linders@e-b-z.de
Bidler: © EBZ

 

Glasfaser-Ausbau ja, aber richtig! Der aktuelle Entwurf der TKG-Novelle gibt da reichlich Stoff zu Diskussionen. Die Interessen der Breitband-Anbieter und der Wohnungswirtschaft müssen sich dabei nicht entgegenstehen, wenn man auf Kooperation und das Gemeinsame im Sinne der Mieter setzt.

Das zeigte der gemeinsame Termin von BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. und vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. beim Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz am 24. April. Wir danken Referatsleiter Steffen Lehmann für die Gesprächsbereitschaft, das aufmerksame Zuhören, die detaillierten Nachfragen und die wichtigen Impulse. Auch hier gilt: Gemeinsam erreichen wir mehr. Und ganz konkret heißt das: Schnellerer Netzausbau.

Ein großes Dankeschön auch an die Experten Oliver Ulke (BREKO), Heiko Sander Sander (WSL / LWB), Emanuel Hell (TKI), Jens Schaller (SachsenGigaBit), Michael Fritzsch (eins) und Lutz Lohse (enviaTEL) für die fundierte und kompetente Organisation, Vorbereitung und Begleitung des Treffens. Auch hier gilt: Wir bleiben dran!

Großes Interesse, intensive Diskussionen und viele praxisnahe Impulse. Unser Erfahrungsaustausch zur sächsischen Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (pMW) in Pirna war ein voller Erfolg. Die hohe Nachfrage hat deutlich gemacht, wie gut die pMW in der Praxis ankommt und angenommen wird. Gleichzeitig wird klar, dass die eigentlichen Herausforderungen, wie so oft, in der konkreten Umsetzung und in den Details liegen.

Genau hier hat unsere Veranstaltung angesetzt und Raum für Austausch, Klärung und gemeinsame Lösungsansätze geboten. Ein besonderes Highlight war zudem die Besichtigung eines Projekts auf dem Pirnaer Sonnenstein, das unser Mitgleidsunternehmen, die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna (WGP), engagiert vorantreibt. Solche Beispiele machen deutlich, welches Potenzial in der Sanierungsförderung steckt, wenn sie vor Ort mit Leben gefüllt wird. Auch der Tagungsort selbst war beeindruckend. Das Tom Pauls Theater am Pirnaer Markt, ein sehr geschichtsträchtiges Gebäude, das aufwändig saniert und der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht wurde.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den regen Austausch und bei der Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna für die Besichtung des Bauprojektes.

 

Seien Sie dabei beim Forum Zukunft Gebäude am 29. April 2026 in Dresden und tauchen Sie ein in die spannenden Themen rund um Arbeitswelten, Bau und Digitalisierung! Erleben Sie den Austausch live vor Ort und vernetzen Sie sich mit Experten und Gleichgesinnten. Lassen Sie sich inspirieren, wie moderne Technologien die Art und Weise, wie wir arbeiten und bauen, revolutionieren.

Programm

10:30 Uhr
Check In

11:00 – 17:00 Uhr
Ausstellung

12:30 – 14:30 Uhr
Track 1 – Neue Arbeitswelten
Tell Wollert (Techniker Krankenkasse) “Ergonomischer Arbeitsplatz”, Heinrich Müller (Licht in Form) “Im rechten Licht”, Andrea Horezky (Bensch & Horezky) “Gelebte Praxis am Beispiel von Infineon”, Martin Fiedler (neongrau) “Fuck Ups aus der Co – Working Welt”

Track 2 – Bauen
Markus Michael (Texulting) “ESG Beratung für Unternehmen”, Jens Jung (Hieber Betonbau) Betonfertigbauteile (Vorfertigung in Fabriken), Prof. Thomas Naumann (HTW) „Bauen im Bestand“

Track 3 – Digitalisierung
Steffen Viebrock “Bauplansuche mit KI”, Björn Schuster (N+P Informationssysteme) “Digitale Planung”, Stefan Urlberger (Vi-BIM Solutions) & Lisa Schlund (Construction Future Lab), Dr. Mario Geissler (Points2BIM) „Datenbeschaffung & – struktur“

14:30 – 15:00 Uhr
Kaffeepause

15:00 – 17:00 Uhr
Track 1 – Neue Arbeitswelten
Marius Brade (Fachhochschule Dresden) “New Work Lab”, Jessica Spaller (Biophilic Workspaces) „Farbpsychologie & Biophilic Design“, Danny Hess „Die Zukunft des Büros“, Daniel Verlooven (Impact Acoustic) „Lärmschutz“

Track 2 – Bauen
Boris Böhm, Dr. Lademann & Partner „Quartiersentwicklung“, Tobias Maisch (Frida Architekten) „Zirkuläres & klimaneutrales Bauen im Bestand mit Fokus auf Holzbau und Lehmbau“, tba (Goldbeck) “Die Digitale Baustelle – VR & XR Lösungen & Dohnenvermessung”

Track 3 – Digitalisierung
Dirk Fellendorf (Fellendorf Architekten) „KI & Architektur“, Thomas Graichen (Pinpoint), Marco Rutzke (NET Task GmbH) „User-Centric Billing OS“ – Gebäudebetriebssysteme

Teilnehmerinformation

Weitere Informationen zur Veranstaltung der Silicon Saxony Management GmbH und zur Anmeldung finden Sie hier.

Die Frühjahrssitzung des GdW-Fachausschusses Planung, Technik, Energie führte die Mitglieder in diesem Jahr an einen ebenso eindrucksvollen wie passenden Ort: in die historische Altstadt von Meißen. Gastgeber war die Stadtentwicklungs- und Erneuerungsgesellschaft SEEG Meißen – ein langjähriges und engagiertes Mitglied im vdw Sachsen.

Inmitten eines außergewöhnlichen Altstadtensembles, das deutschlandweit seinesgleichen sucht, kamen Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um zentrale Zukunftsfragen der Wohnungswirtschaft zu diskutieren. Trotz einer dicht gefüllten politischen Agenda – insbesondere mit Blick nach Berlin und die aktuellen Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz – bot die Sitzung Raum für strategische Weichenstellungen und einen intensiven fachlichen Austausch.

Ein besonderer Höhepunkt war der Beitrag von Birgit Richter, amtierende Geschäftsführerin der SEEG Meißen. Vor ihrem Eintritt in den Ruhestand stellte sie dem Gremium – das sich auch anlässlich ihres Abschieds in Meißen versammelt hatte – noch einmal das richtungsweisende Projekt „Meißner Wohnen 4.0: Energieautarke Häuser“ vor. Im Fokus standen das innovative Pauschalmietmodell sowie die praktischen Herausforderungen seiner Umsetzung. Nach fünf Jahren kontinuierlichen Monitorings konnte die SEEG einen fundierten Erfahrungsschatz vorweisen, der im Ausschuss auf großes Interesse stieß und wichtige Impulse für die weitere Diskussion lieferte.

Besonders eindrucksvoll war die technische Konzeption des Projekts, in dem marktreife Komponenten in einem für den mehrgeschossigen Wohnungsbau noch immer bemerkenswert anspruchsvollen System zusammengeführt wurden. Die Gebäude wurden als Effizienzhaus 55 mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung errichtet. Zum Einsatz kamen Photovoltaikmodule auf Dach- und Fassadenflächen, Batteriespeicher, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Pufferspeicher sowie eine zentrale Frischwasserstation. Hervorzuheben ist insbesondere die Fassaden-Photovoltaik, die nicht nur der Stromerzeugung dient, sondern zugleich zur Verschattung der südexponierten Räume beiträgt und auf bessere Erträge im Winterhalbjahr ausgelegt wurde. Ziel des Gesamtkonzepts ist ein hoher Grad energetischer Selbstversorgung im Gebäudebetrieb.

Nach der Best-Practice-Besichtigung schloss sich eine geführte Entdeckungstour durch Meißen an. Die Teilnehmenden erlebten ein nahezu vollständig erhaltenes historisches Stadtbild: eng verwinkelte Gassen, eindrucksvolle Altbauten und überraschend großzügige, terrassierte Hintergärten eröffneten Perspektiven auf ein Meißen, das sich vielerorts erst auf den zweiten Blick erschließt. Zugleich wurde ein bemerkenswerter historischer Zusammenhang greifbar: Die jahrzehntelangen Einschränkungen und fehlenden Investitionsmittel in der DDR haben ungewollt dazu beigetragen, dieses außergewöhnlich authentische Stadtbild bis heute zu bewahren. Die SEEG saniert und erhält dieses bauliche Erbe mit großem Engagement und schafft dabei zugleich sozial verantwortlichen Wohnraum.

Der erste Sitzungstag fand seinen Ausklang im traditionsreichen Ratskeller, wo die fachlichen Gespräche in angenehmer Atmosphäre vertieft wurden und die vielfältigen Eindrücke des Tages nachwirkten.

Am Folgetag setzte der Fachausschuss seine Arbeit mit weiteren zentralen Themen fort – darunter das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), serielle Sanierungsansätze sowie der Gebäudetyp E.

Die Sitzung in Meißen zeigte eindrucksvoll, wie fachlicher Diskurs, praktische Einblicke und ein inspirierendes Umfeld zusammenwirken können. Sie bot nicht nur fundierte Antworten auf aktuelle Herausforderungen, sondern auch neue Perspektiven für die Zukunft der Wohnungswirtschaft.

Ein herzlicher Dank gilt der SEEG Meißen für die Einladung, die engagierte Gastgeberschaft und die eindrucksvollen Einblicke in ihre Arbeit vor Ort.

 

Gemeinsam mit Mirjam Philipp Philipp vom VSWG traf Verbandsdirektor Alexander Müller am 30. März Sören Trillenberg im Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung zu einem Antrittsbesuch. Sören Trillenberg ist seit dem 1. Januar Staatssekretär. Als Bauingenieur bringt er umfassende fachliche und praktische Erfahrung in seine neue Aufgabe ein.

Im sehr angenehmen Gespräch haben wir uns nicht nur persönlich vorgestellt, sondern auch intensiv zu den aktuellen Herausforderungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft ausgetauscht. Die Themen reichten längst nicht nur vom Bauturbo bis zum Umgang mit Leerstand, was zeigt wie breit das Spektrum ist in dem wir uns bewegen.

Vielen Dank für den konstruktiven Dialog. Wir freuen uns auf die Fortsetzung des Austauschs und eine gute Zusammenarbeit.