Energische Schritte jetzt!
20. August 2026
Sächsische Wohnungs- und Energiewirtschaft fordern verlässliche Förderung, bezahlbare Fernwärme und eine faire Lastenverteilung
Die Energie- und Wärmewende ist in der sächsischen Wohnungs- und Energiewirtschaft längst operative Realität. Steigende CO₂-Kosten, hohe Investitionsbedarfe, neue Abrechnungs- und Umlageregelungen sowie kurzfristig veränderte Förderbedingungen erhöhen den Druck auf die Mieter, die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und die kommunalen Energieversorger. Damit bezahlbares Wohnen und eine sichere Wärmeversorgung auch in Zukunft gewährleistet bleiben, fordern der Verband kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen (VKU), der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. und der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) energische Schritte.
Anlässlich ihrer gemeinsamen Pressekonferenz in Dresden machen die drei Verbände deutlich: Wohnen und Energieversorgung müssen gemeinsam gedacht werden. Eine sozialverträgliche Wärmewende kann nur gelingen, wenn Investitionen wirtschaftlich darstellbar, politische Rahmenbedingungen langfristig verlässlich und die entstehenden Kosten transparent sowie fair verteilt sind. Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

„Es ist Zeit für wirksame, pragmatische und zielgerichtete Maßnahmen durch verlässliche Rahmenbedingungen. Wohnungsunternehmen dürfen nicht zum Versuchsfeld einer Transformation werden, bei der Aufwand, Unsicherheit und Risiko auseinanderfallen. Wir planen und investieren über Jahrzehnte. Gleichzeitig wachsen mit jeder neuen Umlage-, Berechnungs- und Nachweispflicht der Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko. Die Verantwortung für Kosten und Faktoren, die Wohnungsunternehmen kaum oder gar nicht beeinflussen können, darf nicht einseitig bei den Vermietern landen. Die Wärmewende braucht eine faire Lastenverteilung zwischen Staat, Energiewirtschaft, Vermieter sowie Mieter und sie muss für die Menschen bezahlbar bleiben“, betont VSWG-Vorstand Mirjam Philipp.
Besonders gravierend sind die zum 21. Juli 2026 geänderten Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach Berechnung der Verbände sinkt bei einer geförderten Einzelmaßnahme in einem Gebäude mit zwölf Wohnungen die förderfähige Kostenbasis von 360.000 Euro auf 151.000 Euro – ein Rückgang um rund 58 Prozent. Bei der Effizienzhausförderung wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert und zugleich entfällt der zusätzliche EE-Bonus. Damit erhalten die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE keinen Tilgungszuschuss mehr. Für EH 55 EE verbleiben fünf Prozent und damit bei voller Ausschöpfung des Kreditbetrags höchstens 7.500 Euro statt zuvor bis zu 30.000 Euro je Wohnung.

„Die neue Förderung schwächt ausgerechnet die Breitenmodernisierung. Förderung darf nicht nur einzelne Leuchtturmprojekte ermöglichen. Sie muss dort ansetzen, wo für jeden investierten Euro möglichst viel CO₂ eingespart und zugleich bezahlbarer Wohnraum erhalten werden kann. Wenn Förderbedingungen mit kaum planbarem Vorlauf geändert werden, die Effizienzhausstufen 70 EE und 85 EE ohne Tilgungszuschuss bleiben und die sächsische Förderung zwingend an die Bundesförderung gekoppelt ist, geraten wirtschaftlich tragfähige Modernisierungen ins Wanken. Dann werden Vorhaben verschoben, reduziert oder vollständig unmöglich und bezahlbares Wohnen sowie Klimaschutz verlieren gemeinsam“, erklärt vdw-Verbandsdirektor Alexander Müller.
Die Wohnungsverbände fordern daher, die Förderung stärker an tatsächlicher CO₂-Minderung und Kosteneffizienz auszurichten. Für die Effizienzhausstufen 70 EE und 85 EE sind wieder tragfähige Tilgungszuschüsse erforderlich. Zudem müsse die Degression der förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern zurückgenommen und ein Sozialbonus für niedrigpreisige Mietwohnungs-bestände eingeführt werden. Förderänderungen benötigen angemessene Vorläufe, belastbare Übergangsregelungen und eine bessere Abstimmung zwischen Bundes- und Landesförderung.

Fernwärme spielt eine Schlüsselrolle. In den von den Verbänden ausgewerteten Beständen werden 168.657 von 213.582 Wohnungen und damit fast vier von fünf Wohnungen mit Fernwärme versorgt. 39.495 Wohnungen werden mit Gas beheizt, 5.430 entfallen auf sonstige Versorgungsarten. In den sächsischen Metropolen liegt der Fernwärmeanteil bei mehr als 90 Prozent, außerhalb bei rund 65 Prozent. Dort wird zugleich etwa ein Drittel der Wohnungen mit Gas versorgt. Zusätzlich sind in den Mitgliedsbeständen bereits mehr als 1.200 Wärmepumpen im Einsatz.
Damit wird jede Preisbewegung bei der Fernwärme unmittelbar zu einer Frage der Wohnkosten. Wohnungsunternehmen können Preisbildung und Dekarbonisierungspfad der Energieversorger jedoch nur begrenzt beeinflussen. Anders als bei Strom oder Gas besteht aus wirtschaftlich-technischen Gründen bei der Fernwärme in der Regel keine freie Anbieterwahl.
Aus Sicht der Verbände erschwert zudem das geltende Kostenneutralitätsgebot die Umstellung vermieteter Gebäude auf eine gewerbliche Wärmelieferung oder einen Wärmenetzanschluss. Der vorgeschriebene Kostenvergleich orientiert sich an historischen Verbrauchs- und Kostendaten. Investitions- und Transformationskosten einer neuen Versorgung, künftige Preissteigerungen für fossile Energie, zusätzliche CO₂-Kosten und spätere Effizienzgewinne werden dabei nur unzureichend berücksichtigt. Politisch gewünschte Anschlüsse an Wärmenetze werden dadurch wirtschaftlich und rechtlich blockiert.

„Fernwärme ist für Sachsen keine Randfrage, sondern ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Ihre Dekarbonisierung erfordert hohe und langfristige Investitionen. Diese Kosten müssen angemessen, transparent und nachvollziehbar refinanzierbar sein. Zugleich müssen Effizienzvorteile und öffentliche Fördermittel bei den Kunden ankommen, damit Transformationskosten nicht zum endlosen Preistreiber in der Fernwärme werden. Ein rückwärtsgewandter Kostenvergleich darf die politisch gewollte Umstellung auf Fernwärme nicht verhindern. Wir brauchen einen zukunftsorientierten Gesamtkostenvergleich, klare Kosten- und Preisregeln, eine verlässlich finanzierte Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und eine Fortführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes über 2026 hinaus“, stellt VKU-Landesgeschäftsführer Dr. Florian Gräßler