CO₂KostAufG auf dem Prüfstand: Ergebnisbericht zur Evaluation veröffentlicht
27. April 2026
§ 10 CO₂KostAufG sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gesetz regelmäßig evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die praktische Anwendung der CO₂-Kostenaufteilung, die Zielgenauigkeit des Stufenmodells, der Mieterschutz beim Brennstoffwechsel sowie die Frage, ob für Nichtwohngebäude ein eigenes Stufenmodell eingeführt werden soll. Das CO₂KostAufG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und wurde in der wohnungswirtschaftlichen Praxis inzwischen über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg angewandt. Nach anfänglichen Umsetzungsfragen und Auslegungsunsicherheiten war der nun im April 2026 bekannt gemachte Ergebnisbericht daher mit entsprechenden Erwartungen verbunden.
Der Ergebnisbericht zur Evaluation des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes bringt für die Wohnungswirtschaft vor allem eines: kurzfristig keine grundlegende Systemumstellung, wohl aber weiteren Prüf- und Anpassungsbedarf. Bestätigt wird, dass die CO₂-Kostenaufteilung im Grundsatz weiterhin auf Basis der tatsächlich gemessenen Verbräuche erfolgen soll; eine Umstellung auf Energieausweise ist nach Auffassung von BMWE und BMWSB derzeit nicht angezeigt. Zugleich soll im Rahmen der nächsten Novellierung des CO₂KostAufG eine Anpassung der Stufenfunktion für Wohngebäude geprüft werden.
Für Wohnungsunternehmen mit Nichtwohngebäuden ist insbesondere die Aussage zur künftigen Stufenfunktion relevant: Eine eigene Stufentabelle für Nichtwohngebäude wird vorerst nicht eingeführt. Nach dem Ergebnisbericht soll es bis auf Weiteres bei der pauschalen hälftigen Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden bleiben. Eine Änderung des Status quo erscheint erst dann sachgerecht, wenn Klarheit darüber besteht, wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird.
Auch bei fernwärmeversorgten Gebäuden sieht der Bericht Handlungsbedarf. Geprüft werden soll, ob die CO₂-Kosten künftig auch hier nicht mehr nach dem Stufenmodell, sondern ebenfalls pauschal hälftig verteilt werden. Hintergrund ist, dass Vermietende im Bereich der Fernwärme regelmäßig deutlich geringere Einflussmöglichkeiten auf die Emissionsminderung haben als bei öl- oder gasbasierten Heizsystemen. Parallel dazu steht eine Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Emissionsfaktoren im Raum, insbesondere bei KWK-Anlagen, da die derzeit nebeneinander bestehenden Ansätze zu abweichenden und in der Praxis nur schwer vermittelbaren Ergebnissen führen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Ergebnisberichts ist der Brennstoffwechsel. Hier äußern die Forschungsnehmer Zweifel, dass das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot Mietende bereits hinreichend vor Mehrkosten schützt. BMWE und BMWSB wollen deshalb im Zuge einer künftigen Novellierung prüfen, ob der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, um eine angemessene Kostenbelastung der Mietenden sicherzustellen. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies: Bei Nichtwohngebäuden bleibt es zunächst bei 50:50, für Fernwärme wird eine 50:50-Lösung ausdrücklich erwogen, und beim Wirtschaftlichkeitsgebot ist mit weiterer gesetzlicher Diskussion zu rechnen.