Zwangsvollstreckungsrecht AKTUELL
Zeitraum:
16.01.19 09:00 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Am Brauhaus 8 01099 Dresden
Inhalte
Das Verfahren der Vermögensauskunft soll eigentlich als Grundlage dienen, damit weitere Vollstreckungsversuche Erfolg versprechen. Die Praxis zeigt leider, dass viele Vermögensverzeichnisse vom Inhalt her unvollständig bzw. nicht schlüssig sind. Daher gehört es zur Aufgabe der Gläubiger eine zeitnahe und ordnungsgemäße Überprüfung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
In diesem Seminar wollen wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, das Verfahren der Vermögensauskunft tatsächlich als Informationsquelle nutzen zu können. Setzen Sie den Gerichtsvollzieher als „Fragesteller“ in diesem Verfahren ein! Nutzen Sie die Nachbesserung des Verzeichnisses, den beigefügten Fragenkatolog oder die Unterbrechung der zweijährigen Sperrfrist, um ausführliche und aktuelle Informationen vom Schuldner zu erhalten. Weiterhin erhalten Sie auch eine Checkliste für die Überprüfung eines Verzeichnisses auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit.
Seit 01.01.2018 können die Aufträge an den Gerichtsvollzieher elektronisch gestellt werden. Ist dies die schnellere und kostengünstigere Alternative zur Papierflut?
Welche technischen Voraussetzungen notwendig sind bzw. welche Daten und Inhalte (Titel, Vollstreckungsunterlagen usw.) versandt werden müssen, werden wir in diesem Seminar darstellen. Ebenso werden auch die Vorteile für den elektronischen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses erläutert.
- Die Überprüfung des Vermögensverzeichnisses: was bedeutet fehlende Schlüssigkeit bei den Angaben des Schuldners?
- Wann kann eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft beantragt werden?
- Die richtige Antragstellung für einen Nachbesserungsantrag – die Kostenfreiheit für dieses Verfahren beachten!
- Wer ist die auskunftspflichtige Person bei den jeweiligen unterschiedlichen Schuldnern?
- Der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher!
- Was sind die technischen Voraussetzungen und für welche Vollstreckungstitel ist der elektronische Auftrag erlaubt?
- Die Vorteile des elektronischen Pfüb-Antrages
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Rechtsabteilung und Debitorenmanagement

- Preis Mitglieder: 239,00 €
- Preis Nichtmitglieder: 359,00 €
Dozent/in

Frank Däumichen, Geschäftsführer der GMF GmbH
Frank Däumichen ist geschäftsführender Gesellschafter der GMF Gesellschaft für innovatives Forderungsmanagement mbH und Leiter der GMF Akademie für Forderungsmanagement. Als qualifizierte Person ist er für die GMF im Rechtdienstleistungsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Aufgrund seiner 10-jährigen Justizangehörigkeit, darunter auch die Tätigkeit als Gerichtsvollzieher in Berlin, wurde die qualifizierte Zwangsvollstreckung eines… Frank Däumichen ist geschäftsführender Gesellschafter der GMF Gesellschaft für innovatives Forderungsmanagement mbH und Leiter der GMF Akademie für Forderungsmanagement. Als qualifizierte Person ist er für die GMF im Rechtdienstleistungsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Aufgrund seiner 10-jährigen Justizangehörigkeit, darunter auch die Tätigkeit als Gerichtsvollzieher in Berlin, wurde die qualifizierte Zwangsvollstreckung eines seiner Hauptaugenmerke. Zu den Themen betriebliches und gerichtliches Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und dem Verbraucherinsolvenzverfahren, tritt er bundesweit regelmäßig als Referent auf. Weiterhin verfasst er Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften und war Herausgeber der Fachzeitschrift Forderung und Vollstreckung (FoVo). Ebenso ist er Mitglied des Landesfachausschusses Innen und Recht von Baden-Württemberg. Sein Ziel in den Seminaren liegt darin, die praktische Optimierung in der Bearbeitung von Vorgängen zu fördern, um die Sicherheit und Kompetenz für die Mitarbeiter der jeweiligen Bereiche zu erhöhen.