(NEU!) Die Eigentümerversammlung der WEG – vor und nach CORONA (SEMINAR)
Dieses Seminar findet anstelle des Seminars „WEG-Reform 2020/2021“ statt.
Inhalt:
„Alle Jahre wieder…!“ – So muss es der Hausordnung vorkommen, wenn sich einmal jährlich im Rahmen einer Versammlung alle Eigentümer mit der Verwaltung treffen, um die wichtigsten Beschlüsse zu fassen. Naturgemäß kann es hierzu Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Divergenzen zwischen den Beteiligten kommen. Die Interessen müssen jedoch nicht konträr ausgerichtet sein.
Die Verwaltung ist jedoch gehalten, im Interesse einer funktionierenden und ordnungsgemäßen Betreuung aller Eigentümer, zielführend und richtig zu agieren. Auch etwaige Haftungsfragen gilt es in diesem Kontext zu vermeiden.
Das Seminar zeigt auf welche Fehler bereits im Vorfeld (Einladung, Tagesordnung etc.) vermieden werden können. Dargestellt wird weiterhin, auf was bei Beschlussformulierungen und Beschlussfassungen zu achten ist. Zugleich wird anhand eines Ablaufes einer Versammlung die damit sich ergebenden Rechtsfragen erläutert. Ebenfalls angesprochen werden Fragen der Nachbereitung. Die wichtigsten Beschlüsse der verschiedenen Konstellationen werden ebenfalls dargestellt.
Das Seminar geht dabei ergänzend auch ein auf aktuelle Fragen der Corona-Pandemie sowie auf die anstehenden Änderungen im Rahmen der geplanten WEG Reform 2020/2021 ein.
Gliederung
I. Vorbereitung der Eigentümerversammlung
Einberufung der Eigentümerversammlung
Das Stimmrecht in der Versammlung
Regelungen zur Vertretung in der Eigentümerversammlung
Teilnahme Dritter an der Versammlung
II. Ablauf der Eigentümerversammlung
Leitung der Versammlung
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Umgang mit der Tagesordnung
Geschäftsordnungsbeschluss zum Ablauf der Versammlung
Rede- und Antragsrecht
Schluss der Versammlung
III. Besonderheiten in Pandemie-Zeiten
Gesetzliche Vorgaben (Covid-19-FAMG)
Notwendigkeit einer Präsenz-Eigentümer-Versammlung
Automatische Verwalterfortbestellung und Vergütungsfragen
Notwendigkeit eine Jahresabrechnung
IV. Nachbereitung der Versammlung und das Protokoll
Inhalt des Protokolls
Form des Protokolls
Frist zur Zusendung
Fehlerhaftes Protokoll
V. Beschlüsse – Was geht und was nicht ?
Die Beschlusssammlung
Der Beschluss
Beschlussfehler/Beschlussmängel
Die Anfechtung von Beschlüssen
Wie sieht das gerichtliche Verfahren aus?
VI. Beschlussfassung – „Basics“ und „Highlights“
Wahl des Verwalters
Wahl des Verwaltungsbeirats
Genehmigung der Jahresabrechnung
Genehmigung des Wirtschaftsplans
Instandhaltungen/Instandsetzungen
Bauliche Veränderungen/Modernisierungsmaßnahmen
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Hausordnung
Entlastung des Verwalters
Beschlüsse unter »Sonstiges« bzw. »Verschiedenes«
VII. Besonderheit Mehrhausanlage
Das Wohnungseigentumsgesetz ist maßgebend
Eigentümerversammlung
Kostentrennung
Stimmrecht
VIII. Resümee und Ausblick auf die WEG-Reform
Zielgruppe: Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen in der WEG-Verwaltung
Seminarzeit/netto: 6 h (Sie erhalten im Anschluss ein Teilnahmezertifikat.)
Hinweis:
Dieses Seminar des vdw Sachsen ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern & Immobilienmaklern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.
Makler, WEG- und Wohnimmobilienverwalter sind nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter umfasst 20 Stunden in drei Jahren und gilt darüber hinaus auch für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten.