Die Folgen der Reform der Zwangsvollstreckung in der Praxis: „Reparaturgesetz“ & Änderungen beim amtlichen Vollstreckungsauftrag
Das „Reparaturgesetz“ wurde nicht nur überraschend schnell durch den Gesetzgeber verabschiedet, sondern erhielt auch in den letzten Minuten entscheidende Änderungen, die leider zu Lasten der Gläubiger gegangen sind.
Die erfreulichste Neuregelung besteht auch darin, dass die 500,- EUR Wertgrenze abgeschafft wurde. Somit gibt es keine „Zweiklassengesellschaft“ unter den Gläubigern mehr und alle können den Vorteil, insbesondere beim Auskunftsersuchen durch den Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO, nutzen.
Auf der anderen Seite wurde eingeführt, dass eine zwingende Übersendung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses bei bereits abgegebener Vermögensauskunft zu erfolgen hat. Ebenso wurde geregelt, dass die Zustellung der Eintragungsanordnung Teil des Vollstreckungsverfahrens ist und somit auch Kosten vom Gläubiger zu tragen sind. Eine weitere entscheidende Änderung ist die Einführung einer gesonderten neuen Gebühr für die Gerichtsvollzieher, im Zusammenhang für eine gütliche Erledigung. Diese entsteht, egal ob der Gläubiger sich zu Ratenzahlungen geäußert hat oder nicht bzw. auch dann, wenn der Gerichtsvollzieher keine gütliche Einigung erzielen konnte.
Mit diesem Seminar möchten wir Sie über die neuen Kostenstrukturen und Bearbeitungsabläufe, die bei den Gläubigern eintreten werden, informieren. Hierzu gehört auch die Bewertung von Bonitätsauskünften, die richtige Vorgehensweise bei einem Antrag für ein Auskunftsersuchen und die Folgen der Änderungen im amtlichen Formular für den Vollstreckungsauftrag.
Weiterhin erhalten Sie auch wieder Informationen zu aktuellen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere eine BGH-Entscheidung zur amtlichen Forderungsaufstellung beim Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss.
Nutzen Sie die aktuellen Tipps für Ihre tägliche Praxis!
Inhalte
- Wegfall der 500,00 € Wertgrenze! Welche Vorteile können beim Auskunftsersuchen und bei der Anschriftenermittlung dadurch genutzt werden?
- Die Veränderungen im amtlichen Formular für die Zwangsvollstreckungsaufträge
- Welche Folgen hat die zwingende Übersendung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses bei der Antragstellung und bei den Bonitätsauskünften?
- Kann die neue Gebühr für die gütliche Einigung verhindert werden?
- Welche Kosten darf der Gerichtsvollzieher für die Zustellung der Eintragungsanordnung berechnen?
- Auf welche Datenbanken dürfen die Gerichtsvollzieher zusätzlich zugreifen?
- Welche Bedeutung hat die Mehrfachverwendung von Drittauskünften in der Praxis und wie sollten die Gläubiger richtig darauf reagieren?
- Wie sind die Ergebnisse von Auskunftsersuchen für die weitere Vollstreckung richtig zu bewerten?
- Die Besonderheiten des isolierten Antrages auf ein Auskunftsersuchen
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Rechtsabteilung und des Debitorenmanagements
Preise
Preis (Mitglieder): 239,00 €
Preis (Nichtmitglieder): 359,00 €