Der Prokurist
Seminarort
neue Geschäftsstelle des vdw Sachsen: Am Brauhaus 8 / Waldschlösschenareal / 3. Etage, 01099 Dresden
Inhalte
Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestellen häufig neben der Geschäftsführung Prokuristen. Zwar besteht keine Pflicht zur Bestellung eines Prokuristen. Allerdings bietet die Prokura die Möglichkeit, weitere leitende Mitarbeiter in die unternehmerische Verantwortung und Vertretung eines Unternehmens einzubeziehen.
Wichtig ist, dass sich das Unternehmen und insbesondere der jeweilige Prokurist über die mit der Prokura verbundenen Rechte und Pflichten im Klaren sind. Dies schließt eventuelle Haftungsrisiken des Prokuristen ein.
Grundlagen
- Inhalt und Rechtsnatur der Prokura
- Abgrenzung der Prokura von der Handlungsvollmacht und Generalvollmacht
- Zuständigkeit und Form der Prokuraerteilung
- Arten der Prokura (Gesamtprokura oder Einzelprokura, halbseitige Gesamtprokura, gemischte Gesamtprokura)
- Anforderungen an die Person des Prokuristen
- Bedeutung der Eintragung der Prokura im Handelsregister
- Widerruf und Erlöschen der Prokura
- Sonstiges
Rechte und Pflichten
- Stellung des Prokuristen im Unternehmen
- Vertretungsmacht des Prokuristen
- Beschränkungen des Innenverhältnisses
- Sonstiges
Haftung
- Pflichtverletzungen des Prokuristen, insbesondere Missbrauch der Prokura
- Haftung des Prokuristen, insbesondere nach dem Grad des Verschuldens und allgemeiner Haftungsregelungen des BGB
- Mögliche Haftung des Prokuristen als „faktischer Geschäftsführer“
- Sonstiges
Zielgruppe
Prokuristen/innen und Geschäftsführer/innen, Abteilungsleiter/innen in der Wohnungswirtschaft