Mitgliederbereich

Bitte geben Sie ihren Benutzernamen oder E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts.

Bitte geben Sie ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten die E-Mail zum Abschließen der Registrierung erneut. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Der betreute Mieter


Zeitraum:

23.09.2025 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

vdw Sachsen, Am Brauhaus 8, 01099 Dresden

Inhalte:

 

Das Schnittstellenseminar zwischen Mietrecht und Betreuungsrecht!

 

Das Seminar bietet praxisorientierte Informationen über alle mietrechtlichen und betreuungsrechtlichen Fragestellungen bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit oder im Betreuungsfall eines Mieters. Behandelt werden sowohl die gesetzliche Betreuung nach § 1896 ff. BGB, als auch die rechtsgeschäftliche Vertretung, insbesondere die Vorsorgevollmacht.

 

Das Seminar wird durch die Vermittlung von Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts sowie der aktuellen gerichtlichen Entscheidungen bestimmt und setzt Vorkenntnisse im Mietrecht voraus. Daneben werden die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuregelungen des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erörtert. Mietverhältnisse, bei denen es sich beim Mieter um eine betreute Person handelt, sind in Konfliktfällen wie fristlose Kündigung und Mieterhöhung abweichend von der üblichen Herangehensweise zu behandeln. Wer ist Adressat der Kündigung, wer des Mieterhöhungsverlangens? Welche Anforderungen sind an das Bestehen von Kündigungsgründen, beispielsweise bei „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens?“ zu stellen? Gibt es Abweichungen zur „normalen“ Intensität von Beeinträchtigungen? Kann das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn der Betreuer einer Modernisierungsankündigung unter Hinweis auf den krankhaft, manischen Zustand des Betreuten widerspricht? Vor diesem Hintergrund bildet die Lösung von Problemfällen, die häufig in der Praxis vorkommen, neben den eigenen Fällen der Teilnehmer, den Schwerpunkt des Seminars.

 

Schwerpunkte des Seminars sind:

 

Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts:

  • 1896 BGB: Betreuungsverfahren, Betreuungsbehörden, Betreuerbestellung, einstweilige Anordnung
  • Streitfall: Anspruch des Vermieters auf Verfahrenspfleger/Betreuerbestellung
  • Rechtsmittel gegen Ablehnung der Betreuung
  • Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten: Aufgaben des Betreuers (Rechte, Pflichten), Betreuerwechsel, Haftung des Betreuers,
  • Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Betreuer direkt, Abschluss und Beendigung von Miet- und Betreuungsverträgen; gerichtliche Genehmigungen
  • Vorsorgevollmacht: Formanforderungen, bedingte und transmortale Vollmachten, Vollmachten und Erbeinsetzung, Vorsorgevollmacht neben gesetzlicher Betreuung

Aktuelle Rechtsprechung: „Betreuungsfälle im Mietverhältnis“

  • Zugangsprobleme bei Abmahnung, Kündigung, Mieterhöhung,
  • Betriebskostenabrechnung (AG, LG)
  • Richtiger Adressat einer Wohnraumkündigung, Anforderungen an die Kündigung durch den Betreuer
  • Streitfall Modernisierung: Härtefalleinwand wegen Modernisierungsumfang (BGH)
  • Anforderungen an die Kündigungsgründe „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens“ (AG, LG, BGH)
  • Beweisfälligkeit bei Störungen: Anforderungen an ein Störungsprotokoll (BGH)
  • Streitfall Schuldunfähigkeit des Mieters: „Was zu viel ist, ist zu viel.“ (BGH)
  • Streitfall Zwangsvollstreckung: Sicherstellung der Vollstreckung versus angekündigtem Suizid und unzumutbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen (BGH)

 

Zielgruppe:

Vorstände, Führungskräfte, Mitarbeiter und Sozialarbeiter

 

Rubrik:

Hausbewirtschaftung & Sozialmanagement, Recht

 

Weiterbildungspflicht:

Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

 

Stornierungsbedingungen:

Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.

 

Gebühren:

Preis: 374 € (Nicht-Mitglieder)

Preis: 249 €

Veranstalter:

RA Mario Viehweger

ist Rechtsanwalt für Immobilienrecht, mit Sitz in Dresden. Er berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit private Wohnungsunternehmen, kommunale Gesellschaften und Genossenschaften in allen mietrechtlichen Fragestellungen.