Das neue Kaufrecht 2022-Augen auf beim digitalen Kauf! (Webinar)
Inhalt:
Die Digitalisierung ergreift alle Bereiche. Auch das Kaufrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird nunmehr digitaler. Was wird sich alles ändern? Und was gilt ab 2022?
Für Kaufverträge, die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (sog. Warenkaufrichtlinie) hat der Bundestag diesen Sommer das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags“ verabschiedet. Die Warenkaufrichtlinie löst die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ab, die seit etwa 20 Jahren die für Kaufverträge in der EU und damit auch in Deutschland geltenden Regelungen wesentlich geprägt hat, und soll das europäische Kaufrecht für die Produkte der digitalen Welt fitmachen.
Zu den Neuregelungen im BGB zählen u.a. eine Neudefinition des Begriffs der Sachmangelfreiheit, Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen, die Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Waren mit digitalen Elementen, Sonderbestimmungen für den Rücktritt und Schadensersatz sowie die Verlängerung der Beweislastumkehr im Hinblick auf Mängel. Dies hat Auswirkungen auf (fast alle) Kaufverträge und Verbraucherkaufverträge. Händler und Verbraucher werden sich auf einige nicht bloß unwesentliche, zwingende Änderungen bei im Internet und via Apps geschlossenen Kaufverträgen und auch bei Kaufverträgen außerhalb des Online-Handels einstellen müssen. Dies hat zur Folge, dass Händler und Gewerbetreibende sowie generell Unternehmen ihre AGB werden überprüfen und an das neue Kaufrecht anpassen müssen. Zudem werden Händler ab 1. Januar 2022 in Teilbereichen auch ihren Geschäftsbetrieb an die neuen Regelungen anpassen müssen.
Gliederung
- Einführung
- Bisherige Systematik des Kaufrechtes
- Neue Begriffe und eine neue Vertragsart
- Neuer Sachmangelbegriff für alle Kaufsachen
- Verbrauchervertrag über digitaler Produkte
- Aktualisierungspflicht
- Transparenzpflichten für Onlinemarktplätze
- Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Anwendungsbereich der neuen Vorschriften (§ 327 a BGB), Bereitstellung digitaler Produkte
- Rechte bei fehlender Bereitstellung, neue Rechte des Verbrauchers
- Widerrufsrechte – Änderungen durch die Modernisierungsrichtlinie
- Warenkauf – kaufrechtlicher Mangelbegriff und Digitalisierung im Verbrauchsgüterkaufrecht
- Digitale Produkte und Datenschutz
- Digitale Produkte im Schenkungs-, Miet- und Werkvertragsrecht
- Verjährung der Regressansprüche
- Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften
- Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
- Was ist zu veranlassen? – Künftige Vertragsgestaltung
- Fazit
Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.
Hinweis: Der Preis für Nichtmitglieder beträgt 248,00 €.