Bauvertragsrecht 2018 – Praktische Auswirkungen der Neufassung des gesetzlichen Bauvertragsrechts
Kurz vor Ende der aktuelle Legislaturperiode des Bundestages hat der Gesetzgeber die umfangreichste Reform des gesetzlichen Bauvertragsrechts seit Jahrzehnten verabschiedet. Mit der aktuellen Reform wird es erstmals ein separates, gesetzliches Bauvertragsrecht geben. Die neuen gesetzlichen Regelungen halten umfangreiche Änderungen für die Abwicklung von Bauverträgen parat. Zudem wird es wesentliche Auswirkungen auf Architekten- und Ingenieurverträge geben, z. B. auf die umstrittene gesamtschuldnerische Haftung der bauüberwachenden Architekten und Ingenieure gemeinsam mit den bauausführenden Unternehmen. Zudem hat der Gesetzgeber Sondervorschriften für Bauverträge mit Verbrauchern und für Bauträgerverträge eingeführt.
Die Baurechtsreform wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ab dem ersten Tag werden von der Reform alle Auftraggeber, Auftragnehmer und ihre Ingenieurbüros betroffen sein, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Bau- und Architektenverträgen befasst sind. Auch gewohnte Regelungen, die auf den ersten Blick unverändert bleiben, wie bspw. die VOB/B, werden ab dem 1. Januar 2018 neu bewertet werden müssen.
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer erste Anwendungshinweise, die sich aus dem neuen Bauvertragsrecht ergeben. Das neue und das alte Recht werden unter besonderer Berücksichtigung der VOB/B miteinander verglichen.
Inhalte
- Struktur und Systematik des neuen Bauvertragsrechts
- Änderungen im Kaufrecht – Rückgriff der Handwerker auf ihre Materiallieferanten
- Verhältnis des neuen Bauvertragsrechts zur VOB/B, Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechtsqualität der VOB/B
- Regelungen des neuen Bauvertragsrechts zur Abnahme, zu Abschlagszahlungen und zur Vertragskündigung
- Revolution der Nachtragsstreitigkeiten: neue gesetzliche Anordnungsrechte für den Auftraggeber und neue Zahlungsansprüche für den Auftragnehmer
- Verbraucherbauvertrag
- Gesetzliches Architekten- und Ingenieurvertragsrecht (Sonderkündigungsrechte, Teilabnahme, Gesamtschuldnerische Haftung)
- Bauträgervertrag
- Änderung prozessualer Vorschriften (einstweilige Verfügung, Bildung von Baukammern bei den Gerichten etc.)
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen Recht, Bauen, Technik und Management & Geschäftsführer/innen